Klageänderung, Stufenklage

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Susanne11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Klageänderung, Stufenklage

Angenommen H war für die Firma F als Handelsvertreter tätig. Ein Vertrag existiert, er wurde aber von F nicht unterzeichnet.
F will H weder Provision noch Fixum zahlen, H erhebt Klage, weil er nicht weiß welche der von ihm vermittelten Aufträge storniert wurden, wovon die Höhe seines Provisionsanspruchs abhängt.
Klage:
„Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über die in der Zeit vom … bis … verdienten Provisionen sowie das im selben Zeitraum verdiente Gehaltsfixum zu erteilen.“

Nach zwei Wochen erweitert H seine Klage, um die Sache abzukürzen und errechnet seinen Provisionsanspruch unter der Annahme es seien keine Aufträge storniert worden.

Klageeerweiterung:

„Die beklagte Partei wird verurteilt, an die Klagepartei EUR … brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Klagezustellung zu zahlen.


Begründung:

Der Kläger war ab dem … für die Beklagte als Handelsvertreter tätig.“

Frage:
H beantragte offensichtlich eine Klageänderung, statt, wie beabsichtigt, eine Klageerweiterung.

Ist es sinnvoll die „Kageerweiterung“ zurückzunehmen und eine Stufenklage zu beantragen?
Entstehen dadurch höhere Kosten?


-----------------
"Freundliche Grüße
Susanne"

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen