Kinderkleidung dem Umgangsberechtigtem zurück geben

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go457247-26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderkleidung dem Umgangsberechtigtem zurück geben

Hallo,
meine Tochter lebt bei mir (Vater), und hatte bis jetzt jedes zweite Wochenende bei ihrer Mutter verbracht. Nach mehreren Problemen zwischen der Mutter und dem Kind (wobei §8A mittlerweile angewendet werden muss) möchte das Kind nicht mehr zu ihrer Mutter. Die Mutter fordert jetzt die Gekaufte Kleidung zurück, da ihre Tochter erstmal nicht zu den Besuchswochenenden kommen wird.

Gibt es bekannte Präzedenzfälle zu diesem Thema, ob ich verpflichtet bin, diese Kleidung zurück zu geben, da sie von dem Kind gerne weiter getragen wird?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

hat die Mutter der Tochter die Kleidung geschenkt oder nur geliehen?

Die Tochter wohnt bei dir, zahlt die Mutter Kindesunterhalt?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go457247-26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein sie zahlt keinen Unterhalt. Die Kleidung würde für das Kind gekauft... Also dem Kind geschenkt.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

So ein Affentheater seitens der Mutter - von der Logik ganz zu schweigen (fordert Kleider zurück, weil das Kind NCHT da ist)

Behalte die Kleider für das Kind, lass die Mutter reden. Sie kann ja auf Herausgabe klagen, dann haben die Richter auch mal was zu lachen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go457247-26
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja da ist wohl was dran...

0x Hilfreiche Antwort

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