Kindesmutter alkoholikerin , Kinder zum Vater ?

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.02.2018 00:43:43
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesmutter alkoholikerin , Kinder zum Vater ?

Hallo ich habe ein anliegen was mein Lebensgefährte sehr belastet!

Mein Lebensgefährte hat mit seiner Exfreundin zwei Kinder im Alter von neun und elf Jahren. Er hat das gemeinsame Sorgerecht seit Frühjahr 2016.
Er zahlt zuverlässig unterhalt .
Jetzt zum Kontakt der Kinder: den großen Sieht er jedes Wochenende auch in den Ferien ist immer bei ihm und den kleinen sieht er alle drei Wochen .

Grund des Anliegens :

Die Kindesmutter wird im Januar 2018 in eine Entzugsklinik gehen Grund dafür ist die Alkoholsucht.Voraussichtliche Entlassung ist im Mai. Der große lebt seit Oktober 2017 Herbstferien beim Vater offiziell aber erst ab dem 6. November
Kindesmutter weigert sich die Ummeldung zu Unterschreiben,aus Angst das die Mutter das kind nicht wiederbekommt . Somit kann der Kindesvater mein Lebensgefährte kein Kindergeld und kein Unterhaltsvorschuss für den großen beantragen. Die Mutter bekommt Harz4 .
Der große möchte beim Vater bleiben .
Der kleine möchte zuhause bleiben auf Grund von Freunden. (Gewohntes Umfeld )
Vater und Kinder wohnen 30 km auseinander . Kindesvater würde zu liebe der Kinder in den Ort ziehen wo die Kinder wohnen . So das sie die Grundschule wie gewohnt besuchen können und ihre Freunde haben .

Kindesmutter wohnt mit den Großeltern zusammen und noch weiteren fünf Personen in eine Dreizimmerwohnung. Kindesmutter hat insgesamt vier Kinder.

Da die Kindesmutter im Januar in der Klinik ist bleibt der jüngere bei der Oma was der Kindesvater nicht möchte . Da die Familie die Kinder immerwieder manipuliert. Herrscht kein gutes Verhältnis .

Gibt es Chancen für den kindesvater , das er die Kinder zusich bekommt


Vielen Dank schon einmal im Voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Für die Ummeldung bedarf es keine Unterschrift der Mutter. Ein Kind ist da anzumelden, wo es sich tatsächlich aufhält bzw. wohnt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb479848-87):
Gibt es Chancen für den kindesvater , das er die Kinder zu sich bekommt


Zunächst sollte die Frage präzisiert werden.

Geht es um den Zeitraum in dem die Mutter in der Klinik ist, oder ist damit die dauerhafte Verbringung gemeint?

Berry

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#3
 Von 
guest-12316.02.2018 00:43:43
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider brauch er die Unterschrift . Er hat ein Formular von der Stadt bekommen.

Es geht um die Zeit während des Klinikaufenthalts ,
Darüber hinaus wäre auch in seinem Interesse.


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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb479848-87):
Es geht um die Zeit während des Klinikaufenthalts ,


Dafür braucht er keine Ummeldung, dass ist normaler Umgang, wenn auch zeitlich erweitert. So etwas kommt des öfteren vor.


Zitat (von fb479848-87):
Darüber hinaus wäre auch in seinem Interesse.

Ganz andere Baustelle, erst recht, wenn gegen den Willen der KM.

Berry

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#5
 Von 
guest-12316.02.2018 00:43:43
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kindesmutter möchte den kleine Sohn auch während des Klinikaufenthalts nicht hergeben . Der große ist ja jetzt schon beim Vater . 7 Monate Aufenthalt beim Vater ist auch nicht ohne . Danach ist sie immernoch in Behandlung möchte aber das der große wieder zu ihr kommt .

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

@ Fragestellerin: auf dem Formular ist das vorgesehen, klar. Aber, es geht auch ohne, muss auch ohne gehen. Denn nach den Meldegesetzen muss man dort gemeldet sein, wo man tatsächlich lebt, das gilt auch für Kinder. Ist z.B. schon deshalb dringend erforderlich, weil ja die Zuwendungen vom Land für Schulplätze z.B. von der Anzahl der dort gemeldeten Kids abhängig ist, wie vieles andere auch. Bei uns z.B. wird in so Fällen das Jugendamt eingeschaltet, teilweise auch das Ordnungsamt, die schauen nach, ob das Kind tatsächlich da lebt, wo es angemeldet werden soll. Und dann geschieht das von Amts wegen. Das öffentlich-rechtliche Melderecht hat mit dem Familienrecht nur am Rande was zu tun. Also, bringt da Ordnung rein. Im eigenen Interesse. Die Mutter hat dadurch finanziell keinen Schaden, ihr ALG II Anspruch wird bei Verlust des Kindergeldes entsprechend aufgestockt.

wirdwerden

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#7
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Ich würde ihr anstelle des Vaters ohnehin Dampf machen, wenn sie zu acht Personen (Mutter, Großeltern und noch fünf weitere) in einer Dreizimmerwohnung hausen. Da könnte man ernsthaft drüber nachdenken, ob da das Kindswohl gefährdet wäre. Dass ein Kind kein Recht auf ein eigenes Zimmer hat, ist eine Sache, aber bei acht Mann in drei Zimmern könnte man durchaus von einer Überbelegung sprechen.

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