Kindesunterhalt rückwirkend nachzahlen?

22. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Gismo696
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 90x hilfreich)
Kindesunterhalt rückwirkend nachzahlen?

Geht das. Ich habe vor 3 Monaten die Info bekommen, ich solle mehr Unterhalt zahlen. OK habe ich getan lt. Tabelle OK. Nun ist das nächste Schreiben gekommen, ich hätte schon seit 4 Jahren mehr zahlen sollen. Deshalb sollte ich nun mindestens für 1 Jahr nachzahlen. Ich habe wohl tasächlich weniger gezahlt, ich zahlte das was ich in meinem Titel hatte. Es hat mir vorher keiner gesagt das ich mehr zahlen soll. Geht das nun so einfach -- das ich nachzahlen muß für 1 Jahr??

Gruß
Gismo696

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo Gismo,

das geht nur, wenn Du einen dynamischen Titel hast. Heißt auf deutsch: In Deinem Titel steht eine Prozentzahl und nicht ein fester Betrag.

Steht dort ein fester Betrag mußt Du nicht nachzahlen, weil es an der Inverzugsetzung durch die Gegenseite fehlt. Steht dort eine Prozentzahl, mußt Du nachzahlen, aber längstens für ein Jahr rückwirkend ab Inverzugsetzung. 4 Jahre zurück gibt es nicht.

20x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gismo696
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

besten Dank für die Info. Ich habe einen Titel wo % angegeben sind. Nun weis ich auch das die Düseldorfertabelle erhöht wurde. Das hat mir aber vorher kein Mensch miteteilt. Muß ich mich selbst darum kümmer? Auch wurde mir nun mitgeteilt, das ich 249 Euro zahlen soll. In der Tabelle stehen 241 Euro. Woher kommt den der Differenzbetrag?

Gruß
Gismo 696

47x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gismo696
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

besten Dank für die Info. Ich habe einen Titel wo % angegeben sind. Nun weis ich auch das die Düseldorfertabelle erhöht wurde. Das hat mir aber vorher kein Mensch miteteilt. Muß ich mich selbst darum kümmer? Auch wurde mir nun mitgeteilt, das ich 249 Euro zahlen soll. In der Tabelle stehen 241 Euro. Woher kommt den der Differenzbetrag?

Gruß
Gismo 696

20x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo Gismo,

wieviel % stehen denn in dem Titel?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gismo696
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

in meinem Titel steht 100 % des jeweiligen Regelbetrages der 2 Altersstufe nach § 1 Regelbetrag-VO abzgl. des nach § 1612 b Abs. 5 BGB jeweiligen anrechenbaren Kindergeldes für 1 erstes Kind.

Unten steht dann noch folgender Absatz:

Nicht anrechbar ist nach § 1612 b Abs. 5 BGB der Kindergeldanteil in der Höge in der der geschuldete Unterhalt 135 % des jeweiligen Regelbetrages unterschreitet.

Ich habe im Monat hohe Belastungen ( Schulden ) ca. 1000 Euro, mir bleibt so schon kaum etwas übrig. Daher würde ich überhaupt gerne wissen was für mich selbst übrig bleiben müßte. Wenn ich alle Kosten zahle, Versicherungen Sprit Umlagen etc. ( ohne jegliche Lebenserhaltungskosten wie Essen, bleibt mit immer ein Minus Betrag über.

Gruß
Gismo 696

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ich gehe davon aus, dass dein Kind zwischen 6 und 11 Jahren ist.
In Einkommensstufe 1 ( 100% ) müsstest du 241 EU zahlen. In Stufe 2 wären 249 EU fällig. Hat man evtl. bei der letzten Neuberechnung festgestellt, dass du nach Stufe 2 zahlen müsstest?

Momentan aber irrelevant - jedenfalls, was die rückwirkende Zahlung angeht. Hier müssen lt. Titel "nur" 241 EU p. Monat nachgezahlt werden.
Was die künftigen Zahlungen angeht, solltest du - bevor du einen neuen Titel unterschreibst - prüfen lassen, ob die Berechnungen der Gegenseite korrekt sind. Hier wird nämlich häufig erstmal überhöht gefordert.
Auch musst du ( durch einen Anwalt ) prüfen lassen, welche Ausgaben dir evtl. einkommensmindernd angerechnet werden können. Grundsätzlich sollte dir ein Selbstbehalt von 840 EU verbleiben. ( Je nach Bundesland )
Bist du allein durch deine hohen Belastungen allerdings nicht in der Lage, unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes den Mindestunterhalt zu zahlen, wirst du dich wohl bemühen müssen, deine Kosten "runterzuschrauben". ( Umschuldung, günstigere Wohnung, Verminderung der Fahrtkosten etc... )
Du bist verpflichtet, den Mindestunterhalt zu zahlen. Da stehen "unnötig" hohe Belastungen hintenan.
Gruß

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gismo696
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo, danke für die ausführliche Antwort. Ja wie der Anwalt auf den Betrag kommt hat er nicht geschrieben. Nun den Wortlaut :

**Nach diesseitiger Auffassung haben Sie jedoch 249 Euro zu zahlen und diesen Betrag schon seit dem 6 Lebensjahr ( meine Tochter wird nun bald 9 ), also seit dem 01.07.2002. Hierzu regen wir an das Sie zumindest ab dem 01.01.04 Nachzahlungen leisten und zwar auf der Basis des tasächlich geschuldeten Unterhaltes in Höhe von monatlich 249 Euro.**

Das waren die Worte.

Keine genaue Summenangabe über die Nachzahlungssumme etc. Mir hatt auch nie jemand mitgeteilt, das sich der Unterhalt erhöht haben soll. Ich wurde 2003 geschieden auch da wurde diesbezüglich nichts gesagt. Ich zahlte bis zuletzt 228 Euro, so wie das damals von den Anwälten mitgeteilt wurde. Das erste Schreiben vom Anwalt wegen der Erhöhung ist 2004 im November gekommen, da wollte er meine sämtlichen Gehaltsabrechnungen haben. Ich verdiene so 1700 Euro, habe aber alleine an die Bank laufende feste Kosten von 1000,00 Euro für einen Kredit der in der Ehe zustande gekommen ist, diesen zahle ich alleine ab, für mein Haus das ich aber auch alleine in der Ehe geerbt hatte, der Kredit war für den Umbau. Dann habe ich noch Fahrkosten zur Arbeit von ca. 150,00 Euro plus den Kindesunterhalt plus -- plus ..... da bleibt echt so schon nichts übrig -- es kann doch keiner verlangen das ich mein Haus verkaufe. Eine Unschuldung hatte ich auch schon versucht, das kostet jede Menge Geld, da der Kredit ein feste Laufzeit hat.


Ich bin echt für jeden Rat dankbar, einen Anwalt möchte ich deswegen nicht aufsuchen, da ich dafür kein Geld übrig habe, möchte ich mich da alleine durchbeisen.

Gruß
Gismo 696

20x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Taurus1887
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo, ich habe den Fall, dass ich erst seit ein paar monaten weiß das ich eine 2 Jahre alte Tochter habe.
Wenn ich jetzt die Vaterschaft anerkenne, muss ich dann rückwirkend zahlen.??
Wo muss ich die Vaterschaft anerkennen.?
Best taurus

73x Hilfreiche Antwort

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