Kindesunterhaltsberechnung? Was wird wirklich zum Einkommen gezählt? Spesen auch? Fahrtgeld abgezoge

4. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
anja04329
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhaltsberechnung? Was wird wirklich zum Einkommen gezählt? Spesen auch? Fahrtgeld abgezoge

Hallo,

ich habe mal ein paar Fragen zum Thema Unterhaltsberechnung und Einkommen was tatsächlich zu Grunde liegt.
Aktuelle Situation: Ich bin Berufskraftfahrer und bekomme pro Tag 12,00 € Spesen - steuerfrei zu meinem Grundlohn dazu.
Mein Grundlohn liegt bei 2150,00 € Brutto - also ca. 1500,00 € netto. Dazu kommen die Spesen - ca. 240,00 €.
Macht also zusammen mit den Spesen ca. 1750,00 Lohn.

Soweit so gut.

Nun wird der Unterhalt für meine 9 jährige Tochter wohl erstmals durch eine Behörde berechnet werden, da ihre Mutter ALG II ergänzend zu ihrem TZ Job bezieht und die nun natürlich prüfen wie viel ich leisten kann.
Bisher hatten wir uns gemeinsam auf einen Betrag von 200,00 € geeinigt aber das geht ja nun nicht mehr da das Amt sich einklinkt.

Ich würde aber jetzt gern wissen was auf mich zu kommen wird finanziell? Auf welcher Grundlage hin wird denn der Unterhalt nun wirklich nun berechnet? Werden meine Spesen mit angerechnet oder nur der normale Netto Lohn?

Auch würde ich gern noch wissen ob meine Fahrtkosten zur Arbeit irgendwie berücksichtigt werden? ich fahre pro Strecke 32 Km um überhaupt auf Arbeit zu kommen. Kann ich da schon bei der Berechnung was geltend machen?

Ich lebe gemeinsam mit meiner Partnerin und IHREM Kind (nicht unser gemeinsames) in einem Haushalt. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf meine Unterhaltspflicht?
Auch habe ich ein paar Schulden bei der Justitzkasse und einem Inkasso wo ich Raten zahlen muss - kann ich das irgendwie angeben um mein Einkommen quasi zu mindern für die Berechnung? Zahle für diese beiden Gläubiher zusammen 150,00 € / Monat.

Ich bedanke mich schon mal fürs Lesen und vorab für die hoffentlich hilfreichen Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Werden meine Spesen mit angerechnet oder nur der normale Netto Lohn?

In den Süddeutschen Leitlinien heißt es "Ersatz für Spesen und Reisekosten sowie Auslösungen gelten in der Regel als Einkommen. Damit zusammenhängende Aufwendungen, vermindert um häusliche Ersparnis, sind jedoch abzuziehen. Bei Aufwendungspauschalen (außer Kilometergeld) kann 1/3 als Einkommen angesetzt werden." In anderen OLG-bezirken sind die regeln ähnlich.
D.h. von den 240€/Monat an Spesen zählen 80€ als Einkommen.

Zitat:
Auch würde ich gern noch wissen ob meine Fahrtkosten zur Arbeit irgendwie berücksichtigt werden? ich fahre pro Strecke 32 Km um überhaupt auf Arbeit zu kommen. Kann ich da schon bei der Berechnung was geltend machen?

Ja. 30ct/pro km werden abgezogen. Evtl. müssen Sie aber eine Begründung liefern, warum Sie nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.

Zitat:
Ich lebe gemeinsam mit meiner Partnerin und IHREM Kind (nicht unser gemeinsames) in einem Haushalt. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf meine Unterhaltspflicht?

Falls Sie unter den Mindestunterhalt rutschen, kann eine sog. Haushaltsersparnis zu Ihren ungunsten angesetzt werden. Wenn 2 Personen zusammen wohnen, braucht man nur 1x Telefon, Tageszeitung usw.

Zitat:
Auch habe ich ein paar Schulden bei der Justitzkasse und einem Inkasso wo ich Raten zahlen muss - kann ich das irgendwie angeben um mein Einkommen quasi zu mindern für die Berechnung? Zahle für diese beiden Gläubiher zusammen 150,00 € / Monat.

Schulden sind nur in sehr seltenen Fällen berücksichtigungsfähig. Das kann z.B. sein, wenn die Schulden zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes schon vorhanden waren oder durch die Trennung von der Kindsmutter erst entstanden sind (z.B. durch Kredit für Möbel für die neue Wohnung nach der Trennung).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Mindestens wirst Du 297€ Unterhalt pro Monat zahlen müssen. Weniger kannst Du dann zahlen, wenn Du durch die Unterhaltszahlung unter den Selbstbehalt von 1.080€ rutschen würdest.

Wenn Dein bereinigtes Nettoeinkommen >1.500€ ist, dann beträgt der Unterhalt 317€/Monat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Such Dir falls nicht bekann als erstes raus, welches Oberlandesgericht für Deinen Wohnort zuständig ist. Danach suchts Du auf der Seite des OLG deren unterhaltsrechtliche Leitlinie. Darin ist alles zur Unterhaltsberechnung beschrieben. Nicht immer verständlich, aber für den ersten Überblick reicht es.

Mit Deinem Einkommen wirst Du nach Abzug aller Bereinigungspositionen in der Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle landen. Ist das Kind die einzige unterhaltsberechtigte Person, kann diese eine Höherstufung um eine Stufe geltend machen.

Berry

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