Kindsvater auf Höchstsatz verklagen?

28. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ratsuchenderecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindsvater auf Höchstsatz verklagen?

Hallo,

der Vater meiner Kleinen gibt seit fast drei Jahren sein Einkommen nicht preis. Tituliert sind mittlerweile 128 % (Versämnisbeschluss, Teilforderung). Nach der Anzeige wegen der Verletzungspflicht Juli 2012 fing er endlich an ab November zu zahlen. Auskunft über das tatsächliche Einkommen möchte er dennoch nicht geben.

Nach einer telefonischen Auskunft bei einem Juristen wurde mir empfohlen ihn auf den Höchstsatz in der Düsseldorfer Tabelle zu verklagen. Dann ist er in der Beweispflicht ein geringeres Einkommen zu zeigen.

Aus Erfahrung weiss ich, dass er zwar freiberuflich ist, aber regelmäßig mittelfristige (mehrere Monate lang, lückenlos) Verträge in der Luft- und Raumfahrtbranche hat. Er verdient dort ca. 10000 Euro brutto (incl. Umsatzsteuer). Das Finanzamt hat keine Übersicht über sein Einkommen und muss es selbst schätzen... Also gehe ich davon aus, dass er wieder mal keine Einkommenssteuer zahlt und betrügt. "Half split" oder so, also Geldbewegungen über Grenzen. Krankenversicherung ist Basissatz in England (sehr gering). Sein Lebensstil ist gehobener Klasse. Trennung gab es wegen häusliche Gewalt.

Ist hier wirklich die Klage auf Höchstsatz sinnvoll? Oder vielleicht doch eine Stufenklage? Hat hier jemand schon Erfahrung gemacht?

Gruß, Vroni

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wenn Du den KV auf den Höchstsatz nach DDT verklagst, könnte es passieren, dass Du in der Klage unterliegst und dann die Kosten (zumindest in Teilen) des Verfahrens zu tragen hättest. Das wäre dann der Fall, wenn der KV tatsächlich ein geringeres Einkommen hat.

Ich halte daher die Stufenklage für zielführender.

Warst Du im vergangenen Verfahren anwaltlich vertreten? Wie wurden denn die 128% festgelegt? Das war noch nach Regelbedarfsverordnung, oder?

LG nero

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#2
 Von 
Ratsuchenderecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Titulierung geschah durch das Jugendamt in Form eines Versäumnisbeschlusses... Er legte ursprünglich veraltete Lohnsteuerbescheide (2006-2008, Titel August 2011) vor, wo das Einkommen nicht komplett ausgewiesen wurde. Diese wurden für die Berechnung herangezogen.

Da ich zur Zeit mich gerade mal über Wasser halten kann, würde ich Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Was muss ich bei der Stufenklage beachten?

Mir ist es wichtig, dass er mit seinen Machenschaften nicht durchkommt. Er lügt, wo es geht und hält sich nicht an Forderungen/Vereinbarungen. Da muss ich immer einen Schritt voraus sein. Schade, dass er nicht kooperiert...

Sehr spanisch kommt mir vor, dass das Finanzamt sein Einkommen nicht kennt. Morgen früh habe ich einen Termin bei der Beistandschaft und lasse es mir erklären, warum weitere Maßnahmen nichts bringen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Titulierung beim Jugendamt in Form eines Versäumnisbeschlusses gibt es nicht. Es existiert also kein Titel. Und das Finanzamt wird Dir keine Antwort geben, dürfen die gar nicht.

Wie wärs damit, mal das ganze professionell anzugehen? Mit Anwalt, vor Gericht?

wirdwerden

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#4
 Von 
Ratsuchenderecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Beistandschaft/Jugendamt ist natürlich gerichtlich vorgegangen, Verfahrenskostenhilfe gab es zum Glück auch. Nur zahlte er dann trotz Titulierung auch nicht. Erst als ich Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht machte, wurde er einsichtig.

Deswegen ist es mir wichtig, dass er in der Beweispflicht kommt, weil er sonst nicht reagiert.

Hat jemand Erfahrung mit der Stufenklage? Kann sich dann der freiberuflich arbeitende Vater aus der Einkommensauskunftspflicht herausschlängeln - also einfach sagen, dass er kein Einkommen hat. Dann müsste ich doch wieder nachweisen, dass er doch Einkommen hat.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn ein Titel in der Welt ist, dann wird vollstreckt.

wirdwerden

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn ein Titel in der Welt ist, dann wird vollstreckt.

wirdwerden

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#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also im Gegensatz zu meinen Vorrednern ist mir dein Fall noch ziemlich schleierhaft.

quote:
regelmäßig mittelfristige (mehrere Monate lang, lückenlos) Verträge in der Luft- und Raumfahrtbranche hat. Er verdient dort ca. 10000 Euro brutto (incl. Umsatzsteuer).


10.000 EUR Brutto p.m. sind rund 8.400 EUR Rohertrag.

Gehen wir mal von einer Auslastung von 70% aus - das ist schon recht gut für einen Freiberufler -, dann verbleiben aufs Jahr gerechnet noch rund 5.900 Euro p.m.

Davon gehen die Betriebsausgaben ab (PkW, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Berufshaftpflicht etc.) und natürlich noch Krankenkasse, Pflegeversicherung, Altersvorsorge ... es gibt ja keine Arbeitgeberzuschüsse ... Und natürlich ist Einkommensteuer zu zahlen.

Das mit dem Steuer hinterziehen ist heute nicht mehr so einfach, weil auf jeder Rechnung die eigene Steuernummer ausgewiesen sein muss, sowie das Finanzamt an das abgeführt wird. Ansonsten passiert die Rechnung nämlich keine Rechnungsprüfung! *grins*

Also wenn da nach Steuern 3.000 Euro übrig bleiben, dann ist das viel. Übrigens selbst bei einem "normalen" Angestellten fallen rund 50% Abzüge an.

Mit 3.000 Euro bereinigtem Einkommen läge er aber genau in der Gruppe 5 der Düsseldorfer Tabelle. Wenn er nur für einen Unterhaltsplichtigen zahlen muss, wird er höhergestuft und landet in Gruppe 6. Das sind aber genau die ausgeurteilten 128 %.

Ob also bei einer Klage so sehr viel mehr dabei herum kommt, das steht in den Sternen.

Eine Klage auf den Höchstsatz halte auch ich deshalb für sehr risikoreich! Das könnte ganz schön ins Auge gehen.

Aber auch eine Stufenklage birgt Risiken. Der Mann könnte im Falle einer Klage auf Ideen kommen, wie er sein Einkommen "optimieren" kann. Also manche Freiberufler veranlassen etwa die Lebensgefährtin eine Unternehmensberatung zu gründen und lassen sich dann von ihr anstellen. Oder sie arbeiten als Freiberufler für sie. Da gibt es eine Menge Spielarten! Und dann könnte ruck zuck das Einkommen "wegschmelzen" ... und du siehst vielleicht gerade noch den Mindestunterhalt.

Du beziehst derzeit vermutlich 406 Euro Unterhalt p.m. Die Differenz zum Höchstsatz beträgt gerade mal 102 Euro. Und die wirst du m.E. nicht mal im allerbesten Fall sehen! Soviel zu den Beträgen über die wir hier reden ... *grins*

Wer dir hier leichtfertig zu einem gerichtlichen Schlagabtausch rät, der sollte sich hinterher auch für die Folgen haftbar machen lassen! *sehr breites grins*



-- Editiert Marcus2009 am 29.01.2013 12:22

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#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
der gute Mann wird schon wissen warum er Einblick in seine Einkommensverhältnisse verweigert. Die Masche kommt mir leider sehr bekannt vor, der Ex meiner Frau hat sich so jahrelang vor seinen Verpflichtungen teilweise gedrückt, bis er an den falschen Richter geriet, der ihm entsprechende Zwangsmittel androhte.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#9
 Von 
Ratsuchenderecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Marcus und Amaco für die Antworten, sie helfen mir schon sehr... Dennoch ist hier noch einiges zu erklären. Mein Ex hat kaum Betriebsausgaben. Also gehen wir nun von Brutto 8.400 Euro (also ohne Umsatzsteuer). Er nunzt sein Privat-Pkw für die Fahrt zur Arbeitsstelle (max. 60 km), welche bei allen Firmen (zumindest in denen er arbeitet) in der Luft- und Raumfahrtbranche vor Ort angesiedelt ist. Für sein Office dort zahlt er also nichts extra, und auch keine Arbeitsmittel, alles (PC, CAD etc.) werden gestellt. Feste Verträge über mindestens drei Monate, mit 45 Stunden pro Woche. Also keine Minderauslastung!! Krankenversicherung sind monatl. max. 50 Euro (Basissatz in England). In Deutschland zahlt er nicht in das Sozialsystem ein: keine Kranken-, Pflege, Renten-, Arbeitslosen oder Unfallversicherung, auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Er ist britisch. Aber als Altersvorsorge tilgt er Kredite für seine Wohnung, ebenfalls in England, und eine Lebensversicherung. Das ist alles. Tja, und nun die Einkommenssteuer: Wie erwähnt schätzt das Finanzamt sein Einkommen, d. h. dort hat er auch seit vielen Jahren nichts mehr vorgelegt. Die Steuerbescheide (2006-2008), die für die Berechnung des Unterhalts herangezogen wurden weisen ein jährliches Einkommen von ca. 60000 Euro. Und nicht ca. 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer!). Und was die Rechnungsprüfung angeht, glaube ich nicht, dass er diese macht... Ach ja, ein paar seiner Kumpels bleiben nie länger als 7 Jahre in einem Land mit so einer Masche, denn dann werden die Behörden wirklich aktiv. Mit dem Satz/Kindesunterhalt hast du recht, es sind monatlich 314 Euro (endlich, erst seit Nov), die ich bekomme. Über Kindergartenkosten brauche ich mit ihm gar nicht verhaldeln, da block er ab. Für mich also eher ein unzufriedenes Ergebnis. und was meint ihr jetzt?? Würde sich diese Klage lohnen, auch wenn ich Teil der Gerichtskosten tragen muss, dafür aber die Auskunft erhalte?? Stufenklage? Er würde niemals einer Frau sein Geld überlassen, mir konnter er nicht mal für ne Woche 200 Euro leihen (bis zur ersten Monatszahlung nach Hochschulabschluss)... aber vielleicht ist einer seiner Kumpels im Spiel?! Möglich? Gruß, Vroni

