Kindsunterhalt zwischen Berufsausbildung u.Studium

6. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
totti71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindsunterhalt zwischen Berufsausbildung u.Studium

Hallo,

ich habe eine 21-jährige Tochter aus erste Ehe, für die ich Unterhalt zahle. Sie hat eine schulische Berufsausbildung im Mai beendet und will im September zum Studium. Das war auch so geplant.

Sie lebte bis jetzt in der Wohnung mit der Mutter zusammen und bezieht jetzt eine eigene Wohnung. Momentan arbeitet sie in einem 25-Stunden-Job.

Muss ich, da sie ja bereits eine Ausbildung beendet hat, noch Unterhalt zahlen? Wird der Unterhalt in der Zeit zwischen Ausbildung und Studium gekürzt?

Für Antworten bin ich sehr dankbar.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

HAllo,

welche Ausbildung wurde denn absolviert, und welches Studium soll nun folgen?

Wenn Ausbildung und Studium in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen, kann weiterhin eine Unterhaltspflicht bestehen. Auch in der Übergangszeit, wobei diese dann nicht länger als drei Monate dauern sollte. Anderenfalls muss die Tochter selber für Ihren Bedarf aufkommen.

Noch so generell:
Die Mutter leistet auch Barunterhalt?
Vorrangig zum Unterhalt muss die Studentin BAföG beantragen. Wird es gewährt, mindert es den Unterhaltsanspruch in voller Höhe. Auch ein negativer Bescheid ist nachzuweisen.

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
totti71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Die Mutter leistet auch Barunterhalt. Die Ausbildung war zu Pharmazeutisch technischen Assistentin und das Studium geht auch in diesen medizinischen Bereich.

BAföG wird Sie wohl nicht bekommen, da ich recht gut verdiene.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

sie sollte es trotzdem beantragen. Mit "wird wohl nicht" kann man schlecht arbeiten. ;)

Sie hätte dann als Studentin mit eigener Wohnung einen Unterhaltsanspruch in Höhe von 670€. Darauf angerechnet wird das volle Kindergeld. Der rest wäre zwischen den Eltern, je nach Leistungsfähigkeit, zu quoteln.

Was heißt denn:

quote:
geht auch in diesen medizinischen Bereich


Kannst Du da den Studiengang benennen?

LG nero

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zu: "Wenn Ausbildung und Studium in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen, kann weiterhin eine Unterhaltspflicht bestehen": Der TE sagte: "Das war auch so geplant". Wenn der Ausbildungsweg so geplant wurde und bei der Planung die Zustimmung der Eltern fand, dann haben die Eltern auch Unterhalt für diesen Ausbildungweg zu leisten. Das gilt selbst dann, wenn das völlig verschiedene Zweige sind. Und nur weil der Papa sich das anders überlegt hat, fällt der Anspruch nicht weg.

Allgemein gilt, dass zwischen Schule und Studium für eine Übergangszeit weiterhin Unterhalt zu gewähren ist. Auch da kann aber schon verlangt werden, dass das Kind aktiv mitarbeitet um den Anspruch zu verringern. Es köntne auch verlangt werden, dass die Tochter mehr als nur 25 Stunden pro Woche arbeitet.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Durch das eigene Einkommen Ihrer Tochter verringert sich natürlich der Unterhaltsanspruch für die Übergangszeit erheblich.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Durch das eigene Einkommen Ihrer Tochter verringert sich natürlich der Unterhaltsanspruch für die Übergangszeit erheblich.


So ist das!
Das Einkommen ist nicht überobligatorisch und wird in voller Höhe angerechnet. Ebenso wie das Kindergeld, das im Übergangszeitraum gewährt wird.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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