Kläger nimmt die klage zurück...

27. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
listening
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 12x hilfreich)
Kläger nimmt die klage zurück...

wir beantragen nunmehr,
die beklagte zu veurteilen eine summe an die inkasso zu zahlen.

Im übringes wir nehmen die klage zuruck.

Was heißt dass für mich???
Was kann ich machen??

Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Was heißt dass für mich?


Daß bzgl. der zurückgenommenen Punkte der Prozeß vorbei ist und sich diesbezüglich also nichts ändert.
Auch dürfte sich damit das Prozeßkostenrisiko für dich verringert haben, weil entweder der Streitwert sinkt oder der Kläger anteilig weniger gewinnen wird.

quote:
Was kann ich machen?


Vermutlich erst mal nichts, mußt du auch normalerweise nicht. Mehr kann so allgemein ohne Kenntnis von Details nicht gesagt werden.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
listening
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 12x hilfreich)

Klage würde eingerichtet vor 10 Tage.Ich woltte mich verteidigen, dann kam einen brief mit den satz von oben.Ich weiß nicht was soll ich jetzt machen oder was kann iich machen???

Danke

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
dann kam einen brief


Über das Gericht oder direkt vom Kläger an dich?

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
listening
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 12x hilfreich)

Über Gericht

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was heißt dass für mich???
Was kann ich machen?? <hr size=1 noshade>



Da kommt noch was nach, das ist eine Klageänderung, vielleicht ein Klägerwechsel.

Siehe § 263 ZPO :

Nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit ist eine Änderung der Klage zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich erachtet.

Dazu müsste vom Gericht noch etwas kommen.

So weit die Klage zurück genommen wurde gilt § 269 ZPO , bitte lesen. Wichtig:

Der Kläger ist verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits [insoweit] zu tragen ...


Auch zur Rücknahme ist deine Einwilligung erforderlich, auch dazu wirst du noch gefragt werden.

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-- Editiert asap am 28.01.2014 12:12

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
listening
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich woltte mich selbst verteidigen aber jetzt weiß ich nicht was soll ich noch machen ,soll ich noch warten???


Absender:
Ich

An
Amtsgericht
Per Einschreiben mit Rückschein

Aktenzeichen:4C7/14
Angelegenheit Amazon EU SARL./. Ich
Schreiben des Gerichts vom 13.01.2014, erhalten am 15.01.2014
Antrag auf Klageabweisung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätige ich, dass ich Ihr Schreiben vom 13.01.2013 am 15.01.2013 per Post erhalten habe. Ich zeige an, dass ich mich gegen die Klage verteidigen möchte.

Ich stelle die folgenden Anträge:

Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Begründung für den hier getätigten Klageabweisungsantrag werde ich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist nachreichen.

Mit freundlichen Grüßen


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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich woltte mich selbst verteidigen aber jetzt weiß ich nicht was soll ich noch machen ,soll ich noch warten???
<hr size=1 noshade>



Am 15.01. ist dir die Klageschrift über das Gericht zugegangen? Schriftliches Vorverfahren ist angeordnet? Dann bist du doch i.S. des § 276 ZPO belehrt worden?

Die Notfrist läuft morgen ab, 29.01.

Wegen der Klageänderung/Rücknahme dürfte das keine Rolle spielen, aber die Verteidigungsbereitschaft solltest du schon in der Frist anzeigen.

Was du sonst beantragen solltest hängt ja davon ab, ob das Gericht die Klageänderung als sachdienlich ansieht, s.O.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
listening
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke,geht heute mit post raus .

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2x Hilfreiche Antwort

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