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#10
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Also gehen wir nun von Brutto 8.400 Euro (also ohne Umsatzsteuer).


Das würde bedeuten, dass der Mann 12 Monate im Jahr arbeiten würde. Hat er keinen Anspruch auf Urlaub?

quote:
Feste Verträge über mindestens drei Monate, mit 45 Stunden pro Woche. Also keine Minderauslastung!!


Daraus erschließt sich mir nicht, warum es nicht auch Zeiten ohne Beauftragung geben sollte.

quote:
Für sein Office dort zahlt er also nichts extra, und auch keine Arbeitsmittel, alles (PC, CAD etc.) werden gestellt.


Alle Firmen stellen ihren Beratern einen Arbeitsplatz. Trotzdem haben die Leute einen eigenen PC und ein Home-Office. Und ein Telefon und einen DSL Anschluss ...

quote:
Krankenversicherung sind monatl. max. 50 Euro (Basissatz in England).


Wenn der Basissatz so gering ist, dann werden im Krankheitsfall Zuzahlungen notwendig. Und die kann er geltend machen. Bzw. er kann Rücklagen für den Krankheitsfall bilden.

quote:
keine Kranken-, Pflege, Renten-, Arbeitslosen oder Unfallversicherung, auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung.


Das kann sich im Fall einer Klage aber ruck zuck ändern! *grins*

quote:
Aber als Altersvorsorge tilgt er Kredite für seine Wohnung, ebenfalls in England, und eine Lebensversicherung. Das ist alles.


Aber wenigstens das kann er doch geltend machen!

Also mir scheint, dass du das Einkommen des Kindesvaters einfach "schön" rechnest! Aber das musst du wissen. Letzten Endes wird im Fall einer Klage das Gericht das bereinigte Netto ermitteln. Ob meine Bedenken da greifen, das ist doch vollkommen offen! Ich kann hier nur Denkanstöße liefern wie man das eben auch anders sehen kann!

quote:
Mit dem Satz/Kindesunterhalt hast du recht, es sind monatlich 314 Euro


Und zusammen mit dem Kindergeld sind das fast 500 Euro, die du für das kleine Kind netto zur Verfügung hast.

quote:
Über Kindergartenkosten brauche ich mit ihm gar nicht verhaldeln, da block er ab.


Da hat er auch Recht. Weil die Kindergartenkosten im Unterhalt enthalten sind. Denn du kriegst ja BETREUUNGS-Unterhalt.

quote:
Für mich also eher ein unzufriedenes Ergebnis.


Nu ja, andere Frauen wären froh, wenn sie für ihr Kind 500 Euro im Monat hätten. So unterschiedlich können die Ansichten sein! *grins*






-- Editiert Marcus2009 am 29.01.2013 18:05

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#11
 Von 
Ratsuchenderecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, ich bekomme keinen Betreuungsunterhalt. Ich arbeite seitdem die kleine 5 Monate ist, damals war ich noch in der Ausbildung, von ihm habe ich nie was bekommen, nur gewürgt wurde ich...

ich möchte einfach nur ein faires Spiel, aber er ist dazu nicht fähig. Hab es gerade im gemeinsamen Gespräch (betreut) mit ihm wieder erlebt. Ich bin wirklich für Zugeständnisse bereit... an mir liegts nicht.

Für deine Gedankengänge bin ich sehr dankbar ;-) die helfen mir sehr.

