Kinderunterhalt / Kostenanteile

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Quichote
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderunterhalt / Kostenanteile

Herr M und seine Ehefrau F haben sich getrennt und wollen / müssen zunächst noch im gemeinsamen Einfamilienhaus (finanziert, noch nicht abgezahlt, jeweiliger Eigentumsanteil 50 %) leben. Sie haben ein gemeinsames 11-jähriges Kind K, das mit im Haus lebt.

M arbeitet seit Jahren in Vollzeit, F halbtags und hat den Großteil der Kinderbetreuung übernommen. So soll es auch während der Trennungsphase bleiben. Das Kind wird (hauptsächlich) von F betreut, bekocht etc. und soll auch nach dem Auszug eines Ehepartners bei F wohnen.

Derzeit wird die „wirtschaftliche Trennung“ in zwei "Wirtschaftseinheiten" - einerseits M, andererseits F und K - eingeleitet; also getrennte Konten, getrennte Versicherungen, getrennte Versorgung etc..

M weiß, dass er für das K und F Unterhalt zu zahlen hat - wozu er auch bereit ist - und dass er sich selbstverständlich an den Hauskosten (Zins/Tilgung, Energie etc.) zu beteiligen hat, da ja alle 3 unter einem Dach leben.

Er ist sich aber nicht sicher, welche Leistungen durch den Kindesunterhalt abgedeckt sind und wie sich die Hauskosten anteilsmäßig verteilen und stellt sich (und Ihnen) folgende Fragen:

1) Wie sind die Kosten für Zins und Tilgung gerecht zu verteilen? 50 / 50 zwischen M und F oder ist ein gewisser Anteil für K zu berücksichtigen, quasi als Wohnwert, der dann von F aus den Kindesunterhaltsleistungen zu zahlen wäre? Wenn ja, verteilen sich die Anteile dann gleichmäßig „pro Kopf“ 33,3 / 33,3 / 33,3 (M müsste sich also nur zu einem Drittel beteiligen) oder ist der Anteil von K geringer einzuschätzen, z. B. (M)40 / (F)40 / (K)20, so dass der Anteil von M bei 40 % von der Zins- und Tilgungsrate liegt?

2) Wie sieht es bei den Energiekosten (Strom/Gas/Wasser/Abwasser etc.) aus? Ist da eine Drittelung der Anteile angemessen? Beim Energieverbrauch liegen keine nennenswerten Unterschiede zwischen den drei Personen vor, die ja jetzt quasi als Wohngemeinschaft zweier Kleinfamilien im Haus leben.

Hat jemand Rat, Erfahrungswrte (und eventuell auch Fundstellen im www) für M und weiß wie die Rechtslage ist?

Gruß
Quichote

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.070 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen