Klarna/Coeo Inkasso Verwendungszweck

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mauswanderer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Klarna/Coeo Inkasso Verwendungszweck

Hallo,
im Mai (!) letzten Jahres habe ich online etwas bestellt und meine Mutter hat die Rechnung unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer beglichen.
Dann kam eine Mahnung und ich rief bei Klarna an: die Überweisung konnte nicht zugeordnet werden und wurde zurücküberwiesen. Die Mitarbeiterin verschob die Zahlungsfrist auf Mitte Juni, damit wir erneut überweisen konnten.
Zweite Überweisung ging am Tag nach dem Telefonat raus (Ende Mai). Nach drei Tagen schwebte ein Brief vom Inkassounternehmen ins Haus. Weder bei Klarna, noch bei Coeo wollte man mir nun Auskunft geben. Die 2. Überweisung kam auch wieder zurück. Daraufhin habe ich den Rechnungsbetrag selbst überwiesen, diese Überweisung wurde angenommen. Da wir jedoch innerhalb der telefonisch zugesagten Zahlungsfrist bezahlt haben, sehe ich nicht ein, die Inkassogebühren von 71€ zu zahlen.
Nach dreimaligem Einreichen der Überweisungsbelege kam nun die Antwort, dass explizit der Verwendungszweck bei der Überweisung anzugeben ist! Ist der Verwendungszweck "wichtiger" als die Rechnungs- und Kundennummer?
Kann Klarna das für sich so festlegen?
Mal ganz abgesehen davon, dass die Mitarbeiterin die Zahlungsfrist entgegen ihrer Aussage offensichtlich nicht verlängert hat.
Nach einer so langen Zeit werde ich langsam mürbe und habe Sorge, dass ich letztendlich wohlmöglich noch einen Schufa Eintrag riskiere?
Wie kann ich mich in diesem Fall am besten verhalten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Der Forderung schriftlich per Einschreiben mit Hinweis auf Annahmenverweigerung des Gläubigers widersprechen, dann darf auch nicht an die Schufa gemeldet werden.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde denen folgendes schreiben (ruhig überdeutlich werden)
"Wertes Inkasso. Ihre Mandantin hat die Annahme des Geldes gleich mehrfach verweigert. Ich weise die Forderung somit als frei erfunden zurück. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich ohne weitere Ankündigung Schritte einleiten (Strafanzeige wegen Nötigung, Beschwerde beim Aufsichtsgericht, negative Feststellungsklage). Ich diskutiere nicht und lasse mich nicht einschüchtern. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Sollte ein Auskunftei-Eintrag erfolgen, ergeht ebenfalls ohne Ankündigung Strafanzeige wegen Verleumdung, sowie per Anwalt eine Klage auf sofortige Löschung und Schadensersatz. Ich erwarte ihre Entschuldigung und ihr Erledigt-Schreiben."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Da wir jedoch innerhalb der telefonisch zugesagten Zahlungsfrist bezahlt haben, sehe ich nicht ein, die Inkassogebühren von 71€ zu zahlen.


Inkassogebühren von Coeo/mumm sind m.w noch nie explicit von klarna eingeklagt worden. In den großen Urteilsdatenbanken und den Verbraucherforen wie z.b hier ist kein einziger Hinweis zu finden das das jemals versucht wurde. Dabei scheint es keine Rolle zu spielen ob der Kunde im Verzug ist oder nicht. Meiner Meinung nach ist das dadurch begründet das Klarna selbst ein online Bezahldienst (!) ist welcher keinerlei Hilfe eines externen Inkassobüros benötigt

In anderen Foren wird berichtet das es angeblich Kick Back Vereinbarungen bezüglich der Inkassogebühren geben könnte ;)
Das erscheint meiner meinung nach durchaus plausibel

-- Editiert von thehellion am 06.04.2018 16:05

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#4
 Von 
Mauswanderer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die drei Antworten. Bisher habe ich von Cork noch keine Rückmeldung auf meine letzte Ablehnung erhalten. Falls der Fall nicht zu den Akten gelegt wird werde den Vorschlag von mepeisen anwenden.

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