Hallo Zusammen,
ich hatte Ware am 18.08.2016 bei einem Online Händler bestellt und als Zahlungsart Klarna.de gewählt.
Die Ware hatte ich innerhalb von 14 Tagen zurückgesandt und dies Online bei Klarna auch so vermerkt.
Vor 3 Monaten (ca. im August 2017) kam dann plötzlich genau zu dieser Bestellung eine 2. Mahnung von Klarna. (Erste Mahnung nie erhalten) Habe mich kurz Online eingeloggt und dort als "Ware wurde zurückgesandt" angegeben.
Jetzt kam gestern ein Brief von dem Inkasso mit der Forderung
den Betrag zu Begleichen:
Haupforderung 176,97€
Zinsen 7,30€
1,3 Inkassovergütung 58,50€
Auslagenpauschale 11,70€
____________________________
Gesamt 255,07€
Den Beleg für die Rücksendung der Bestellung von DHL habe ich noch, allerdings werden die Sendungsnummern nach ca. 3 Monaten gelöscht im System und man kann es nicht mehr nachverfolgen.
Was würdet Ihr mir vorschlagen?
Verjährung ist in diesem Fall noch nicht eingetreten, aber das Klarna fast 1,5 Jahre wartet bis Ihnen einfällt hier einen offenen Betrag zu verlangen für Ware die zurückgesandt wurde finde ich dreist. Zumal nie davor eine Nachfrage kam erst vor 3 Monaten eine Mahnung. Eine Rechtsschutzversicherung hätte ich aber SB liegt hier bei 200€.
Liebe Grüße
Daniela
Klarna Rechnung nach 1 Jahr Inkasso
18. Oktober 2017
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Frage vom 18. Oktober 2017 | 09:21
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Klarna Rechnung nach 1 Jahr Inkasso
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2017 | 13:54
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 156x hilfreich)
Hallo,
ich würde der Forderung widersprechen und schreiben das die Waren zurück geschickt wurden. Alles andere ist nicht dein Problem. Den DHL Zettel schön aufbewahren.
Gruß ré
#2
Antwort vom 18. Oktober 2017 | 15:08
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Zitat:Den Beleg für die Rücksendung der Bestellung von DHL habe ich noch, allerdings werden die Sendungsnummern nach ca. 3 Monaten gelöscht im System und man kann es nicht mehr nachverfolgen.
Vorläufig nicht dein Problem würde ich sagen. Steht die Zieladresse auf dem Beleg drauf? Dann hast du einen Beleg, dass deine Geschichte stimmig ist. Durchaus einen starken Beweis, denn nun wäre Klarna in der Beweispflicht, dass dem Händler nur Steine zugesandt wurden.
Klarna trifft diese Beweislast deswegen, weil sie an die Stelle des Händlers treten und das wiederum geht nur, wenn alle Rechte und Pflichten so bestehen bleiben als würde der Händler selbst fordern.
Bevor du aber weiter denkst: Hast du deinen Widerruf auch erklärt? Lag da ein Schreiben bei, dass du widerrufst? Oder hast du parallel via Mail o.ä. widerrufen? Leider gab es hier vor einiger zeit eine Verschlimmbesserung der Verbraucherrechte als die EU das europaweit angeglichen hat. So wie früher (einfaches wortloses Zurücksenden) reicht heutzutage nimmer.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Oktober 2017 | 15:19
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Bevor du aber weiter denkst: Hast du deinen Widerruf auch erklärt? Lag da ein Schreiben bei, dass du widerrufst? Oder hast du parallel via Mail o.ä. widerrufen? Leider gab es hier vor einiger zeit eine Verschlimmbesserung der Verbraucherrechte als die EU das europaweit angeglichen hat. So wie früher (einfaches wortloses Zurücksenden) reicht heutzutage nimmer.
Den Widerruf konnte man auf dem Retoureschein an den Versender bereits erklären und unterschreiben - dieser Lag der Retoure bei, allerdings kann ich das nicht nachweisen.
Zitat:Zitat:
Steht die Zieladresse auf dem Beleg drauf?
Wenn man Online bei DHL ein Retoureetikett erstellt wird auf diesem die Empfängeradresse mit Sendungsnummer angegeben. Auf dem Beleg steht diese zwar nicht aber anhand der Sendungsnummer kann man dies dann zuordnen.
#4
Antwort vom 18. Oktober 2017 | 16:26
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16165x hilfreich)
Zitat:Den Widerruf konnte man auf dem Retoureschein an den Versender bereits erklären und unterschreiben - dieser Lag der Retoure bei, allerdings kann ich das nicht nachweisen.
Soll der Händler das Gegenteil beweisen. Dass der Retourenschein beigelegt wird, wenn du auch den vorbereiteten Beleg verwendet hast, ist in sich stimmig. Wird dem Anbieter schwer fallen, zu beweisen, dass du da etwas anderes als Widerruf angekreuzt hast.
So etwas nennt man dann wohl einen Anscheinsbeweis.
Zitat:Wenn man Online bei DHL ein Retoureetikett erstellt wird auf diesem die Empfängeradresse mit Sendungsnummer angegeben. Auf dem Beleg steht diese zwar nicht aber anhand der Sendungsnummer kann man dies dann zuordnen.
Auch hier müsste es dann möglich sein, dass der Anbieter beweisen muss, dass es genau nicht das an ihn gerichtete Paket war, wenn es sein Retourenschein war und damit auch sein Beleg.
Ja, es ist halt blöd, wenn man sich die Paketverfolgung nicht direkt mit ausdruckt. Für die Zukunft eine Lehre, denn damit umgeht man solche Problemsituationen.
Aber wer rechnet auch damit, dass über ein Jahr später plötzlich etwas gefordert wird, wenn DHL alles in den Daten gelöscht hat. Ich würde mich da immer noch relativ entspannt zurücklehnen bzw. Reckis Empfehlung folgen und dann mal abwarten.
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