Kindesunterhalt und Mutter in Elternzeit

27. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tessa_68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Kindesunterhalt und Mutter in Elternzeit


Hallo, hier wird dringend eure Meinung und/oder euer Rat gebraucht!
Hierfür an euch herzlichen Dank!!!

Nehmen wir an, dass in einem Urteil Unterhaltsansprüche geklärt wurden. Eine Mutter zahlt für einen Sohn, der bei seinem Vater lebt, der Vater zahlt für zwei Mädchen, die bei der Mutter leben.

Die Mutter hat einen neuen Partner und zwei weitere Kinder in zwei Jahren bekommen. Ein Zusammenzug der beiden hat aus verschiedenen Gründen noch nicht statt gefunden. Da die Mutter alleinerziehend ist und jetzt für 4 Kinder sorgt, kein eigenes Einkommen hat und die Elternzeit für 3 Jahre in Anspruch genommen hat, kann der Unterhalt von der Mutter zum Kind, das beim Vater wohnt, nicht mehr gezahlt werden.

Dieser Unterhalt könnte höchstens vom Unterhalt der 4 Kinder genommen werden, da die Mutter mit dem Elterngeld und Wohngeld zusammen weit unter dem Eigenbehalt von 770,00 Euro für Nichtberufstätige liegt und die Miete davon bezahlt. Das Vermögen der Mutter ist aufgebraucht und alles an den Ex-Mann für den Kindesunterhalt abgetreten. Der Kindesunterhalt für den Sohn jetzt nicht mehr finanzierbar. Der Sohn (14) hat beim Vater ein s e h r gutes finanzielles Auskommen.

Eine Abänderungsklage kann wahrscheinlich weiterhelfen. Nur, was wäre, wenn die Mutter einen Anwalt erhält, der zwar den Fall entgegen nimmt, ihr aber keinerlei Auskünfte gibt, wie sie verfahren kann. Die Mutter weiß nicht, ob der Anwalt schon tätig wurde. Auch nach Abgabe der Prozesskostenhilfeanträge keine Auskünfte. Auf Anfragen keine Auskünfte.

Müsste sie die Unterhaltsbeträge zahlen? Sie könnte es ja eigentlich nicht.
So lange dieses Urteil besteht, würde die Mutter Schulden machen bei Nichtzahlung. Aber sie kann auch den 4 übrigen Kindern nicht den Unterhalt wegnehmen und das eine Kind davon bezahlen. Vom eigenen Geld kann gerade die Miete gezahlt werden.

Das Jugendamt könnte ja nur tätig werden, wenn sie die Unterhaltsleistungen für ihre eigenen Kinder vertritt. Für die Unterhaltsleistungen des anderen Kindes kann das Jugendamt nur tätig werden,wenn der Vater sich meldet. Das wird er aber nicht tun, denn bei einer Neuberechnung würde der Vater ja schlechter da stehen.

Also, was kann die Mutter tun, um Klarheit und Klärung zu erhalten? Der Anwalt hilft ihr nicht, das Jugendamt kann nichts tun. Sie kann die Zahlungen ja auch nicht einstellen, da der Vater dann pfänden würde. Und das würde er mit Sicherheit tun. Er hat ein Urteil hierfür.

Die Mutter hat schon Insolvenz angemeldet, da sie die ganzen Anwalts- und Gerichtskosten nicht mehr finanzieren kann.
Die Verantwortung für 4 Kinder, die Insolvenz und die Unterhaltsleistungen für den Sohn sind nicht zu schaffen.

Ein neuer Anwalt kostet ebenfalls Geld, da der erste die Beratungshilfe erhalten hat und die Anträge auf Prozesskostenhilfe. Alles andere bei einem neuen Anwalt müsste die Mutter dann wahrscheinlich (?) selbst zahlen.

Habt ihr eine Meinung, wie man solch einen Fall lösen könnte?
Vielen Dank !!!!!!!!!!!!!

