Kindesunterhalt, Selbstbehalt, Einkommen

20. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
bassman721
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt, Selbstbehalt, Einkommen

Hallo an Alle.

Wer kann mir auskunft geben, wie sich das mit dem Unterhalt verhält. was mir bleibt, was ich absetzen darf, oder wer das bestimmen darf.

Meine Eckdaten.

Ich bin schwerbehindert zu 60% mit einem "G" in meinem Ausweiß.
Da man als "schwerbehinderter" sowieso schon schwer vermittelbar ist, arbeite ich als Vollzeitaushilfe. Dort arbeite ich etwa 230 Stunden im Monat und verdiene etwa 1050€ Netto im Monat.
Ich habe keinen Bock auf arbeitslos, deshalb mache ich das.
Meine Arbeitsstelle ist etwa 15 km von meinem Wohnort entfernt.
An Miete bezahl ich 280€, plus 60€ Gas und 20€ Strom im Monat.
Und ich zahl seit etwa einem Jahr 50€ an die Stadtkasse an Schulden zurück.
Im März habe ich mich von meiner LP getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter von 15 Monaten.
Nun meine Frage:

Was kann ich absetzen vom Einkommen, so das ich zum Bereinigten Einkommen komme.
Von JA habe ich nun erfahren das das JA die 5% Pauschale nicht gelten machen möchte. Und von den Schulden will das JA auch nichts wissen. Ich war ja nicht verheiratet.

Freue mich über jeden kleinen Hoffnungsschimmer.

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-- Editiert von bassman721 am 20.12.2004 21:19:56

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Das JA und auch die Gerichte sind darauf bedacht, dass zumindest der Mindestunterhalt gezahlt wird, wenn es nur irgendwie geht. Da kann es schon mal sein, dass Schulden und Fahrtkosten nicht ( oder nicht in vollem Maße ) angerechnet werden, wenn man es für zumutbar hält.
Selbst wenn man die Schulden anrechnen würde, fehlen lediglich rund 60 EU, um den Kindesunterhalt voll zahlen zu können.
Ich bezweifel, dass bei einer Entscheidung durch das Gericht anders entschieden würde.

1050 - 5% = rund 1000 EU.
- 50 EU + 20 EU ( deine Miete beträgt 20 EU weniger, als im Selbstbehalt enthalten ) = 970 EU.
970 - 840 = 130 EU, die du zahlen könntest, ohne unter den SB zu rutschen.

Es gibt hier keine Gesetze sondern lediglich Richtlinien. "Bestimmen", bzw. entscheiden darf das JA scho, sofern ihr den aussergerichtlichen Weg gehen wollt. Wenn du damit nicht einverstanden bist, wirst du den Weg über das Gericht gehen müssen. Aber auch hier gilt, dass Richter darauf bedacht sind, dass der Mindestunterhalt gezahlt wird und du nicht voraussagen kannst, wie entschieden wird.
Liebe Grüße

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#2
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
bassman721
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal.

Heißt das etwa, weil ich zu wenig verdiene, können mir diese 5%-Pauschalabzug nicht geltend gemacht werden. Wenn ja, heißt es am besten zu hause bleiben, arbeitslos sein und dem Staat auf der Tasche liegen. Na toll.

Na dann "Gute Nacht"-Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@bassmann,
rein theoretisch schon, wenn du lieber den Steuerzahler für dein Kind zahlen lassen möchtest, als dies selbst zu übernehmen!!!!
Abgesehen davon, dass du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf den Mindestunterhalt "verdonnert" wirst, wenn du selbstverschuldet in die Arbeitslosigkeit gerätst.
Die 5% werden dir im Mangelfall u.U. nicht angerechnet, sofern der Richter der Meinung ist, dass du auch ohne Anrechnung gut über die Runden kommen könntest.

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#5
 Von 
bassman721
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal teuflin.

natürlich möchte ich gerne für meine Tochter aufkommen. ich weiß ja wie man im Monat mit 1000€ auskommen muss, damit man Schulden und laufende Kosten decken kann und man wenigstens etwas anderes sieht außer die Arbeit und auch den Kindern (meine EX hat vier Kinder) auch mal etwas kaufen kann.
Wenn ich eine Stelle hätte (da bemühe ich mich ja), wo ich 1300€ im Monat netto hätte, würde ich absolut die Klappe halten. Aber als schwerbehinderter hat man da absolut keine Chance.
ein wenig Gerechtigkeit sollte es da schon irgendwie geben, oder sehe ich das falsch.

wenn man mir da noch irgendwelche tips geben kann, wäre ich echt dankbar.

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