Ich zahle für meine beiden Kinder Unterhalt. Wenn sich jetzt aber am Jahresende herausstellt, dass ich zurück liegend mehr verdient habe und ich hätte mehr zahlen müssen, kann sie das dann nachfordern? Oder heißt es einmal gezahlt und damit erledigt, nur die Zukunft zählt?
>Kindsunterhalt<
2. Januar 2004
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Frage vom 2. Januar 2004 | 10:45
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 0x hilfreich)
>Kindsunterhalt<
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#1
Antwort vom 2. Januar 2004 | 11:02
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 21x hilfreich)
Hallo Knuddl,
insofern keine dynamische Unterhaktskunde vorliegt die Du mal unterschrieben hast, kann die Mutter Deiner Kinder kein Geld nachfordern. Allerdings solltest Du schon darauf achten, wenn Dein Gehalt entsprechend in die höhe geht, den Unterhalt von Dir aus anzupassen. Ist ja nicht für Deine Ex sondern für Deine Kidis!!
Deine Ex kann ausserdem eh alle 2 Jahre die Offenlegung Deiner sämtlichen Einkünfte (Lohn/Gehalt, Steuerrückzahlung, Zins/Kapitalerträge) fordern und den Unterhalt danach berechnen lassen.
ich hoffe das hat geholfen.
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