Hallo habe folgende frage:
Ich und meine Frau lassen uns scheiden.
Wir haben 2 Kinder 6 Jahre und 10 Jahre.
Wir wollen uns vertraglich darauf einigen das ich pro Kind 180€ bis 200€ Unterhalt zahlen muss. Und dieses vertrag Beglaubigen lasse.
Nun zu meiner Frage ist der Betrag im härtefall anfechtbar oder sogar rechtswidrig?
Ich meine wenn meine Ex doch plötzlich mehr Geld will oder sie auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Wie ist die gesetztliche Grundlage?
Kindesunterhalt Vereinbarung
7. Januar 2018
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Frage vom 7. Januar 2018 | 14:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt Vereinbarung
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#1
Antwort vom 7. Januar 2018 | 14:17
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
auf zukünftigen Unterhalt kann nicht verzichtet werden.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Freistellungserklaerung-bei-Kindesunterhalt--f85835.html
edy
#2
Antwort vom 7. Januar 2018 | 14:25
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Zitat:Wir wollen uns vertraglich darauf einigen das ich pro Kind 180€ bis 200€ Unterhalt zahlen muss. Und dieses vertrag Beglaubigen lasse.
Wenn nur das beurkundet werden soll, kannst Du Dir das Geld sparen (eine Beglaubigung ist was anderes).
Zitat:Ich meine wenn meine Ex doch plötzlich mehr Geld will oder sie auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Wie ist die gesetztliche Grundlage?
Solange ihr Euch einig seid, ist alles kein Problem. Ansonsten bist Du verpflichtet Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle zu zahlen; der Unterhalt steht den Kindern zu. Dieser höhere Unterhalt kann jederzeit eingefordert werden (auch wenn man sich vertraglich auf eine niedrigere Summe geeinigt hat.
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#3
Antwort vom 7. Januar 2018 | 15:20
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Kritisch wird so eine Vereinbarung, wenn die Frau für sich oder die Kids ergänzend ALG II in Anspruch nehmen müssen. Denn niemand darf sich auf Kosten des Steuerzahlers bedürftig machen. Einer Beurkundung oder Beglaubigung bedarf es nicht.
wirdwerden
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