Meine 19-jährige Tochter wohnt derzeit noch bei meiner geschiedenen Frau und macht eine Ausbildung zur Krankenschwester im 3. Lehrjahr.
Meine Frage: Wie lange und in welcher Höhe muss ich noch Unterhalt zahlen, spielt eine Ausbildungsvergütung meiner Tochter bei der Berechnung eine Rolle?
Kindesunterhalt - spielt eine Ausbildungsvergütung meiner Tochter bei der Berechnung eine Rolle?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Meine Stieftochter wird volljährig und wohnt bei meiner Frau und mir im Haushalt. Sie geht noch bis Sommer 2004 zur Schule. Bei uns leben noch eine weiteres Stiefkind und zwei leibliche Kinder.
Der geschiedene Mann (Berufstätig) meiner Frau (Hausfrau) zahlt Kindesunterhalt für seine beiden Kinder.
Nach dem 18. Geburtstag will der Stiefvater den Kindesunterhalt der großen Tochter in voller Höhe zukommen lassen. Sie lebt weiterhin bei uns im Haushalt.
Ist dies korrekt, oder gehört der Unterhalt nicht der Mutter damit sie für ihre Tochter sorgen kann.
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"Hip"
Hallo JürgenB,
Du mußt Deiner Tochter noch mindestens die gesamte Ausbildungszeit den Unterhalt gewähren. Außerdem muß Deiner Tochter noch eine gewisse Karenzzeit für etwaige Bewerbungen die Möglichkeit gegeben werden.
Die Ausbildungsvergütung Deiner Tochter wird voll angerechnet.
Wie hoch Deine Unterhaltsverpflichtungen sein werden, kann aber nur ein Anwalt ausrechnen und sagen.
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Hallo,
und hierbei bitte nicht vergessen, daß bei volljährigen Kindern beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet sind, d.h. daß auch das Einkommen der Mutter gerechnet wird.
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"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"
... und auch nicht zu vergessen, dass das Kindergeld voll mit angerechnet wird.
Meiner Meinung nach steht einem volljährigen Kind, welches zu >Hause wohnt, Unterhalt nach Stufe 4 DT zu ...!!??
Das wären 396 EU.
Krankenschwester im 3. Lehrjahr plus Kindergeld abzüglich 85 EU Freibetrag..... ich weiss nicht, was so eine Krankenschwester verdient, aber es dürfte nicht mehr allzuviel an Unterhaltszahlungen für dich übrigbleiben.
Gruß
Anna
@ Hisch,
ab dem 18. Lebensjahr sind Vater und Mutter beide barunterhaltspflichtig. Somit darf er seinen Teil des KU direkt an seine Tochter auszahlen.
Anna
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