500 Euro... (erst seit drei Monaten!!!) davor nur Unterhaltsvorschuss. minus 200 Kindergarten und beachte bitte die Münchner Mieten :-( und Nebenkosten steigen auch immer, und Betreuungszeiten nicht ideal und Arbeitsverträge leider auch nicht. :-(

danke für Ideen

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#12
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Pardon, das war natürlich ein Schreibfehler! Es muss natürlich richtig heißen: Denn du LEISTEST ja Unterhalt durch Betreuung! Während der Kindesvater zum Barunterhalt verpflichtet ist.

quote:
nur gewürgt wurde ich...


Das tut mir wirklich sehr leid! Da ist dir bitteres Unrecht geschehen!

quote:
ich möchte einfach nur ein faires Spiel


Es geht nun mal nicht gerecht im Leben zu! Hier geht es um den Kindesunterhalt und nicht um Gerechtigkeit

Und da musst du dir schon genau Gedanken machen, welche Schritte dir wirklich Vorteile bringen! Die Chancen und Risiken eines Verfahrens solltest du genau abwägen! Ich hab halt versucht dir einige vernünftige Argumente nahe zu bringen! Um die Emotionen ein wenig zu beruhigen und die Gedanken in rationale Bahnen zu lenken!

Aber die Entscheidung kann dir natürlich niemand abnehmen. Vor Gericht wie auf hoher See bist du hinterher möglicherweise sehr allein! *grins*


-- Editiert Marcus2009 am 29.01.2013 20:26

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es geht doch überhaupt nicht darum, wie das, was der Mann verdient, zu bewerten ist. Da in GB ganz andere private Altersvorsorge zu treffen ist als in Deutschland, geht da doch vieles, ins Leere. Man kann ein Staatssystem eben nicht mit dem anderen vergleichen.
Und insbesondere dann nicht, wenn es um die soziale Absicherung geht. Und britische Steuerbescheide mit deutschen auch nicht.

Mein Vorschlag:

Vollstrecken in England, und zwar das, was austituliert ist. Wie das geht, das weiss das Jugendamt, wenn es fit ist. Ansonsten das internationale Institut für Familienrecht in Heidelberg bemühen (über das Jugendamt). Die machen sowas den ganzen Tag.

Wenn Du wirklich mehr möchtest, dann solltest Du einen britischen Anwalt am Wohnort des Vaters bemühen. Der kennt die Abzüge im schönen England. Auch die Zusatzkrankenversicherungskosten und vieles mehr. Insbesondere, was die Altersversorgung angeht. Das ist dort nämlich gewaltig.

Bei einem deutschen Gericht wirst Du da kaum weiter kommen.

wirdwerden

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#15
 Von 
Ratsuchenderecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Nachtflieger: da bist du bissl daneben geflogen. Oder etwas persönlich genommen?? Keine Sorge: wenn man 3 Monate mit 314 Euro multipliziert und durch fast vier Jahre dividiert, dann kommt ein verdammt kleiner Unterhaltsbetrag pro Monat heraus! Rechne doch mal nach... und aktuell wieder von ihm den Unterhaltsvorschuss angedroht bekommen. Wegen Geld ging es mir nicht in den ersten zwei Trennungsjahren, aber um mein Kind. Und keine Sorge, Auseinandersetzungen gab es von meiner Seite nicht vor dem Kind, er jedoch wurde mit Kind auf Arm gewalttätig. Da ist Schluss!!! Und bitte lies genauer: ich finanziere mich selber, auch unter schwierigen Bedingungen.

@ andere: Es ist einfach Betrug auf hohem Niveau. Heute wieder keine Kooperation wegen aktueller Einkünfte. Welche Möglichkeiten er nun hat sich herauszuschlängeln weiss ich dank euch, danke v. a. an wirdwerden und marcus. Ob es mir wert ist gegen ihn vorzugehen, da muss ich nochmal drüber schlafen...

Er wohnt in Deutschland, arbeitet hier und hintergeht das deutsche System/Finanzamt, das Kind und mich... Na Prost!

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wie wärs denn mal damit, anzufangen zu überprüfen, ob das deutsche Urteil, so wie es existiert, auch in England vollstreckbar ist? Ist es drüben implementiert worden, entspricht es den Anforderungen? Kann draus vollstreckt werden? Ist das versucht worden?

Das mal so als Einstieg.

So, dann die zweite Etappe: wie wärs, mit höheren Unterhaltsforderungen, einfach mal zu überprüfen, wo man klagt, damit vollstreckt werden kann? Inwieweit britisches Sozialrecht bei all den Berechnungen berücksichtigt worden ist?

wirdwerden

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