Klageverfahren

1. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Klöpper
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klageverfahren

Hallo ,

wer kann mir in einem Klageverfahren weiterhelfen.
Vor einem halben Jahr habe ich einen Kaufvertrag widersprochen in dem schriflich festgehalten wurden , das dieser Vertrag nur mit einer Anzahlung von 25 % der Kaufsumme gültig wird.
Nun habe ich ein Schreiben ( per Fax ) vom Landgericht mit einer Terminsetzung bekommen.
Kann ich überhaubt Widerspruch einlegen?
Ich habe überhaupt noch nicht die Möglichkeit gehabt einen Anwalt zu konsultieren bzw. ein Mahnverfahren hat auch nicht stattgefunden.

Vielen Dank Hermann Klöpper

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Guten Morgen Herr Klöpper,

Bei einem Rechtsstreit vor einem Landgericht besteht ANWALTSZWANG.
Wenn Sie sich also gegen die Klage verteidigen wollen, sollten Sie unbedingt vor Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist einen Anwalt aufsuchen, der die Angelegenheit überprüft und sich für Sie legitimiert. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass gegen Sie ein sog. Versäumnisurteil ergeht.

Die Durchführung eines Mahnverfahrens ist nicht zwingende Voraussetzung.

Wenn Sie einen Anwalt aufsuchen, bringen Sie auf jeden Fall sämtliche Unterlagen ( Kaufvertrag usw) mit zur Besprechung. Nur dann kann der Anwalt die Angelegenheit schnell rechtlich würdigen.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Raupers
-Rechtsanwältin-

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