Wohin kann ich mich in Deutschland wenden, wenn der andere Elternteil (in D) keinen Unterhalt an das Kind im Ausland zahlt?
Unterhaltsurteil liegt (im Ausland) vor.
Das deutsche JA sieht sich nicht zuständig, da das deutsche Kind im Ausland lebt.
Danke für jeglich Tipps
Kindesunterhalt aus Deutschland ins NICHT europäische Ausland
20. September 2016
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Frage vom 20. September 2016 | 02:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt aus Deutschland ins NICHT europäische Ausland
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 20. September 2016 | 07:19
Von
Status: Unbeschreiblich (38481 Beiträge, 14013x hilfreich)
Wenn aus dem Urteil auch in Deutschland vollstreckt werden kann, dann kann man den Vollstreckungsauftrag beim zuständigen Amtsgericht erteilen. Wenn nicht, oder wenn man nicht weiss, wie das geht, ist ein Anwalt gefragt.
wirdwerden
Und jetzt?
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