Klassenfahrt - Muss ich zahlen?

10. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Barbara38
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klassenfahrt - Muss ich zahlen?

Der Klassenlehrer meines Sohnes plant für die Klasse eine "Sprachreise" nach London im März dieses Jahres. Auf das Anmeldeformular habe ich notiert "Anmeldung nur in Verbindung mit einer Reiserücktrittversicherung". Diese ist offensichtlich nicht abgeschlossen worden. Der Klassenlehrer hat meinen Sohn - ohne mich davon in Kenntnis zu setzen- trotzdem angemeldet und fordert nun von mir die Reisekosten von 300 Ero (für 6 Tage!). Muss ich zahlen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Barbara!

Mit dem Zusatz, dass Sie Ihren Sohn nur in Verbindung mit einer Reiserücktrittsversicherung anmelden wollen, haben Sie den Vertragsschluss unter diese Bedingung gestellt. Der Klassenlehrer hat dieses Angebot zum Vertragsschluss unter diesen Bedingungen angenommen, indem er Ihren Sohn trotzdem zur Klassenfahrt angemeldet hat. Wenn Sie jetzt die 300 Euro bezahlen geben Sie damit zum Ausdruck, dass Sie den Vertrag trotz der Nichterfüllung der Bedingung (Reiserücktrittsversicherung) annehmen wollen. Falls Sie den Vertrag nicht mehr wollen, treten Sie einfach vom Vertrag zurück und setzen Sie den Lehrer davon in Kenntnis. Eine Fristsetzung zum Rücktritt ist nicht nötig. Die Reisekosten müssen Sie dann nicht mehr zahlen. Denn schliesslich hat der Lehrer, als zuständige Person zum Vertragsschluss, mit Ihnen den Klassenfahrtsvertrag abgeschlossen. Das gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass er die Bedingung der Reiserücktrittsversicherung auf dem Zettel gesehen hat.

Mit freundlichen Grüßen

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