Klatsche gegen Paypal vor dem BGH

22. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)
Klatsche gegen Paypal vor dem BGH

Der sog. "Käuferschutz" ersetzt kein Gericht.

AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t

http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-11/online-shopping-paypal-bundesverfassungsgericht-urteil-staerkt-kaeufer

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28 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Na immerhin schon mal! Danke für die Info!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Danke für die Info !!

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

wobei ich glaube, dass Paypal gar kein Verfahrensteilnehmer war. Verkäufer hat den Käufer auf Zahlung verklagt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
wobei ich glaube, dass Paypal gar kein Verfahrensteilnehmer war

Nach bisherigen Informationen standen sich da immer Verkäufer und Käufer gegenüber.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ist doch völlig egal, ob Paypal selbst nun beteiligt war oder nicht. Paypal und sein Käuferschutz stehen nicht über dem Gesetz und die Willkürentscheidungen sind nicht endgültig. Etwas, was wir im Forum ja sowieso im Prinzip schon ewig wussten.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Paypal will jetzt die Regeln unter Berücksichtigung des Urteils ändern.
Bin mal gespannt ...



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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von vundaal76):
wobei ich glaube, dass Paypal gar kein Verfahrensteilnehmer war

Nach bisherigen Informationen standen sich da immer Verkäufer und Käufer gegenüber.


Ich finde das/die Urteile ehrlich gesagt nicht befriedigend.

Entschieden wurde nur, dass der Verkäufer erneut seine Forderung an den Käufer stellen darf, wenn Paypal in "Wildwestmanier" Zahlungen erstattet.
Das geht meiner Ansicht nach an der Praxis vorbei, denn im Grunde ist es Paypal das die Entscheidung darüber trifft, wem, wann, was erstattet wird.
Dies findet in den Urteilen keinerlei Berücksichtigung
Im Gegenteil, der BGH hat nun Paypal quasi einen "Freibrief" ausgestellt, da Paypal für die eigenen teils willkürlichen Entscheidungen (da PayPal nur einen vereinfachten Prüfungsmaßstab anlegt) nicht grade stehen muss, sondern die Forderung immer nur zwischen Käufer und Verkäufer besteht.

Gewünscht hätte ich mir eine Entscheidung darüber, ob Paypal für diese Entscheidungen einstehen muss.
Nach meinem Empfinden kann und darf Paypal Käufern soviel Geld erstatten wie sie wollen, nur müsste Paypal diese Erstattungen gegenüber den Verkäufern begründen können, wenn das Verkäuferkonto damit belastet werden soll, ansonsten hat meiner Ansicht nach der Verkäufer einen Anspruch gegenüber Paypal.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Ja, das sehe ich auch so.
Es wurde "nur" entschieden, dass Verkäufer den klassischen Rechtsweg gehen können, auch wenn Paypal gegen den Verkäufer entschieden hat. Zur Zulässigkeit des Geschäftsmodells / der Entscheidungspraxis von Paypal wurde - soweit der Presse zu entnehmen ist - nichts geurteilt. Von einer "Klatsche" gegen Paypal würde ich daher (noch) nicht sprechen. Es ist mehr eine "Klatsche" für die Kunden, die sich auf den Käuferschutz (mit dem viele Verkäufer werben!) verlassen. Aber man muss auf den Volltext des Urteils warten.

Wobei ich das Urteil etwas schräg finde. Denn (zumindest nach den Presseberichten), hat sich der BGH darauf gestützt, dass sonst der Verkäufer quasi rechtlos wäre, wenn er den Kaufpreis nicht nachträglich einklagen könnte. Der Verkäufer ist aber derjenige, der die akzeptierten Zahlungsmethoden auswählt. Mein Rechtsempfinden hätte gesagt "Der Verkäufer ist selbst schuld, wenn er Paypal anbietet. Er muss mit den Unzulänglichkeiten von Paypal leben, wenn er Paypalzahlung freiwillig anbietet."

-- Editiert von drkabo am 23.11.2017 12:19

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

In meinen Augen ist es schon eine Klatsche gegen Paypal.
Paypal hält sich bei den Käufer- und Verkäuferschutzentscheidungen oftmals nicht ans BGH. Die Konsequenz ist daraus, dass Paypal dann gnadenlos Anwälte und Inkassounternehmen auf deren Nutzer hetzt, deren Paypal-Konto sich durch eine nicht rechtskonforme Entscheidung ins Minus rutscht.
Paypal hat bei solchen Fällen i.d.R. keine Klagen angestrengt (nach einem widersprochenen Mahnbescheid war meistens Schluss). Die Käuferschutzentscheidung wurde von Paypal und den Inkassounternehmen immer ins Feld geführt als Begründung für die Forderung.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Die Konsequenz ist daraus, dass Paypal dann gnadenlos Anwälte und Inkassounternehmen auf deren Nutzer hetzt, deren Paypal-Konto sich durch eine nicht rechtskonforme Entscheidung ins Minus rutscht.

Ja, aber genau dazu hat sich der BGH eben nicht(!) geäußert.
Bzw. man könnte sogar argumentieren, dass der BGH die Praxis von PP gebilligt hat. Denn wäre das Handeln von PP rechtswidrig, könnte der Verkäufer ja gegen PP vorgehen anstatt gegen den Kunden.
Warten wir den Volltext ab.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Warten wir mal die Urteilsbegründung im Detail ab.

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#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich sehe nichts neues in dem Urteil. Daß beiden Seiten der Rechtsweg offensteht, egal was Painpal entscheidet, versteht sich von selbst.

Der Vorteil von PP für den Käufer ist nach wie vor:
Ohne PP: Käufer zahlt, Ware kommt nicht an oder defekt oder die falsche... -> der Käufer muß seinem Geld hinterherrennen, evtl. klagen, mit allen Risiken und ohne daß sich das oft lohnt wegen der Beträge
Mit PP: Käufer bekommt sein Geld zurück. Der VK muß jetzt beweisen daß er geleistet hat, notfalls klagen. Ein ehrlicher Käufer hat kann auf diese Weise nicht so leicht betrogen werden.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Daß beiden Seiten der Rechtsweg offensteht, egal was Painpal entscheidet, versteht sich von selbst.

Es gab aber nicht wenige Stimmen unter den Juristen, die behaupteten, eine einmal von Paypal getroffene Entscheidung sei von beiden Seiten zu akzeptieren, weil ja beide Seiten die AGB und damit den Käuferschutz/Verkäuferschutz akzeptiert hätten.

Ich habe davon nie etwas gehalten, denn eine der Grundregeln einer Schlichterstelle (für die ich PayPal halte) ist es, dass ein Schlichterspruch nur dann rechtswirksam ist, wenn beide Seiten ihn akzeptieren. Will das eine Seite nicht, kann Paypal auch nichts endgültig entscheiden.

Da Paypal zeitgleich aber immer wieder jeglicher Gerichtsentscheidung zu diesem Thema immer aus dem Weg gegangen ist, ist es schon eine interessante Sache, was der BGH da geurteilt hat. Auch wenn es nicht direkt gegen PayPal ging. Das wirft das Geschäftsmodell irgendwie über den Haufen, denn Paypal kann sich nicht mehr in der gottgleichen Willkür üben, die es bisher brauchte, um den Käuferschutz/Verkäuferschutz rigoros durchzusetzen.

Zitat:
Mit PP: Käufer bekommt sein Geld zurück

Wenn, ja wenn Paypal das in Zukunft dann immer noch auf eigene Kappe und eigenes Risiko nehmen würde.

Nachteil PP bisher: Bei Willkür-Entscheidungen, die mit geltendem Recht nichts zu tun haben, wird man mit der Marktmacht konfrontiert und entweder akzeptiert man es oder man meidet Paypal.

Es gab schon Händler, die von Paypal-Willkür in den Konkurs getrieben wurden. Mit monatelangem Festfrieren des Kontos, obwohl alles in Ordnung war und nur, weil sie zu viel verkauften und so Paypal Monate abwartete, ob es Käuferschutzfälle geben würde (die es aber nie gab).

-- Editiert von mepeisen am 27.11.2017 19:02

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#14
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Es gab schon Händler, die von Paypal-Willkür in den Konkurs getrieben wurden.


Das mag sein, ich bin auch gar kein Fan von Paypal. Als (privater) Verkäufer bei ebay akzeptiere ich Paypal nie.

Aber heute zum Beispiel habe ich etwas über ebay in Litauen gekauft, mit Paypal. Da ist es schon ein gutes Gefühl, daß ich meine 35 Euro nicht abschreiben muß, wenn das schiefgeht.

Es scheint für Händler doch auch Vorteile zu haben, sonst würden es nicht so viele anbieten (ich meine jetzt ohne es zu müssen, außerhalb von ebay).

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der einzige Vorteil für Händler ist die Reichweite und die faktische an Monopol grenzende Marktmacht im Online-Handel (zumindest international). Das erkaufst du dir allerdings mit einer höheren Ausfallquote und höherem Risiko wegen Willkür-Entscheidungen.

Nicht falsch verstehen. Ich halte den Ansatz als solches für gut. Aber die Umsetzung inklusive des Willkür-Diktats bei den Entscheidungen ist seit Jahren einfach nur völliger Quark. eine echte Schlichterstelle, die auch die hiesigen Gesetze respektiert, ist etwas anderes.

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#16
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Eine echte Schlichterstelle, die alle nationalen Gesetze kennt und rechtssicher befolgt, nachdem man jeden Fall im einzelnen geprüft hat, kann so ein Laden doch gar nicht sein. Wenn, dann wäre das ganze noch viel teurer.

Wahrscheinlich resultiert viel Frust speziell in Deutschland aus einem gewissen Obrigkeitsdenken. Man erwartet von Paypal oder Ebay Gerechtigkeit, Allwissenheit und Weisheit, und setzt deren Entscheidungen mit denen von Behörden gleich. Dabei sind es einfach Dienstleister, die Geschäfte machen und abwickeln nach ihren Regeln und AGBs. Das ist in Ordnung, weil niemand sie in Anspruch nehmen muß und weil sie eben nicht über dem Gesetz stehen.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von bear):
abwickeln nach ihren Regeln und AGBs.

Nein, tun sie eben nicht.


Painpal hat mehrere ausgefeilte Methoden zur Entscheidungsfindung entwickelt:
1. Würfel oder Münze
Würfel oder Münze wird geworfen.
Gerade Zahl/Kopf = Käufer bekommt recht
ungerade Zahl/Zahl = Verkäufer bekommt recht

2. Dart-Wurf
Modifizierete Dartscheibe, statt Zahlen stehen dort die Käufer und Verkäufer.

3. Kalender
Gerader Tag = Verkäufer bekommt recht
ungerader Tag = Käufer bekommt recht

4. Mondphasen
Aufsteigende Mondphasen: Käufer bekommt recht
absteigende Mondphasen: Käufer bekommt nicht recht

5. Wetter
Der Verkäufer bekommt recht wenn "Der Winter naht"

Manchmal aber auch umgekehrt ...


Das erklärt auch weshalb sich die Vorgänge oft jeglicher menschlichen Logik entziehen.



Dazu noch die absolute Ignoranz, wenn man ihnen die begangenen Fehler aufzeigt.





-- Editiert von Harry van Sell am 28.11.2017 15:37

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Eine echte Schlichterstelle, die alle nationalen Gesetze kennt und rechtssicher befolgt, nachdem man jeden Fall im einzelnen geprüft hat, kann so ein Laden doch gar nicht sein. Wenn, dann wäre das ganze noch viel teurer.

Das mag die Erklärung sein. Aber das taugt nicht als Entschuldigung. Paypal will so etwas sein, wie eine vernünftige Schlichterstelle, also haben sie sich auch so zu verhalten. Aus Kundensicht ist das tatsächlich so einfach.

Ist ja nicht so, dass man PayPal in eine Rolle zwängt, die sie nicht wollen. Paypal will diese Obrigkeit sein und lässt in den Entscheidungen oftmals keine sachbezogene Diskussion zu.

Zitat:
und setzt deren Entscheidungen mit denen von Behörden gleich

Dasselbe Phänomen gibt es ja auch im Bereich Inkasso oder im Anwaltswesen allgemein. Viele denken, dass ein Inkasso/Anwalt immer nur neutral und sachlich und korrekt handeln würde und niemals Unfug schreiben würde...

-- Editiert von mepeisen am 28.11.2017 15:47

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#19
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Es gab wirklich Juristen, die meinen, dass mit AGB bei Endverbrauchern die Schutzbestimmungen des BGB ausgehebelt werden können.

Diese Juristen stehen nicht zufällig auf der Gehaltsliste von KSP?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Paypal will so etwas sein, wie eine vernünftige Schlichterstelle, also haben sie sich auch so zu verhalten. Aus Kundensicht ist das tatsächlich so einfach.

Ist ja nicht so, dass man PayPal in eine Rolle zwängt, die sie nicht wollen. Paypal will diese Obrigkeit sein und lässt in den Entscheidungen oftmals keine sachbezogene Diskussion zu.


Eine solche Diskussion ist ja auch nicht nötig, weil niemand gezwungen wird, Paypal zu verwenden. Es gibt andere Zahlungswege. Paypal mag inzwischen ein großer Spieler sein, hat aber kein Monopol, auch nicht fast.

Übrigens wird auch bei einem unendlich weisen Schlichter, der dazu noch alle nationalen Gesetze der Welt kennt und anwendet, immer eine Seite unzufrieden sein mit dem Ergebnis. Das liegt in der Natur der Sache.

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#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Es gab wirklich Juristen, die meinen, dass mit AGB bei Endverbrauchern die Schutzbestimmungen des BGB ausgehebelt werden können.

Es gibt zumindest Juristen die folgende Ansicht vertreten:
Wenn Verkäufer V auf einer Verkaufsplattform Ware W mit der Zahlungsoption Paypal anbietet, dann gibt er damit konkludent das Angebot ab "ich will W zu den Konditionen von Paypal verkaufen".
Wenn Kunde K dann die Ware haben will und mit Paypal zahl, dann nimmt K damit das Angebot von V - welches die Konditionen von Paypal inkludiert - an.
Durch die Angebotsabgabe und -annahme sind die Konditionen von Paypal Bestandteil des Kaufvertrags zwischen V und K geworden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ist das nicht Wortklauberei? Denn genau damit will man ja ausdrücken, dass die Bedingung "Käuferschutz" und die Bedingung "Verkäuferschutz" (Im Idealfall sich ergänzend nur aus zwei Blickwinkeln) uneingeschränkt zu gelten haben. Damit will man ja ausdrücken, dass diese Entscheidungen, die Paypal trifft, verbindlich für beide Seiten sind, denn sie haben ja die Vertragsbedingungen der PayPal ausdrücklich akzeptiert und dürfen sich nicht nachträglich aussuchen, plötzlich die Bedingungen zu verletzen...

Und genau deswegen trifft meiner Meinung nach das Urteil ja auch die Paypal und den Käuferschutz/Verkäuferschutz direkt. Auch wenn Paypal gar nicht involviert war. Denn genau diese juristische Meinung, dass das Akzeptieren der Bedingungen und damit der Spielregeln des Käuferschutzes/Verkäuferschutzes, überhaupt bei Widersprüchlichkeiten zu den gesetzlichen Regelungen möglich ist, wird ja vom BGH für falsch erklärt.

Hier im Forum kann ich mich kaum erinnern, ob wirklich jemals einer bei krassen Verstößen der Paypal-Entscheidung gegen geltendes Recht behauptet wurde, das sei am Ende wirklich so, weil es die Paypal-AGB ja gäbe und man zugestimmt habe. Für uns ist das alles nicht so verwunderlich, denn im Grunde wussten wir ja, dass Paypal gar nicht über dem Gesetz stehen darf. Vielleicht wird es immer noch Einzelfälle geben, wo einem schwer fällt, die Trennung hinzubekommen. Beispielsweise bei den Bedingungen, was PayPal als Versandnachweis akzeptiert. Deswegen wäre es spannend, die Urteilsbegründung mal zu sehen. Um zu sehen, ob der BGH sich sehr allgemein zu dem Problem geäußert hat oder wirklich nur erst mal eine konkrete Fallkonstellation betrachtet hat.

P.S.: Wir können das Thema ja so lange hoch halten, bis der Wortlaut veröffentlicht ist ;-)

-- Editiert von mepeisen am 29.11.2017 00:54

-- Editiert von mepeisen am 29.11.2017 00:55

Signatur:

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#23
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Selbst wenn Paypals Konditionen Bestandteil des Kaufvertrags würden: Ich hab jetzt nicht nachgesehen, aber wahrscheinlich steht bei Paypal nirgends, daß Paypals Konditionen und Entscheidungen gesetzliche Rechte einschränken oder den Rechtsweg ausschließen.

Paypals Konditionen sagen nur, was Paypal macht, nicht mehr. Daß manche glauben, Paypals Entscheidungen würden über dem BGB stehen, kann man Paypal nicht anlasten.

Mir liegt es wirklich fern, den Laden zu verteidigen. Aber Paypals "Käuferschutz" bedeutet lediglich, daß in bestimmten Fällen der Nicht- oder Falschlieferung der Verkäufer seinem Geld hinterherrennen muß und nicht der Käufer. Die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag bleiben unberührt.

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#24
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von bear):
weil niemand gezwungen wird, Paypal zu verwenden.

Defacto bist du es als kleiner Händler.
Wenn du kein Paypal akzeptierst und nicht im Amazon Marketplace wohnst ist dein Umsatz ziemlich überschaubar.

Allerdings spricht die Statistik eine andere Sprache.. netter Artikel zum Thema, den ich persönlich aber nicht nachvollziehen kann
https://www.bundestag.de/blob/434296/5dbc531d88cd738eccbe2e9b8079f1d1/wd-4-059-16-pdf-data.pdf

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Daß manche glauben, Paypals Entscheidungen würden über dem BGB stehen, kann man Paypal nicht anlasten.

Das würde ich so nicht sehen. Denn es gibt drei Randbedingungen:
1. Die Marktmacht
2. Das Durchsetzen der eigenen Entscheidungen ohne Wenn und Aber durch Abzug des Geldes vom Konto
3. Den Punkt, dass man nicht in Deutschland beheimatet wird und damit eine Klage gegen Paypal durchaus schwierig ist

Klar, als Wenig-Nutzer eines Accounts kannst du (leer geräumtes Konto) einfach auch das Problem aussitzen. Wenn Paypal Blödsinn entscheidet und dir Geld abzieht, was es nicht mehr gibt auf dem Paypal-Konto. Ce La vie. Zahlungsaufforderungen ignorieren, geklagt wird dann doch sowieso nie, wenn Paypal genau weiß, dass sie das nicht durchsetzen können.

Aber gerade als Händler mit größeren Umsätzen über das Paypal-Konto hast du ein gravierendes Problem bei falschen Entscheidungen. Das Geld ist weg und du müsstest es dir irgendwo in Luxemburg wiederholen.... Oder du musst den Ausfall abschreiben und kalkulieren, dass der Profit über Paypal höher ist als der von Paypal durch Unfug angerichtete Ausfall...

Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen der Theorie und der Praxis. Die Praxis führt IMHO dazu, dass man das Paypal anlasten muss.

-- Editiert von mepeisen am 29.11.2017 15:41

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#26
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

@mepeisen

Zitat:
Damit will man ja ausdrücken, dass diese Entscheidungen, die Paypal trifft, verbindlich für beide Seiten sind, denn sie haben ja die Vertragsbedingungen der PayPal ausdrücklich akzeptiert und dürfen sich nicht nachträglich aussuchen, plötzlich die Bedingungen zu verletzen...

In mehreren Urteilen zu eBay-Auktionen hat der BGH aber im Ergebnis so ähnlich argumentiert und damit den eBay-AGB einen hohen Stellenwert zugebilligt (insbesondere im Urteil zu Auktionsabbrüchen).

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#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Paypal hat ein Wilkürsystem was die "Schutzentscheidungen" betrifft.

Wäre da ein nachvollziehbares, rechtskonformes System an das sich dann auch jeder Mitarbeiter halten würde, würde man diesen AGB-Teilen auch etwas mehr Stellenwert einräumen.



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#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
In mehreren Urteilen zu eBay-Auktionen hat der BGH aber im Ergebnis so ähnlich argumentiert und damit den eBay-AGB einen hohen Stellenwert zugebilligt (insbesondere im Urteil zu Auktionsabbrüchen).

Ich weiß. Aber das ist denke ich nicht vergleichbar. Bei eBay handelt es sich um eine Auktions-/Verkaufsplattform und die Bedingungen bei Kaufverträgen (Versandbedingungen usw.) sind durchaus in vielen Fällen zwischen Vertragspartner frei verhandelbar.

Paypals Käuferschutz/Verkäuferschutz hingegen greift in bestehende und bereits durchgeführte Geldtransaktionen ein, was per se ja schon mal gar nicht erlaubt ist (so Paypal eine Bank wäre). Dabei will es Entscheidungen treffen, die auch in einigen Teilen gar nicht durch AGB einschränkbar sind. Irgendwie hinkt das alles für mich, wenn man Vergleiche ziehen will.

Es ist für mich immer noch schwierig, Paypal "richtig" einzuschätzen. Denn die sind mal Bank, mal Treuhänder, mal Zahlungsdienstleister, mal Schlichtungsstelle und mal Inkasso.

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