Hallo zusammen!
Ich habe im Jahr 2002 einen Vertrag mit einer Videothek geschlossen. Im Vertrag ist oben rechts das Logo der Videothek ohne Anschrift aufgedruckt.
Darunter gibt ein Feld VERMIETER:
Dort steht nichts drin!!!
Bei MITGLIED sind meine Daten eingetragen.
Nun klagt ein F.H. aus PS beim Amtsgericht, ich hätte mit ihm (als Inhaber der cinebank) im Jahr 2002 einen Vertrag geschlossen. Angeblich habe ich Anfang 2004 Videokassetten nicht zurückgebracht. DIESE HABE ICH NIE AUSGELIEHEN!!!!
Fragen:
1.) Ist die Klage überhaupt zulässig, da das Feld Vermieter leer ist?
2.) Wenn ja: Oben ist ja nur das Logo der Videothek abgedruckt. Hätte dann nicht die cinebank selbst klagen müssen?
INFO:
Der Kläger ist inzwischen nicht mehr Inhaber der Videothek. Er war also bei Klageerhebung nicht mehr Inhaber.
Hätte dann nicht der neue Inhaber klagen müssen?
Der Kläger war übrigens Franciseinhaber.
Gruß & 1000 mal Danke
Peter Müller
Klage von ehemaligem Inhaber?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
--- editiert vom Admin
Das spielt keine Rolle bei eine natürliche Person
Es liegt in dem Fall eher daran, daß der Kläger deswegen klageberechtigt ist, weil er zu dem Zeitpunkt, als der Anspruch entstanden ist, Inhaber war.
Dummes Beispiel: wenn der A dem B das Fenster einwirft, B das repariert und dann das Haus an C verkauft, kann B natürlich immer noch den A verklagen, obwohl ihm das Haus (und damit das Fenster) nicht mehr gehört.
Ob im vorliegenden Fall der Vertragspartner wirklich eine natürliche Person ist, müßte man prüfen.
Einfache Formel: wenn man den Vertrag geschlossen hat, helfen in der Regel auch keine Klimmzüge mit Formalien mehr. Hat man ihn hingegen nicht geschlossen, dürfte die Gegenseite das ja wohl auch nicht beweisen können.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten