Klage gegen Abrissverfügung und W-Bescheid Hilfe

26. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
kwbl
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 54x hilfreich)
Klage gegen Abrissverfügung und W-Bescheid Hilfe

Hallo,

es erging in der Vergangenheit eine Verfügung von der Stadt, dass wir ein Gebäude beseitigen/abreissen sollen. Inzwischen liegt der Widerspruchsbescheid da.

Wegen dem Objekt ist bereits eine andere Klage anhängig, worüber in ein Paar Wochen entschieden wird. Es wird sich darin herausstellen, ob wir überhaupt der richtige Empfänger der Beseitigungsanordnung (also die Eigentümer) dieses Objekts sind.

Deswegen möchten wir lediglich fristwahrend und am Besten ohne Begründung gegen den W-Beschscheid klagen. Die Begründung möchten wir nach dem Urteil des laufenden Verfahrens nachreichen oder aber unsere Klage zurück nehmen.

Da das zuständige Gericht sehr weit weg liegt, wird die Klage schriftlich per Einschreiben eingereicht.

1. Wie formuliere ich, dass ich sowohl gegen den W-Bescheid als auch gegen die Abrissverfügung klage?

2. Muss ich für beide Fälle, also vorangegangene Verfügung und W-Bescheid gesondert klagen? Wohl eher nicht.

3. Muss ich den W-Bescheid und die Abrissverfügung als Anlage einreichen?

4. Da wir nach dem baldigen Urteil, diese jetzt zu stellende Klage evtl. wieder zurück nehmen, möchten wir lediglich das Ruhen dieser Klage bis zum bald kommenden Urteil erwirken, also wirklich nur fristwahrend klagen, ohne dass vorerst etwas durch das Gericht gemacht wird. Es sollen bis dahin nach Möglichkeit keine Gerichtskosten enstehen. Wie sollen wir dann vorgehen?

5. Langt es aus, dass wir in der Klageschrift die Behörde, das Datum der Verfügung und des W-Bescheides angeben, natürlich auch die Daten des Klägers, und nur schreiben, dass gegen diese beiden Sachen fristwahrend Klage erhoben wird und die Begründung nachgereicht wird?

6. Ist es von Nachteil und überhaupt möglich, wenn wir in der Klageschrift auf den zu erwartenden Urteil hinweisen und bis dahin um Zeit bitten, und darum bitten, dass das Gericht die Klage vorerst nicht bearbeitet? Zwischen der Klageeinreichung und dem besagten Urteil liegen ca. 28 Tage.

Ein Anwalt wird eingeschaltet, sobald wir die Klage nicht zurück nehmen sollten. Ich danke für eure Hilfe.

-----------------
""

-- Editiert kwbl am 26.07.2014 20:06

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 82x hilfreich)

quote:
Ein Anwalt wird eingeschaltet, sobald wir die Klage nicht zurück nehmen sollten.

Den sollte man JETZT einschalten.
Die Fehlerquote von juristischen Laien ist hoch in solchen Fällen.

Eine derart konkrete Rechtsberatung im Einzelfall wie hier gewünscht ist hier nicht gestattet.
Diese ist Rechtsanwälten vorbehalten.

Bitte die Forenbedingungen beachten.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen