"Klage" gegen Verordnung

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
bimplhuber
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 0x hilfreich)
"Klage" gegen Verordnung

Kann ich die Ungültigkeit einer allgemeingültigen Verordnung, die aber einzelne direkt und individuell betrifft, im Rahmen einer Inzidentrüge geltend machen?

D. h. es soll vor deutschen Gerichten geklagt werden, die dann dem EuGH die Frage der Gültigkeit vorlegen. Die Frist für eine direkte Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung ist aber schon abgelaufen.

Oder wäre es schon prinzipiell gar nicht möglich, gegen die Verordnung vorzugehen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
legalx
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

:Oder wäre es schon prinzipiell gar nicht
:möglich, gegen die Verordnung vorzugehen?

richtig, nunmehr ist endlich durch den EuGH klargestellt, daß eine Verordung den Einzelnen nicht individuell betrifft, was aber Voraussetzung für eine Klage wäre

MfG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.853 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen