Guten Abend, vielleicht kann mir hier jemand Rat geben:
nachdem die Familienkasse die Weiterzahlung des Kindergelds für mein 18 jähriges Kind endgültig abgelehnt hat (man wies meinen Einspruch als unbegründet zurück) riet mir der Mitarbeiter der Familienkasse heute, beim Finanzgericht Klage gg. die Familienkasse zu erheben. Muss die Klage eine besondere Form haben? Wie macht man sowas??
Mein Kind hat nach der 10. das Gymnasium verlassen und danach ein freiwilliges soziales Jahr begonnen... im Sommer 2018 beginnt sie eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin, für welche man entweder Abi braucht oder aber 3 Jahre praktische Erfahrung in einem ähnlichen Beruf. Sie hatte das FSJ auf fast 2 Jahre verlängert und arbeitet nun mit einem sachbefristen Arbeitsvertrag in der Behindertenhilfe, um die geforderten 3 Jahre voll zu bekommen.
Die Familienkasse begründet es so, dass sie ja weder zur Schule geht noch eine Ausbildung macht- welche sie ja aber nicht machen KANN ohne diese Berufserfahrung..
Wie verhält es sich?
MfG und danke fürs Lesen,
moi72
Klage gegen die Familienkasse?
23. November 2017
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Frage vom 23. November 2017 | 20:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage gegen die Familienkasse?
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#1
Antwort vom 23. November 2017 | 21:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47504 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:arbeitet nun mit einem sachbefristen Arbeitsvertrag
Das ist nach meiner Auffassung keine Ausbildung, so dass auch kein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Zitat:welche sie ja aber nicht machen KANN ohne diese Berufserfahrung..
Das Sammeln von Berufserfahrung ist trotzdem keine Ausbildung.
Diese Rechtslage entnehme ich dem BFH-Urteil vom 04.02.2016 (Az.: III R 14/15 ). Da hat das Kind neben dem Sammeln von Berufserfahrung sogar noch studiert und trotzdem wurde kein Kindergeld gewährt.
Warum der Mitarbeiter der Familienkasse eine Klage empfohlen hat, erschließt sich mir daher nicht so ganz.
Und jetzt?
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