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



52 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

mal ganz salopp geschrieben: die zwei Kinder, die nicht von dem Exmann sind, haben keinerlei Einfluss auf den Unterhaltsanspruch des Großen gegen die Mutter. Womit wir eigentlich schon am Ende angekommen sind. Etwas anderes wäre, wenn die zwei Jüngsten auch von ihrem Exmann abstammen würden, was aber nicht der Fall ist.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Tessa,

eigentlich ganz einfach:

quote:
Die Mutter hat einen neuen Partner und zwei weitere Kinder in zwei Jahren bekommen.


Der Vater der zwei weiteren Kinder ist, egal, ob sie zusammenleben oder nicht, der Mutter zu Unterhalt verpflichtet. Diese kann dann die anrechnungsfreien 300€ Elterngeld für den Unterhalt an das beim Vater lebende Kind verwenden.

quote:
Müsste sie die Unterhaltsbeträge zahlen?


Natürlich muss sie. Schließlich besteht ein Titel. Diesen abzuändern dürfte sich als schwierig gestalten.

quote:
Die Verantwortung für 4 Kinder, die Insolvenz und die Unterhaltsleistungen für den Sohn sind nicht zu schaffen.


Und warum, um Himmels willen, setzt man dann weitere Kinder in die Welt, wenn man die Verantwortung schon vorher nicht tragen kann?

Grüßle





-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tessa_68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

"Und warum, um Himmels willen, setzt man dann weitere Kinder in die Welt, wenn man die Verantwortung schon vorher nicht tragen kann?"

Die zwei Kinder gibt es deshalb, weil es auch ein Leben nach einer Scheidung gibt. Wenn man wegen einer Scheidung nicht mehr leben darf und muss sich die nächsten 50 Jahre verstecken, dann kann man sich gleich eingraben lassen.

Die Probleme fingen dann an, weil der Ex-Partner es nicht ertragen konnte, dass seine ehemalige Frau einen neuen Partner hatte und ein neues Familienleben aufbaute. Dann ging der Terror los. Das Resultat: Insolvenz der Ex-Partnerin wegen Gerichts- und Anwaltskosten etc. In Deutschland gibt es eine Rechtsprechung, mit der man einen Menschen ganz legal ruinieren kann. Und wenn man einen Tyrannen als Ex-Partner hat (sonst hätte man sich ja nicht von ihm getrennt), der dieses teuflisch ausnutzt mit Ahnung und Beziehungen, dann hat man kaum eine Chance, dagegen zu halten. Nicht nur im Film gibt es so etwas, leider auch im wirklichen Leben.

Das hilft aber nicht bei der Problemlösung. Die zwei Kinder sind da - und das ist wunderbar. Aber die Probleme müssten nicht da sein, wenn einem nicht die Vergangenheit hinterher läuft und einen vernichten will. Das sollte auch nicht Thema sein.
Vielmehr wird nach Lösungen gesucht, die einem aus dieser Situation wieder heraus helfen können.


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nur weil zwei neue Kinder da sind, kannst Du Dein "Altkind" nicht finanziell entsorgen. Natürlich gibt es ein Leben nach der Scheidung, und das ist auch gut so. Aber unabhängig von einer Scheidung kann man sich einige Sachen eben finanziell nicht leisten. So ist das Leben nun mal.

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tessa_68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

das "Altkind" wird nicht entsorgt. Die Verhältnisse haben sich geändert. Aber wegen einem Kind können nicht alle anderen schlechter da stehen. Es muss neu verteilt werden. Das 1 Kind beim Vater bekommt weitaus mehr von der Mutter, als der Vater jetzt mit seinen neuen Besitztümern zahlt an seine eigenen zwei Kinder bei der Mutter. Da aber halt nur Frauen die Kinder auf die Welt bringen, hat sich bei der Mutter halt die familiäre und soziale Situation geändert. Alle Kinder müssen bedacht werden. Nicht nur das eine. So muss der Vater neu berechnet werden, die Mutter aber auch. Und genau hierbei gibt es halt Probleme wie oben geschildert.

Hätte wahrscheinlich ein Vater diese Frage gestellt, dann würde es wahrscheinlich Vorschläge hageln, wie ihm zu helfen wäre, dass er nicht mehr so viel an seine Ex zu bezahlen braucht. Andersherum wird nämlich - habe ich festgestellt, die Zahlung als solche für die Ex betrachtet und nicht als Zahlung an das Kind.
Schon merkwürdig - oder auch nicht?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Also, erst einmal, ich bin Geschlechtsgenossin. Es ist einfach zu platt, wenn man Antworten, die einem nicht gefallen, auf den Geschlechterunterschied schiebt. Fakt ist nun mal, dass Du für den Großen finanziell verantwortlich bist. Es ist übrigens auch das Schicksal einer jeden Zweitfamilie, dass sie unter den Belastungen der Erstfamilie leiden muss, und zwar völlig geschlechtsunabhängig. Du wusstest immer, dass Du für den Großen zahlen musst. Wenn Du das bei Deiner privaten Lebensplanung ausschaltest, dann ist das Deine Angelegenheit. Aber mach bitte nicht geschlechtsabhängige Beratung oder ich weiss nicht was dafür verantwortlich. Wenn ich mir ein Auto auf Raten kaufe, dann leidet auch meine Familie, und zwar alle, unter dem eingeschränkten Budget. Das ist nun mal so. Wie wärs mit Teilzeitarbeit? Zu meiner Zeit hat man 8 Wochen nach der Geburt wieder angefangen zu arbeiten. Und, es ging auch.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Du kannst hier natürlich endlos Grundsatzdiskussionen lostreten...

Was nix an deiner Unterhaltspflicht ändert.

quote:
Die zwei Kinder gibt es deshalb, weil es auch ein Leben nach einer Scheidung gibt.


Natürlich! Das sei auch jedem vergönnt. Man kann sich zwar von einem Partner scheiden lassen, nicht aber von den finanziellen Verpflichtungen des Barunterhaltsverpflichteten seinem Kind gegenüber.

Hast du meinen Rat überlesen:

quote:
Der Vater der zwei weiteren Kinder ist, egal, ob sie zusammenleben oder nicht, der Mutter zu Unterhalt verpflichtet. Diese kann dann die anrechnungsfreien 300€ Elterngeld für den Unterhalt an das beim Vater lebende Kind verwenden.


Vielleicht solltest du da mal ansetzen...

Übrigens: Auf Kindesunterhalt darf nicht verzichtet werden. Dein Ex ist also kein Bösewicht, wenn er das auch nicht macht.

Grüßle




-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

@Loddar

quote:
Und warum, um Himmels willen, setzt man dann weitere Kinder in die Welt, wenn man die Verantwortung schon vorher nicht tragen kann?


Weil man doch immer einen Dummen findet, der dafür zahlt, entweder der Ex oder eben der Staat.

Im übrigen finde ich die Statistik über zahlende Unterhaltspflichtige schon sehr interessant:


9 von 10 Männern, die zu UH verpflichtet sind zahlen tatsächlich, aber nur

3 von 10 Frauen, die zu UH verpflichtet sind zahlen tatächlich.



Warum meinen eigentlich so viele Frauen, dass sie sich im Gegensatz zu den Männern drücken dürfen?

Auf Männer wird immer geteufelt, Frauen bekommen weitere Kinder und sind dann doch so arm, das sie ja nicht zahlen können :augenroll:


-----------------
"Liebe Grüße"

-- Editiert am 28.09.2010 00:11

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

in Ergänzung: auch ein Mann, der in Elternzeit geht, muss weiterhin seinen Unterhaltsverpflichtungen aus einer vorherigen Beziehung nachkommen, also die "Altkinder" finanziell versorgen.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tessa_68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe gedacht, dass ich hier auf einer Seite bin und das erfahre, was auch oben drüber steht.

Wenn ich eine Disskussion führen möchte über subjektive Empfindungen des einzelnen, dann gehe ich auf die Straße und führe dort meine Gespräche.

Die Frau, für die ich hier um Rat bitte, schätze ich sehr. Ich hoffe dass sie nicht erfährt, wie man sich hier auseinander setzt. Sie ist seit fast 30 Jahren durchgehend berufstätig und hat trotzdem schon 3 Kinder groß gezogen, ihnen eine gute Schulbildung und Berufsausbildung mitgegeben. Sie hat für sich und ihre Kinder immer selbst gesorgt und liegt dem Staat nicht auf der Tasche wie so manch jemand anderes.

Die Teilnehmer hier in dieser Gesprächsrunde sollten vielleicht mal sachlich an den Text herangehen und ihn erst einmal versuchen, zu verstehen.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Die Teilnehmer hier in dieser Gesprächsrunde sollten vielleicht mal sachlich an den Text herangehen und ihn erst einmal versuchen, zu verstehen.


Ich würde behaupten wollen, dass die Teilnehmer hier nicht über subjektives Empfinden diskutiert haben, sondern nur versucht haben. dir die Rechtslage zu erklären. Leider erfolglos.

Warum antwortest du darauf:
quote:
Der Vater der zwei weiteren Kinder ist, egal, ob sie zusammenleben oder nicht, der Mutter zu Unterhalt verpflichtet. Diese kann dann die anrechnungsfreien 300€ Elterngeld für den Unterhalt an das beim Vater lebende Kind verwenden.
eigentlich nicht?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 28.09.2010 11:28

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

@Loddar

quote:
Warum antwortest du darauf:

quote:Der Vater der zwei weiteren Kinder ist, egal, ob sie zusammenleben oder nicht, der Mutter zu Unterhalt verpflichtet. Diese kann dann die anrechnungsfreien 300€ Elterngeld für den Unterhalt an das beim Vater lebende Kind verwenden.

eigentlich nicht?


Weil die Antwort nicht gefällt.

@Tessa

quote:
Und warum, um Himmels willen, setzt man dann weitere Kinder in die Welt, wenn man die Verantwortung schon vorher nicht tragen kann?


Verantwortungsbewußt finde ich das nicht, was Du geschrieben hast.

Das ältere Kind soll nun weniger bekommen, weil Muttern auf Teufel komm raus neue Kinder machen will.

Soll das in Ordnung sein?

Es spricht niemand dagegen, dass sie noch Kinder bekommt, aber bitte nicht auf dem Rücken des ersten.

Im übrigen, habe ich fast 15 Jahre gewartet, weil es finanziell nicht ging und ich nicht auf dem Rücken anderer das austragen wollte.

-----------------
"Liebe Grüße"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Tja, grenzenlose Selbstverwirklichung auf Kosten anderer.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

@wirdwerden


Da möchte ich nicht widersprechen.

-----------------
"Liebe Grüße"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tessa_68
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Anmerkung:

Das ältere Kind soll nun weniger bekommen, weil Muttern auf Teufel komm raus neue Kinder machen will. - von DeinHase

Tja, grenzenlose Selbstverwirklichung auf Kosten anderer .- von wirdwerden


@wirdwerden
Da möchte ich nicht widersprechen.
-----------------
"Liebe Grüße"
- von DeinHase

Ich gehe davon aus, dass die Schreiber dieser Zitate noch aufgrund mangelnder Lebenserfahrung diese Sätze geschrieben haben. Sollte jemand nämlich den Fragetext gelesen haben, der in der Lage ist, den Inhalt und die Hintergründe zu verstehen, würde er so etwas nicht von sich geben.

Ich würde den Schreibern dieser Zitate ein anderes Forum empfehlen, als dieses hier, in dem sie ensprechend ihrer mangelnden Erfahrungen nur sich selbst ständig ins schlechte Licht rücken.

Hinweis

Nutzungsbedingungen:

Abschnitt B . Kostenlose Dienste

1. 123recht.net Leserforum

Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich. Behandelt andere Forumsmitglieder mit Respekt, Anstand und Höflichkeit.





-----------------
""

-- Editiert am 29.09.2010 11:10

-- Editiert am 29.09.2010 11:18

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo Tessa,

Aussagen zum rechtlichen hast Du ausreichend bekommen. Ich gehe davon aus, dass alle Antwortenden nicht nur gelesen, sondern sehr wohl verstanden haben.

Nur weil Dir diese nicht gefallen, mußt Du niemanden "Empfehlungen" aussprechen und versuchen als inkompetent darzustellen. Durch Deine ausgewählte Wortwahl wird dies nicht besser.

Ich gehe sowohl davon aus, dass wirdwerden über ausreichend Lebenserfahrung verfügt, genau wie meine Wenigkeit.

Nur scheinbar sind die Werte, die wir vertreten, wie Verantwortungsbewußtsein, von Dir nicht gewünscht.

Wie Du selbst zitiert hast sind Erfahrungen und auch Meinungen durchaus im Sinne des Forums.

Auf bestimmte Fragen gehst Du nicht ein, sondern dezent darüber hinweg, weil Sie Dir ebenso nicht gefallen.

Also was willst Du noch wissen?

Rechtlich ist doch alles gesagt!

Anhand der Anzahl Deiner Posts erkennt man zweifelsfrei, dass Dir die Erfahrung in diesem Forum fehlt, daher entschuldige ich Deine verbalen, wenn auch gut formulierten Entgleisungen.

Have a nice day!

-----------------
"Liebe Grüße"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
xacdcx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 29x hilfreich)

kann mir jemand sagen, wo hier die rechtlichen Aussagen sind?

Habe ich die überlesen?

Grüße

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ja, die wirst Du wohl überlesen haben. Die sind da. Aber ich weiss nicht, warum ich jetzt ein rechliches Gutachten hier erstellen sollte. Vielleicht soviel: neue Kinder von anderem Partner befreien während der Elternzeit nicht von der Unterhaltsverpflichtung.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
xacdcx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 29x hilfreich)

Stimmt!

Aber es wird ja nicht mehr Geld da sein, obwohl mehr Kinder da sind.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

dann muss die Gute sich nen Nebenjob suchen oder Ihren Mann um Taschengeld bitten oder das Elterngeld verwenden, welches sie vollumfänglich für den UH verwenden muss.

-----------------
"Liebe Grüße"

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
xacdcx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich dachte es gibt ein Grundgehalt von 300 Euro?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Grundgehalt? Von wem? Was meinst Du?

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
xacdcx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 29x hilfreich)

300 Euro Elterngeld.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
300 Euro Elterngeld.


Stimmt!

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
xacdcx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 29x hilfreich)

und wieviel Euro Unterhalt kriegt ein Kind?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das kommt auf das Alter des Kindes an und das zur Verfügung stehende Einkommen des Unterhaltsverpflichteten. Außerdem, wenn er nicht genug Einkommen hat, hängt es davon ab, ob ihm ein fiktives Einkommen angerechnet werden kann.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
xacdcx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 29x hilfreich)

fiktives Einkommen? wie geht das?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es wird ermittelt, was der Verpflichtete hätte verdienen können, wenn er sich ausreichend beworben hätte, seinen Job nicht aufgegeben hätte ......

Außerdem wird es für ALG II EmpfängerInnen in Zukunft die 300 € nicht mehr geben, einfach, weil sie vorher nicht berufstätig waren und nicht in die entsprechenden Versicherungen eingezahlt haben. Aber wenn eingezahlt worden ist, dann gibt es mindestens 300 € monatlich für ein Jahr abzüglich der 8 Wochen nach der Geburt, also für 10 Monate.

wirdwerden

-----------------
""

-- Editiert am 04.10.2010 09:04

-- Editiert am 04.10.2010 09:09

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
xacdcx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 29x hilfreich)

Meine Freundin hat stundenweise gearbeitet auch nur das Grundgehalt von 300 Euro bekommen. Da könnte man doch kein fiktiven Einkommen rechnen.Sie hat Zwillinge bekommen und kann jetzt nicht arbeiten und hat aber da noch ein kind beim Vater, der Geld haben will für das Mädchen. Das Mädchen ist jezt zu ihm, weil sie die Zwillinge bekommen hat mit ihrem neuen Mann. Sie möchte, dass das mädhen wieder zu ihr kommt aber der vater will das Kind jetzt behalten und fordert Kindesunterhalt. Wie soll meine Freundin bezahlen???

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Indem sie arbeitet. Ausserdem steht ihr ein Taschengeldanspruch gegenüber dem Ehemann zu. Auch der kann für Kindesunterhalt eingesetzt werden. Doch, man kann ein fiktives Einkommen rechnen.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.392 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.484 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12