Kindesunterhalt neu berechnen (lassen)

16. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)
Kindesunterhalt neu berechnen (lassen)

Guten Abend,

seit 2.1. habe ich einen neuen Job, wo ich dann im Gegensatz zu vorher auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie einen erfolgsabhängigen Bonus erhalte, sollte ich die Probezeit überstehen ;-). Meine Ex-Frau möchte nun den Kindesunterhalt im voraus neu berechnen lassen mit fiktiven Zahlen für den Bonus. Ist das so gängige Praxis oder wie wird das bei Jobwechsel gehandhabt?

Viele Grüße,
Ragnar

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ragnar,

wann musstest du zuletzt dein EK offen legen?

edy

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Da sich die Gehaltsklassen in der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2018 geändert haben, müsste sich Dein bereinigtes Nettoeinkommen um mindestens 400€ pro Monat erhöht haben, damit sich ein höherer Unterhalt ergibt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Außerdem gilt die 2-Jahresfrist nur, wenn sich keine wesentlichen Veränderungen ergeben haben. Und das scheint ja hier der Fall zu sein. Allerdings sehe ich im Augenblick keinen Anlass für das Einsetzen einer fiktiven Provision. Ich denke, es ist der Mutter zumutbar, 2-3 Monate zu warten, so dass man eine einigermaßen belastbare Berechnung durchführen kann.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Also, bis jetzt habe ich die Höhe jeweils selber analog zur Düsseldorfer Tabelle angepasst. Meine Ex und ich arbeiten in der gleichen Firma :-) und da sie weiß,dass es dort insgesamt 3 Extragehälter gibt (UG, WG + Bonus) möchte sie den Unterhalt neu berechnen lassen, am liebsten jetzt schon. Da ich aber grade erst neu angefangen habe, kann ich ja noch gar nichts zur Höhe der jeweiligen Zahlungen sagen. Daher meine Frage, was in einer solchen Situation "gängig" wäre. Meines Erachtens macht das Ganze ja auch eher Sinn, sobald die Sonderzahlungen ein Mal durch sind.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von ragnar123):
und da sie weiß,dass es dort insgesamt 3 Extragehälter gibt (UG, WG + Bonus) möchte sie den Unterhalt neu berechnen lassen, am liebsten jetzt schon.


Dann lass sie doch, kann für Dich doch nur gut sein.

Die Berechnung wird die Gehaltsabrechnung herangezogen. Dass wäre die von Januar 2018.
Da Du den Bonus erst nach der Probezeit bekommst, dann aber kein neuer Auskunfstanspruch entsteht, wäre dann eine erneute Änderung noch nicht möglich.

Ausnahme bei einer freiwilligen Schuldurkunde, da Du in dem Fall unaufgefordert Auskunft geben müsstest.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Leider finden sich auf den einschlägigen Seiten, wo man den Unterhalt berechnen kann, keine Hinweise dazu, auf welcher Grundlage die Neuberechnung fusst. Einmal habe ich gelesen, das Jugendamt würde die letzten 12 Gehaltsabrechnungen heranziehen. Sie behauptet nun steif und fest, ein JA-Mitarbeiter hätte ihr gesagt, das neue Gehalt inkl. Sonderzahlungen würde herangezogen und ggf. geschätzt werden. Wollte ihr etwas stichfestes vorlegen, um ihr den Wind aus den Segeln zu nehmen. Komme natürlich gerne meiner Zahlungspflicht nach, was ich bisher immer getan habe (sogar darüber hinaus), fühle mich aber gerade ein wenig veräppelt...

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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Idee des Jugendamtmitarbeiters (dass die solche Ideen haben, kann ich mir durchaus vorstellen!) vor Gericht Bestand haben können.
Einfach aus der Begründung der verschiedenen Unterhaltsstufen heraus: die gibt es überhaupt nur, weil das Kind am Lebensstandard des Unterhaltszahlers teilhaben soll: wenn Mama Hartz IV bekommt und Papa 5000€ monatlich, dann hat Kind eben Anspruch auf mehr als das was Hartz IV hergibt, da es auch Kind des Vaters ist.

In deinem Fall soll das Kind durch den Unterhalt auch an deinem Lebensstandard teilhaben. Der beinhaltet den Bonus aber noch gar nicht, denn der Bonus ist ja unklar.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Das ist auch das Letzte, woran es scheitern soll. Habe immer korrekt gezahlt und beteilige mich auch an Kosten, die eigentlich mit dem Unterhalt abgedeckt wären. Nur die Art und Weise gefällt mir gerade nicht, deshalb frage ich mich, was normalerweise als Bemessungsgrundlage dient. Mal liest man von den letzten 12 Gehältern (womit ja auch bereits abgerechnete Sonderzahlungen abgedeckt wären) oder nur der letzte Gehaltsnachweis. Mein Bruttogehalt hat sich mit dem neuen Job übrigens um 147 € erhöht. Habe den Unterhalt jetzt auf den Stand 2018 angepasst. Durch die Sonderzahlungen würde der Unterhalt um eine Stufe steigen.

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#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Wenn deine Ex darauf besteht neu zu berechnen und wirklich eine Stufe höher rauskommt, dann wäre die logische Konsequenz, dass du dichdann eben nicht mehr an den Dingen zusätzlich beteiligst, die mit dem Unterhalt abgegolten sind ;-)

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#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

hier wäre doch mal interessant wie das JA dein Netto bereinigt hat ?

edy

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Noch hat das JA noch gar nichts berechnet. Sie hat scheinbar am 15.2. einen Termin vor Ort. Die Auskunft erhielt sie angeblich per Telefon durch einen Mitarbeiter des JA.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von ragnar123):
Noch hat das JA noch gar nichts berechnet.


du zahlst also bis jetzt noch keinen KU ?

wenn ja, wer hat den berechnet?

edy

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von ragnar123):
Sie behauptet nun steif und fest, ein JA-Mitarbeiter hätte ihr gesagt, das neue Gehalt inkl. Sonderzahlungen würde herangezogen und ggf. geschätzt werden.


Die Aussage ist richtig, da durch den veränderten Job eine Gehaltszäsur stattgefunden hat. Bei einer Neuberechnung wird - aber nur basierend auf der Erstberechnung (also ganz normale Regelung) nur das neue Gehalt zu Grunde gelegt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Doch, habe ich ja weiter oben beschrieben. Hatten uns bis dato untereinander geeinigt. Ich habe den Unterhalt analog zur Düsseldorfer Tabelle errechnet (sie hat sich damit eigentlich nie wirklich befasst). Aber egal ob es Schultornister, Judokurs oder Geburtstagsfeier war, habe ich mich immer hälftig daran beteiligt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ragnar ,

und wie hast du dein Netto bereinigt?

edy

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Edy, habe das Nettogehalt genommen und das Kindergeld hälftig abgezogen sowie die Fahrkosten. Daraus ergab sich dann die entsprechende Stufe in der Ddorfer Tabelle.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von ragnar123):
habe das Nettogehalt genommen und das Kindergeld hälftig abgezogen sowie die Fahrkosten. Daraus ergab sich dann die entsprechende Stufe in der Ddorfer Tabelle.


Ist zwar nicht korrekt, kann aber egal sein, wenn es akzeptiert wird.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von ragnar123):
habe das Nettogehalt genommen und das Kindergeld hälftig abgezogen sowie die Fahrkosten. Daraus ergab sich dann die entsprechende Stufe in der Ddorfer Tabelle.


Ist zwar nicht korrekt, kann aber egal sein, wenn es akzeptiert wird.

Berry


Wie wäre es deiner Meinung nach denn korrekt?

-- Editiert von ragnar123 am 10.02.2018 13:41

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Naja Nettogehalt. Davon werden berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Je nach OLG eine Pauschale oder nachgewiesene. Dann noch private Altersvorsorge, sofern vorhanden und maximal 5 %. Evtl. noch ein paar andere Posten (die sind dann aber sehr speziell)

Dann wird die Stufe der DDT ermittelt. Wenn es nur eine Unterhaltsberechtigte Person gibt wird üblicherweise um 1 Stufe erhöht ( es sei denn es würde dan nder Bedarfskontrollbetrag unterschritten.

Daraus ergibt sie der Bedarf. Erst von diesem wird das halbe KG abgezogen und ergibt den Zahlbetrag

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Okay danke, so ratlos bist du dann doch gar nicht, wie dein Name suggeriert
Fahrkosten (öffentliche Verkehrsmittel) fielen bei mir bis Jahresende in Höhe von 140 € an. 5% vom Netto wären 90 € gewesen. Sollten die Aufwendungen nachweisbar sein kann man diese bis max. 150 € zur Anwendung bringen. Das ist mein aktueller Kenntnisstand. Warum wird denn in der DDT noch eine Stufe höher gerechnet?!

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Weil die DDT von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht. Gibt es nur einen kann (und meistens wird) hochgestuft. Sind es mehr als 2 kann heruntergestuft werden.

Das steht auch so in den entsprechenden Leitlinien

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von ragnar123):
Wie wäre es deiner Meinung nach denn korrekt?



Ausgangswert für jede U-Berechnung ist der Wert unter Geesammtbrutto.
Hintergrund: Das ausgezahlte Netto kann bereits nicht unterhaltsrelevante Positionen enthalten.

Vom Gesamtbrutto werden dann alle Abzugspositionen abgezogen.

Höherstufung nur, wenn dies in auch in der Erstberechnung so war, bzw. sich die Erfordernis erst jetzt ergeben hat.
Ansonsten greift hier Präklusion.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
ragnar123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 22x hilfreich)

Guten Abend,

nun ist es so, dass meine Ex einen Termin beim JA hat und den Unterhalt dort berechnen lassen will, weil sie felsenfest davon überzeugt ist, dass bei der Berechnung eben nicht die letzten 12 Monate herangezogen werden, sondern mein aktuelles Gehalt + kommende, noch nicht abgerechnete (habe gerade vor 6 Wochen in der neuen Firma angefangen) Sonderzahlungen...nun habe ich schon viel negatives über das JA gehört und bin ein bisschen verunsichert, wohin das Ganze führen wird...

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von ragnar123):
nun habe ich schon viel negatives über das JA gehört und bin ein bisschen verunsichert, wohin das Ganze führen wird..


Du musst das JA nur so sehen, wie du einen gegnerischen Anwalt sehen würdest.

edy

2x Hilfreiche Antwort

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