Hallo,
ich habe hier im Forum gesucht und schon gelesen, dass das Einkommen von neuen Partnern nach einer Trennung keine Rolle spielt. Das hatte mich eigentlich auch gar nicht interessiert sondern folgende Konstellation.
Eine Freundin hat sich von Ihrem Partner getrennt, gemeinsames Kind (7 Jahre), Kindesvater (ist selbständig) zahlt Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Was nun passiert ist, der Kindesvater hatte zunächst angekündigt kein Kindesunterhalt zahlen zu wollen. Zunächst wurde UVG beantragt, dann über das Jugendamt der Vater aufgefordert Einkommen nachzuweisen. Es hat mehrere Monate gedauert bis der Kindesvater den Mindestunterhalt anerkannt hat. Die Fristen vom Jugendamt wurden nie eingehalten.
Zunächst hatte der Kindesvater eine kleine Mietwohnung (während dieser Zeit hatte er bereits eine neue Partnerin mit getrennten Wohnungen). Dann kam die Auffoderung wegen Kindesunterhalt. Nach der Aufforderung sind 4 o. 5 Monate vergangen bis der Kindesvater zum Jugendamt zur Anerkennung des Mindesunterhalts gegangen ist.
In der Zwischenzeit hat der Kindesvater ein großes Haus gemietet. Die Warmmiete übersteigt nach meinem Wissen deutlich sein Nettoeinkommen nach Düsseldorfer Tabelle (Stufe 1). Es dürften so um die 2000 Warmmiete sein.
Nun wohnt die neue Partnerin ebenso im Haus, d.h. es besteht ein gemeinsamer Haushalt. Allerdings ist die neue Partnerin unter einer anderen Anschrift gemeldet, d.h. offiziell gibt Sie an woanders zu wohnen.
Mich interessiert warum ein Paar sagt ja wir leben zusammen, die Partnerin sich aber an eine andere Anschrift amtlich meldet?
Macht das Sinn?
Könnte das eventuell etwas mit dem Kindesunterhalt zu tun den der Kindesvater zu zahlen hat? Ich dachte so daran der Kindesvater schraubt seine Kosten künstlich hoch um sein Einkommen möglichst gering zu halten. Die Einkommensermittlung bei einem Selbständigen soll ja bereits nicht einfach sein wenn es um die Berechnung von Kindesunterhalt geht.
Danke für Eure Tipps.
-- Editier von radolfo am 09.08.2017 10:32
Kindesunterhalt neue Partnerin und gemeinsamer Haushalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Unangemessene Wohnkosten sind nicht zu berücksichtigen. Falls das versucht wird, muss man aktiv werden. Bis dahin ist egal, ob und warum irgendwer anderes dort auch wohnt und angemeldet ist oder nicht.
ZitatBis dahin ist egal, ob und warum irgendwer anderes dort auch wohnt und angemeldet ist oder nicht. :
Klingt mir etwas suspekt das es egal wäre.
Habe etwas gesucht und dabei das gefunden. Das wäre eine Erläuterung nach der ich gesucht habe: Hier
Zitat:Lebt der Unterhaltspflichtige jedoch in ehelicher oder nichtehelicher Gemeinschaft mit einem neuen Partner/einer neuen Partnerin zusammen, kommt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Absenkung dieses Selbstbehalts in Betracht.
Die Absenkung wird damit begründet, dass durch das Zusammenleben und Zusammenwohnen Haushaltsersparnisse und Synergieeffekte gegeben sind, da mehrere Personen in einem gemeinsamen Haushalt günstiger wirtschaften können, als in getrennten Haushalten.
Wenn der Selbstbehalt um z.B. 10€ gesenkt wird, erhält das Kind 10€ mehr an Kindesunterhalt?
So ganz ist mir das noch nicht geheuer warum jemand (die neue Partnerin) unbedingt die Angabe seines tatsächlichen Wohnortes nicht angeben will, wenn es doch egal ist.
-- Editiert von radolfo am 09.08.2017 17:09
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der Selbstbehalt wird nur abgesenkt, wenn der Mindestunterhalt nicht gezahlt wird. Sonst nicht. D.h. da gäbe es dann auch keine 10 € mehr.
Wenn Du den Verdacht hast, dass er mehr verdient, dann musst Du das dem Jugendamt mitteilen und die schauen dann genauer hin.
Eine Möglichkeit, warum jemand in einer eigenen Wohnung gemeldet ist, obwohl er doch faktisch woanders mit einem Partner zusammen lebt, wäre der Bezug von Sozialleistungen. Die sind etwas höher, wenn man alleine lebt und der Selbstbehalt wird nicht abgesenkt. Ist die neue Partnerin arbeitslos?
ZitatIst die neue Partnerin arbeitslos? :
Nein, arbeitet
Das kann alle möglichen Gründe haben, und wenn es z. B. "nur" ein Stalker ist. Mit dem Kind hat sie ja ohnehin nichts am Hut, weil es nicht ihres ist.
ZitatDas kann alle möglichen Gründe haben, und wenn es z. B. "nur" ein Stalker ist. Mit dem Kind hat sie ja ohnehin nichts am Hut, weil es nicht ihres ist. :
Ok gehen wir nur davon aus der Kindesvater will den Kindesunterhalt so gering wie möglich halten. Nimmt alle Kosten auf sich, d.h. Warmmiete, GEZ etc. gibt also den Behörden gegenüber an er wäre Single und alleine Leben. Tatsächlich lebt er mit neuer Partnerin im Haus und führt einen gemeinsamen Haushalt.
Den Kindesunterhalt reduziert man aber nicht dadurch, dass man seine Ausgaben aufbläht, sondern dadurch, dass man seine Einnahmen kleinrechnet - was bei einem Selbständigen natürlich einfacher ist, als bei einem Arbeitnehmer.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
30 Antworten
-
18 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
43 Antworten