Kindesunterhalt und Kindergeld und Sozialamt

4. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ute S.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt und Kindergeld und Sozialamt

Hallo
hier noch einige Fragen.

Meine Tochter lebt seit geraumer Zeit bei meinen Ex-Schwiegereltern. Das Kindergeld geht an diese.
Nach langem Kampf (auch vor Gericht) ist es jetzt Fakt, dass meine Tochter jeden Mittwoch, jeden Samstag und jedes zweite komplette Wochenende bei mir ist. Ich habe, nach Abzug aller laufenden Kosten vielleicht noch so 170 Euro zum leben. Das Sozialamt sagt mir, solange meine Tochter bei meinen ExSchwieger gemeldet ist, ist es zum einen nicht notwendig meinen E-Herd zu reparieren und stellt mir einen Zweiplattenkocher zur Verfügung, zum anderen, dass ich keinerlei Zuwendungen im Hinblick auf meine Tochter beantragen kann. Der Kindesunterhalt, den mein Mann ja auch nicht mehr an mich zahlen muss, kann auch nicht an mich gerichtet werden, da sie ja hier nicht gemeldet ist. Die Mehrkosten für mich sind aber da!!!!!!!!!!!!
Wie kann ich erfahren, ob mein Mann den Unterhalt für seine Tochter überhaupt zahlt (er hat sich jetzt mit seiner zukünftigen Frau ein Haus gemietet, was in der Nähe von München ja ziemlich teuer ist) ausserdem beabsichtigt er zu heiratet, was mich veranlasst, zu glauben, dass er unsere Tochter nach Bayern holen will (sind 800 km von mir entfernt) Ach ja, ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht abgegeben, aber habe noch das Sorgerecht.

Danke für Antworten.

Ute S.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ute S.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja, nochwas

Unsere Tochter ist Silvester 12 Jahre alt geworden. Gibt es da nicht eine Klausel, die bei dem Alter eine andere Unterhaltsberechnung zugrunde legt?

Gruss Ute S.

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#2
 Von 
Ute S.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir denn hier keiner Tips geben?

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#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Ute.........

da Deine Tochter nicht bei Dir lebt, bist auch Du ihr unterhaltsverpflichtet, nicht nur der Vater.
Somit hast Du eigentlich gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Wieso arbeitest Du nicht?
Wenn Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht abgegeben hast, kann auch derjenige, der es nun besitzt, alleinig entscheiden, wo das Kind lebt.
Auch wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Das ABR ist ein Teil des gemeinsamen Sorgerechts, den Du abgegeben hast.

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#4
 Von 
Ute S.
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Merline,
habe das ABR zu Gunsten meiner Tochter abgegeben. Wollte nicht, dass sie erneut vor Gericht muss. Ich bin arbeitssuchend, find aber nichts.

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#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Ute......dann geht es Dir ähnlich wie mir....das Du nicht wolltest, das das Kind noch mal vor Gericht muß.
Jedoch hatte ich sofort das JA im Nacken, wegen der Unterhaltszahlungen.
Ich kann Dir derzeit nur raten, möglichst schnell Arbeit zu finden(ich weiß, ist leichter gesagt als getan), denn sobald Deine Tochter spätestens bei Deinem Mann lebt, wird er Unterhalt beantragen.
Im übrigen kann er sie so zu sich nehmen. Dir bliebe in diesem Falle nur, das ABR wieder einzuklagen. Und das möglichst, bevor die Tochter umgezogen ist, ansonsten sieht es eher schlecht aus.

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@merline,
das ABR hat nichts mit dem gemeinsamen Sorgercht zu tun. Und derjenige, der das ABR besitzt, darf auch nicht alleinig bestimmen, wo die Kinder leben. Er darf in Sachen, die das alltägliche Leben bestimmen, allein entscheiden. Ansonsten muss der andere Elternteil zustimmen.
Wer besitzt jetzt überhaupt das ABR ? Dein Mann oder die Schwiegereltern?
Sicher müsste rein theoretisch jetzt auch dein Mann Unterhalt an das Kind zahlen. Aber
1. Wirst du das wohl kaum rauskriegen, denn das können sie unter sich ausgemacht haben,
2. Warum willst du das rauskriegen ? Was hast du davon?
Der Unterhalt, den du zahlen musst, wird dann aber gerechnet werden müssen, als wenn beide barunterhaltspflichtig sind.
Darf ich dich fragen, welche Mehrkosten für das Kind noch da sind? Falls du nur die Wohnung meinst, da könntest du dir ja evtl. eine günstigere suchen. Ausserdem wird die ja wohl - zumindest erstmal - vom SA gezahlt oder?
Ab dem 12. Lebensjahr gibt es keine "Klausel", sondern sie rutscht damit in eine höhere Altersklasse der Düsseldorfer Tabelle, somit erhöht sich der Unterhalt.
Ansonsten gebe ich Merline recht..... ich weiss nicht, wie lange deine Tochter schon nicht mehr bei dir wohnt, aber es ist nur noch eine Frage der Zeit, da wird man dir Druck machen, Unterhalt zu leisten !! Du betreust keine Kinder, also unterliegst du einer gesteigerten Erworbsobliegenheit. D.h. dir kann jeder Job ( evtl. auch ein Umzug )zugemutet werden, damit du den Mindestunterhalt leisten kannst.
Du hast das Sorgerecht noch.... insofern braucht der Vater auch deine Erlaubnis, wenn er mit dem Kind weit wegziehen will. Ist er erst einmal umgezogen, hast du so gut, wie keine Chance mehr.
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@teufelin

Das ABR ist ein Teil des Sorgerechts, welches , wie die anderen 2 Teile(Unterhaltspflicht und Sorgfaltspflichts)einzeln eingeklagt werden können.
Wollte das nur kurz deutlich machen;-)

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