Kindesunterhalt neue Partnerin und gemeinsamer Haushalt

9. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
radolfo
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 30x hilfreich)
Kindesunterhalt neue Partnerin und gemeinsamer Haushalt

Hallo,

ich habe hier im Forum gesucht und schon gelesen, dass das Einkommen von neuen Partnern nach einer Trennung keine Rolle spielt. Das hatte mich eigentlich auch gar nicht interessiert sondern folgende Konstellation.

Eine Freundin hat sich von Ihrem Partner getrennt, gemeinsames Kind (7 Jahre), Kindesvater (ist selbständig) zahlt Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.

Was nun passiert ist, der Kindesvater hatte zunächst angekündigt kein Kindesunterhalt zahlen zu wollen. Zunächst wurde UVG beantragt, dann über das Jugendamt der Vater aufgefordert Einkommen nachzuweisen. Es hat mehrere Monate gedauert bis der Kindesvater den Mindestunterhalt anerkannt hat. Die Fristen vom Jugendamt wurden nie eingehalten.

Zunächst hatte der Kindesvater eine kleine Mietwohnung (während dieser Zeit hatte er bereits eine neue Partnerin mit getrennten Wohnungen). Dann kam die Auffoderung wegen Kindesunterhalt. Nach der Aufforderung sind 4 o. 5 Monate vergangen bis der Kindesvater zum Jugendamt zur Anerkennung des Mindesunterhalts gegangen ist.

In der Zwischenzeit hat der Kindesvater ein großes Haus gemietet. Die Warmmiete übersteigt nach meinem Wissen deutlich sein Nettoeinkommen nach Düsseldorfer Tabelle (Stufe 1). Es dürften so um die 2000 Warmmiete sein.

Nun wohnt die neue Partnerin ebenso im Haus, d.h. es besteht ein gemeinsamer Haushalt. Allerdings ist die neue Partnerin unter einer anderen Anschrift gemeldet, d.h. offiziell gibt Sie an woanders zu wohnen.

Mich interessiert warum ein Paar sagt ja wir leben zusammen, die Partnerin sich aber an eine andere Anschrift amtlich meldet?

Macht das Sinn?

Könnte das eventuell etwas mit dem Kindesunterhalt zu tun den der Kindesvater zu zahlen hat? Ich dachte so daran der Kindesvater schraubt seine Kosten künstlich hoch um sein Einkommen möglichst gering zu halten. Die Einkommensermittlung bei einem Selbständigen soll ja bereits nicht einfach sein wenn es um die Berechnung von Kindesunterhalt geht.

Danke für Eure Tipps.

-- Editier von radolfo am 09.08.2017 10:32

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Unangemessene Wohnkosten sind nicht zu berücksichtigen. Falls das versucht wird, muss man aktiv werden. Bis dahin ist egal, ob und warum irgendwer anderes dort auch wohnt und angemeldet ist oder nicht.

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#2
 Von 
radolfo
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Bis dahin ist egal, ob und warum irgendwer anderes dort auch wohnt und angemeldet ist oder nicht.


Klingt mir etwas suspekt das es egal wäre.

Habe etwas gesucht und dabei das gefunden. Das wäre eine Erläuterung nach der ich gesucht habe: Hier

Zitat:
Lebt der Unterhaltspflichtige jedoch in ehelicher oder nichtehelicher Gemeinschaft mit einem neuen Partner/einer neuen Partnerin zusammen, kommt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Absenkung dieses Selbstbehalts in Betracht.

Die Absenkung wird damit begründet, dass durch das Zusammenleben und Zusammenwohnen Haushaltsersparnisse und Synergieeffekte gegeben sind, da mehrere Personen in einem gemeinsamen Haushalt günstiger wirtschaften können, als in getrennten Haushalten.


Wenn der Selbstbehalt um z.B. 10€ gesenkt wird, erhält das Kind 10€ mehr an Kindesunterhalt?

So ganz ist mir das noch nicht geheuer warum jemand (die neue Partnerin) unbedingt die Angabe seines tatsächlichen Wohnortes nicht angeben will, wenn es doch egal ist.



-- Editiert von radolfo am 09.08.2017 17:09

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 250x hilfreich)

Der Selbstbehalt wird nur abgesenkt, wenn der Mindestunterhalt nicht gezahlt wird. Sonst nicht. D.h. da gäbe es dann auch keine 10 € mehr.

Wenn Du den Verdacht hast, dass er mehr verdient, dann musst Du das dem Jugendamt mitteilen und die schauen dann genauer hin.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Eine Möglichkeit, warum jemand in einer eigenen Wohnung gemeldet ist, obwohl er doch faktisch woanders mit einem Partner zusammen lebt, wäre der Bezug von Sozialleistungen. Die sind etwas höher, wenn man alleine lebt und der Selbstbehalt wird nicht abgesenkt. Ist die neue Partnerin arbeitslos?

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radolfo
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ist die neue Partnerin arbeitslos?


Nein, arbeitet

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Das kann alle möglichen Gründe haben, und wenn es z. B. "nur" ein Stalker ist. Mit dem Kind hat sie ja ohnehin nichts am Hut, weil es nicht ihres ist.

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#7
 Von 
radolfo
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
Das kann alle möglichen Gründe haben, und wenn es z. B. "nur" ein Stalker ist. Mit dem Kind hat sie ja ohnehin nichts am Hut, weil es nicht ihres ist.


Ok gehen wir nur davon aus der Kindesvater will den Kindesunterhalt so gering wie möglich halten. Nimmt alle Kosten auf sich, d.h. Warmmiete, GEZ etc. gibt also den Behörden gegenüber an er wäre Single und alleine Leben. Tatsächlich lebt er mit neuer Partnerin im Haus und führt einen gemeinsamen Haushalt.

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Den Kindesunterhalt reduziert man aber nicht dadurch, dass man seine Ausgaben aufbläht, sondern dadurch, dass man seine Einnahmen kleinrechnet - was bei einem Selbständigen natürlich einfacher ist, als bei einem Arbeitnehmer.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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