Kindesunterhalt - Warum darf die KM unentgeltlich im Haus wohnen, obwohl ihm das Haus mitgehört?

10. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
SimMichels
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Warum darf die KM unentgeltlich im Haus wohnen, obwohl ihm das Haus mitgehört?

Hallo, ich brauche unbedingt Eure Hilfe....Ein guter Freund hat heute eine Gerichtsverhandlung i.S. Kindesunterhalt gehabt, weil die KM mehr Unterhalt gefordert hat.
Zur Sachlage:
Seit dem 1.1.2006 lebt der KV von der KM getrennt und musste bisher für seinen Sohn 88 Euro (13 Jahre) und für seine Tochter 75 Euro (11 Jahre) direkt an die KM zahlen.
Die KM lebt mit beiden Kindern in dem gemeinsamen Haus. Das Haus soll jetzt im Sept. versteigert werden. Bisher wurden dem KV die Darlehnsverbindlichkeiten für das Haus i.H.v. insgesamt 369 Euro und die 1/4 jährlichen zu zahlenden Grundbesitzabgaben i.H.v. 237 Euro sowie die Gebäudeversicherung i.H.v. 29 Euro mtl. in Abzug gebracht. Ferner wurden ihm 290 Euro für Wegekosten zum AG in Abzug gebracht.
Nach der heutigen Gerichtsverhandlung soll der KV nun 222 Euro pro Kind zahlen, die Darlehnsverbindlichkeiten sollen nicht berücksichtigt werden, denn Kindesunterhalt geht vor Verbindlichkeiten laut Aussage des Richters. Die Grundbesitzabgaben und die Gebäudeversicherung werden nun wohl von der KM übernommen und die Wegekosten von 290 Euro werden weiterhin abgezogen. Das Problem ist jetzt nur, dass er bei einem Nettoeinkommen von 1.600 Euro jetzt unter 800 Euro nur noch für sich hat, wenn er die Darlehen für das Haus weiter bezahlen will. Der Richter meinte, er müsste selber wissen, ob er diese weiter bezahlt oder nicht. Der Anwalt vom KV will gegen das Urteil Widerspruch erheben, nur bis dahin muss mein Bekannter die 222 Euro pro Kind an die KM zahlen und sogar von Januar 2007 die Differenz nachzahlen. Das er aber die Grundbesitzabgaben für Feb. und die Gebäudeversicherung für 5 Monate schon bezahlt hat, interessiert wohl keinen.
Soll mein Bekannter jetzt sofort zur Schuldnerberatung gehen oder soll er mit den Banken sprechen oder was kann er tun.
Was wir auch nicht verstehen, dass die Nutzung des gemeinsamen Haus durch die KM, dem KV nicht positiv angerechnet wird....denn er musste sich schließlich eine Mietswohnung nehmen. Warum darf die KM unentgeltlich im Haus wohnen, obwohl ihm das Haus zur Hälte mitgehört?

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12 Antworten
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#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Eigentlich muss der KM ein Wohnwertvorteil in Höhe der ortsüblichen Miete als Einkommen angerechnet werden. Das ist allerdings im Hinblick auf den KU völlig irrelevant. Der wird auf Grundlage des väterlichen Einkommens berechnet.

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#2
 Von 
SimMichels
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ehegattenunterhalt muss der KV nicht mehr zahlen, weil die Ehefrau eigenes Einkommen hat. Aber warum werden jetzt die gemeinsamen Schulden für das Haus nicht mehr vom Einkommen des KV abgerechnet. Ist es denn richtig, dass der Richter urteilt, dass der KU vor allem steht und die gemeinsamen Schulden für das Haus jetzt nicht mehr bezahlt werden sollen? Stellt sich nur die Frage, wie sich die Banken, wo die Schulden noch bestehen, verhalten werden, wenn keine Zahlungen geleistet werden. Denn mein Bekannter hat keinen Bock darauf, negative Einträge bei der Schufa zu bekommen.

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Ich halte das Urteil insoweit für zweifelhaft, als dass die Kinder ja in dem Haus leben, für das nicht mehr bezahlt werden soll. Wenn Berufung eingelegt wird, kann m. E. auf alter Basis weiter gezahlt werden. War bei uns zumindest so, ging aber um Eu. Aber das muss doch der Anwalt wissen...

Grüße

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#4
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Ich war vor über 10 Jahren in ähnlicher Situation.
Wenn der Verkaufstermin im September ist, dann ist es doch nicht mehr so tragisch.
Er kann nur noch hoffen, dass keine so hohe Restschuld übrig bleibt.
Ich habe damals auch noch eine Zeitlang abbezahlt, obwohl ich gar keine Immobilie mehr besas.

