Klausel "Elektrogeräte" im Mietvertrag

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schönredner
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Klausel "Elektrogeräte" im Mietvertrag

Hallo zusammen,

ist folgende Klausel in einem Mietvertrag rechtens?!..."Der Mieter muß sämtliche Elektrogeräte in der Küche, welche im Mietzeitraum kaputt gehen, auf eigene Kosten ersetzen."

Danke für Hilfe!

Schönredner

-- Editier von Schönredner am 13.09.2017 19:32

-- Editiert von Moderator am 13.09.2017 20:13

-- Thema wurde verschoben am 13.09.2017 20:13

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Das ist ungültig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Das ist ungültig.

Warum sollte es das sein? Der Vermieter ist für den Ersatz der Elektrogeräte des Mieters nicht zuständig. Gleiches gilt für Bad, Wohnzimmer, ...

Und selbst wenn sie ungültig wäre, würde das nciht dazu führen das der Vermieter sämtliche Elektrogeräte in der Küche ersatzpflichtig wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schönredner
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Also gemeint sind die Elektrogeräte, welche zu der gemieteten Einbauküche gehören. Diese ist nicht Eigentum des Mieters.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Schönredner):
Also gemeint sind die Elektrogeräte

Davon steht in der Klausel da oben aber nichts ... ?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hat er ja nun nachgereicht....

Klausel ist, sofern sie nicht individuell ausgehandetl wurde, unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Schönredner):
Also gemeint sind die Elektrogeräte, welche zu der gemieteten Einbauküche gehören.

Vermutung?
Oder ergibt sich das aus einer anderen Klausel bzw. dem Vertrag?



Zitat (von Michael32):
Klausel ist, sofern sie nicht individuell ausgehandetl wurde, unwirksam.

Nö.
Kann ja sein, das diese Klausel durch eine andere Klausel wieder relativiert / präzisiert wird (... gilt nur bei Beschädigung mit Vorsatz durch den Mieter ...)



Sofern die Klausel nicht individuell ausgehandetl wurde und / oder nicht durch eine andere Klausel wieder entsprechend relativiert / präzisiert wird, wäre sie unwirksam.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)


Zitat:
Ist folgende Klausel in einem Mietvertrag rechtens? .."Der Mieter muß sämtliche Elektrogeräge in der Küche, welche im Mietzeitraum kaputt gehe, auf eigene Kosten ersetzen "


Unwirksam, es sei denn, es gibt eine gültige Individualvereinbarung.

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