Hallo wenn man keinen Kindesunterhalt zahlt, und die Kindesmutter erst nach 3 Monaten zum Jugendamt geht um den Unterhalt eintreiben zu lassen, muss man dann den kompletten Unterhalt nachreichen oder erst den Unterhalt zahlen ab da wo sie zum Jugendamt gegangen ist?
Muss man Kindesunterhalt rückwirkend zahlen?
2. Januar 2008
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Frage vom 2. Januar 2008 | 09:32
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss man Kindesunterhalt rückwirkend zahlen?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2008 | 10:23
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 5x hilfreich)
Hallo Chris,
hat die Kindesmutter den einen Titel?
#2
Antwort vom 2. Januar 2008 | 11:35
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 388x hilfreich)
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#3
Antwort vom 2. Januar 2008 | 22:14
Von
Status: Praktikant (878 Beiträge, 224x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 2. Januar 2008 | 23:08
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsanspruch wird, sobald er schriftlich geltend gemacht wird, sei es durch den Anwalt oder ein eigenes Schreiben (man achte dabei auf Formfehler) geschuldet.
Freundliche Grüße
#5
Antwort vom 3. Januar 2008 | 07:54
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 388x hilfreich)
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