Herr M und seine Ehefrau F haben sich getrennt und wollen / müssen zunächst noch im gemeinsamen Einfamilienhaus (finanziert, noch nicht abgezahlt, jeweiliger Eigentumsanteil 50 %) leben. Sie haben ein gemeinsames 11-jähriges Kind K, das mit im Haus lebt.
M arbeitet seit Jahren in Vollzeit, F halbtags und hat den Großteil der Kinderbetreuung übernommen. So soll es auch während der Trennungsphase bleiben. Das Kind wird (hauptsächlich) von F betreut, bekocht etc. und soll auch nach dem Auszug eines Ehepartners bei F wohnen.
Derzeit wird die „wirtschaftliche Trennung“ in zwei "Wirtschaftseinheiten" - einerseits M, andererseits F und K - eingeleitet; also getrennte Konten, getrennte Versicherungen, getrennte Versorgung etc..
M weiß, dass er für das K und F Unterhalt zu zahlen hat - wozu er auch bereit ist - und dass er sich selbstverständlich an den Hauskosten (Zins/Tilgung, Energie etc.) zu beteiligen hat, da ja alle 3 unter einem Dach leben.
Er ist sich aber nicht sicher, welche Leistungen durch den Kindesunterhalt abgedeckt sind und wie sich die Hauskosten anteilsmäßig verteilen und stellt sich (und Ihnen) folgende Fragen:
1) Wie sind die Kosten für Zins und Tilgung gerecht zu verteilen? 50 / 50 zwischen M und F oder ist ein gewisser Anteil für K zu berücksichtigen, quasi als Wohnwert, der dann von F aus den Kindesunterhaltsleistungen zu zahlen wäre? Wenn ja, verteilen sich die Anteile dann gleichmäßig „pro Kopf“ 33,3 / 33,3 / 33,3 (M müsste sich also nur zu einem Drittel beteiligen) oder ist der Anteil von K geringer einzuschätzen, z. B. (M)40 / (F)40 / (K)20, so dass der Anteil von M bei 40 % von der Zins- und Tilgungsrate liegt?
2) Wie sieht es bei den Energiekosten (Strom/Gas/Wasser/Abwasser etc.) aus? Ist da eine Drittelung der Anteile angemessen? Beim Energieverbrauch liegen keine nennenswerten Unterschiede zwischen den drei Personen vor, die ja jetzt quasi als Wohngemeinschaft zweier Kleinfamilien im Haus leben.
Hat jemand Rat, Erfahrungswrte (und eventuell auch Fundstellen im www) für M und weiß wie die Rechtslage ist?
Gruß
Quichote
Kinderunterhalt / Kostenanteile
8. Januar 2009
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Frage vom 8. Januar 2009 | 12:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderunterhalt / Kostenanteile
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#1
Antwort vom 8. Januar 2009 | 13:23
Von
Status: Schüler (463 Beiträge, 714x hilfreich)
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