Klage und Termin zur Güteverhandlung nun neues Schreiben erhalten

9. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
wissi1
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage und Termin zur Güteverhandlung nun neues Schreiben erhalten

Guten Tag,

vor einigen Tagen schrieb ich bereits das ich ein Schreiben mit einem Termin zur Güteverhandlung mit einem Inkasso unternehmen erhalten habe.

In der Abschrift des Inkassounternehmes an das Gericht, wurde beantragt von einer Güterverhandlung abzusehen und ein schriftliches Vorverfahren durchzuführen. Natürlich mich auch auf Kosten etc zu verurteilen.

Das Gericht sah es aber wohl anderster und hat einen Gütetermin verlangt.

Nun folgte heute folgendes Schreiben des Inkassounternehmens:

Im Rechtsstreit XXX gegen XXX nehmen wir die Klage wegen der Mahnkosten von 34,00 und der geltend gemachten Inkassokosten wegen des über eine 0,65 Euro hinausgehenden Betrages kostenneutral, weil nicht streitrelevant zurück.

Es werden somit nur 117 Euro Inkassokosten geltend gemacht.

Was bedeuet das nun, ich bin nicht auf den Kopf gefallen, aber diesen Satz verstehe ich nicht so ganz. Ist die komplett Klage nun zurück gezogen? Oder wurden die Kosten nur anderster angesetzt?

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von wissi1):

Im Rechtsstreit XXX gegen XXX nehmen wir die Klage wegen der Mahnkosten von 34,00 und der geltend gemachten Inkassokosten wegen des über eine 0,65 Euro hinausgehenden Betrages kostenneutral, weil nicht streitrelevant zurück.

Es werden somit nur 117 Euro Inkassokosten geltend gemacht.

Was bedeuet das nun, ich bin nicht auf den Kopf gefallen, aber diesen Satz verstehe ich nicht so ganz. Ist die komplett Klage nun zurück gezogen? Oder wurden die Kosten nur anderster angesetzt?


Gerichtsgebühren sind gestaffelt von...bis.

117 EUR, (117 + 34 = 151) sind innerhalb der gleichen Gruppe. Also, ob ich 117 EUR einklage oder 151 EUR macht für die Gebühren keinen Unterschied.

Aber:

Offenbar haben die erkannt, daß die 34 EUR Mahngebühren überzogen sind und damit wahrscheinlich auf die Nase fallen könnten.

Das Gericht würde die 34 EUR nicht anerkennen und die Klage in Bezug auf die 34 EUR zurückweisen. Folge: der Kläger bekommt einen Teil der Gerichtskosten übergehuckt (mithin 22,5%).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
bekommt einen Teil der Gerichtskosten übergehuckt (mithin 22,5%).


Der Kläger wird auch bei einer teilweisen Rücknahme eine Quote bekommen, nur werden diese Gerichtskosten niedriger sein, als wenn das Gericht darüber entschieden hätte.

Für den Themenersteller: Du wirst nur noch wegen der 117.- € beklagt.

Nur wie kommen die auf den Betrag? 117 / 0,65 = 180 € Gebühr. Die Gebühr müsste aber entweder bei 150 € oder bei 201 € liegen.

Und warum postest Du dies nicht in Deinem Ursprungsthema, hier: http://www.123recht.net/Termin-zu-Gueterverhandlung-abwenden-__f515376.html?

2x Hilfreiche Antwort

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