Hallo zusammen,
ist folgende Klausel in einem Mietvertrag rechtens?!..."Der Mieter muß sämtliche Elektrogeräte in der Küche, welche im Mietzeitraum kaputt gehen, auf eigene Kosten ersetzen."
Danke für Hilfe!
Schönredner
-- Editier von Schönredner am 13.09.2017 19:32
-- Editiert von Moderator am 13.09.2017 20:13
-- Thema wurde verschoben am 13.09.2017 20:13
Klausel "Elektrogeräte" im Mietvertrag
13. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 13. September 2017 | 19:22
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 5x hilfreich)
Klausel "Elektrogeräte" im Mietvertrag
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#1
Antwort vom 13. September 2017 | 19:51
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
Das ist ungültig.
#2
Antwort vom 13. September 2017 | 20:12
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatDas ist ungültig. :
Warum sollte es das sein? Der Vermieter ist für den Ersatz der Elektrogeräte des Mieters nicht zuständig. Gleiches gilt für Bad, Wohnzimmer, ...
Und selbst wenn sie ungültig wäre, würde das nciht dazu führen das der Vermieter sämtliche Elektrogeräte in der Küche ersatzpflichtig wäre.
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#3
Antwort vom 13. September 2017 | 21:01
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 5x hilfreich)
Also gemeint sind die Elektrogeräte, welche zu der gemieteten Einbauküche gehören. Diese ist nicht Eigentum des Mieters.
#4
Antwort vom 13. September 2017 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatAlso gemeint sind die Elektrogeräte :
Davon steht in der Klausel da oben aber nichts ... ?
#5
Antwort vom 13. September 2017 | 22:20
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Hat er ja nun nachgereicht....
Klausel ist, sofern sie nicht individuell ausgehandetl wurde, unwirksam.
#6
Antwort vom 13. September 2017 | 22:59
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatAlso gemeint sind die Elektrogeräte, welche zu der gemieteten Einbauküche gehören. :
Vermutung?
Oder ergibt sich das aus einer anderen Klausel bzw. dem Vertrag?
ZitatKlausel ist, sofern sie nicht individuell ausgehandetl wurde, unwirksam. :
Nö.
Kann ja sein, das diese Klausel durch eine andere Klausel wieder relativiert / präzisiert wird (... gilt nur bei Beschädigung mit Vorsatz durch den Mieter ...)
Sofern die Klausel nicht individuell ausgehandetl wurde und / oder nicht durch eine andere Klausel wieder entsprechend relativiert / präzisiert wird, wäre sie unwirksam.
#7
Antwort vom 14. September 2017 | 07:57
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
Zitat:Ist folgende Klausel in einem Mietvertrag rechtens? .."Der Mieter muß sämtliche Elektrogeräge in der Küche, welche im Mietzeitraum kaputt gehe, auf eigene Kosten ersetzen "
Unwirksam, es sei denn, es gibt eine gültige Individualvereinbarung.
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