Gruss
leinad

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#5
 Von 
SimMichels
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anwalt ist im Moment ratlos. So etwas hat er auch noch nicht erlebt. Der Richter meinte sogar, dass er sich mit seinen Kollegen abgestimmt hätte und alle seiner Meinung waren und er deshalb so geurteilt hat. Die Restschuld vom Haus beläuft sich wohl noch auf ca. 30.000 Euro. Wäre es denn tatsächlich ratsam, wenn mein Bekannter zur Schuldnerberaterung geht, damit mit den Banken bis zur Versteigerung alles im grünen Bereich läuft?

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#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Es ist doch wohl so, dass vom Einkommen 'berücksichtigungsfähige' Schulden ebenfalls abgezogen werden und der Unterhalt sich aus dem bereinigten Nettoeinkommen berechnet.

Könnte es sein, dass das Urteil sie aufauf den Zeitpunkt bezieht, wenn das Haus aus der Schuldenbelastung weg ist?

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#7
 Von 
SimMichels
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, der Kindesunterhalt soll ab dem 1.1.07 nachgezahlt bzw. sofort in dieser Höhe 222 Euro pro Kind bezahlt werden. Antwort des Richters auf die Einwände, dass die Schulden nicht abgezogen werden war, dass es ja wohl nicht sein kann, dass die Kinder keinen Unterhalt bekommen bzw. nur 88 bzw. 75 Euro, weil bisher die Darlehn für das Haus in Abzug gebracht worden sind. Jetzt ist mein Bekannter natürlich total in Nöten, denn erstmal hat er das Geld für die Nachzahlung von Jan. 07 nicht und schon gar nicht bleibt ihm der Mindesbehalt und er überlegt schon, ob er seine Wohnung aufgeben muss und dann wieder zu seinen Eltern ziehen muss und das mit 47 Jahren. Hier kann doch irgendetwas nicht richtig sein.....

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#8
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Toll, und die Kinder sitzen dann auf der Straße, weil das Haus nicht mehr bezahlt wird?

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#10
 Von 
SimMichels
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Man hat ihm aber ausgerechnet, dass er 890 Euro plus 290 Euro für Wegekosten zur Arbeit für sich haben muss = 1180 Euro. 1600 Euro minus 444 Euro macht aber 1156 Euro und er soll jetzt tatsächlich Insolvenz anmelden, weil er aufgrund dieses Urteils die Darlehnsraten fürs Haus (gemeinsame Schulden während der Ehezeit) nicht mehr zahlen kann und die KM und die Kinder nutzen schön das Haus, wovon ihm eine Hälfte mitgehört und hier wird ihm nichts angerechnet bzw. bekommt er von der KM noch nicht einmal anteilige Miete o.ä.

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#11
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Also für mich ist das gar nichts neues.
Bei mir wurde schon vor über 10 Jahren so geurteilt.
Es kommt eben auch auf den Richter an, die haben schon einen gewissen ErmessensSpielraum.

Gruss
leinad

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#12
 Von 
SimMichels
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau richtig, dass ist ja der Umkehrschluss, wenn er nicht mehr die Darlehnsraten zahlt, dann machen die Banken Streß. Also zahlt er schön die Raten weiter, damit seine Kinder ein Dach über dem Kopf haben. Er kämpft ja sowieso schon an anderer Stelle um das Sorgerecht für die Kinder, weil die Mutter seit der Trennung erzählt, dass der Vater ein ...... ist und die Kinder sind mittlerweile so beeinflusst worden, dass sie nur noch der Mutter glauben. Dies läuft auch schon alles gerichtlich, mit Entzug des Besuchsrechts etc. für die KM. Diese hat ihm nämlich bei Rauswurf aus dem gemeinsamen Haus im Dez. 05 geschworen, dass sie ihm fertig und pleite macht. Na ja, so langsam hat sie ja fast alles erreicht. Nur beim Sorgerecht muss sie jetzt aufpassen, denn hier gibt es im Moment genug Gutachten von gerichtlich bestellen Therapeuten, die Aussagen, dass die Mutter und ihre Eltern einen negativen Einfluss auf die Kinder ausüben und zu allem steht auch noch die Versteigerung des Hauses im Sept. an, was der KV eigentlich nicht will, wenn man sich mal vernünftig einigen könnten. Aber zur Zeit wird er ja nur ausgenommen.....soviel zum Wohl des Kindes.....

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