Kann ich die Ungültigkeit einer allgemeingültigen Verordnung, die aber einzelne direkt und individuell betrifft, im Rahmen einer Inzidentrüge geltend machen?
D. h. es soll vor deutschen Gerichten geklagt werden, die dann dem EuGH die Frage der Gültigkeit vorlegen. Die Frist für eine direkte Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung ist aber schon abgelaufen.
Oder wäre es schon prinzipiell gar nicht möglich, gegen die Verordnung vorzugehen?
"Klage" gegen Verordnung
8. Januar 2004
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Frage vom 8. Januar 2004 | 09:31
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 0x hilfreich)
"Klage" gegen Verordnung
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#1
Antwort vom 12. Mai 2004 | 11:47
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 16x hilfreich)
:Oder wäre es schon prinzipiell gar nicht
:möglich, gegen die Verordnung vorzugehen?
richtig, nunmehr ist endlich durch den EuGH klargestellt, daß eine Verordung den Einzelnen nicht individuell betrifft, was aber Voraussetzung für eine Klage wäre
MfG
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