Kindergeld: Vater verweigert Unterschrift!

30. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1126
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindergeld: Vater verweigert Unterschrift!

Hallo,

ich bearbeite gerade den Kindergeldantrag meiner Freundin, da sie rückwirkend Kindergeld zu ihrer Ausbildungszeit beantragen möchte.

Der Vater verweigert jedoch die Unterschrift auf dem Kindergeldantrag sowie auf dem Antrag für die anteilige Auszahlung an das Kind.

Weiß jemand, ob sich in diesem Falle die Familienkasse darum kümmert? Und was ist wenn der Vater auch nach Aufforderung der Familienkasse nicht unterschreibt? Muss dann auf das Kindergeld verzichtet werden?

Grüsse

YAddlDE

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Familienkasse dürfte sich kaum darum kümmern.
Ihre Freundin kann sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt holen, damit für geringe Gebühren (10,-€) einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen...und wenn der den Vater anschreibt, dann könnte das helfen.
Ist Ihre Freundin unter 18 kann sie auch Hilfe beim Jugendamt einfordern, der Vater scheint ja mit der Vermögenssorge überfordert zu sein, wenn er nicht mal Kindergeld beantragen will. Das würde im Endeffekt auch vor Gericht entschieden.

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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-1126
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Antrag (damit das Kindergeld an das Kind ausgezahlt wird) heisst "Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes", laut der Familienkasse.

Sie ist 24 und war bis April 2007 in der Ausbildung.

Den Einkünften nach besteht Anspruch auf Kindergeld.

Grüsse

YAddlDE

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Das Problem bei einem Abzweigungsantrag wäre hier ja wieder, dass der Vater von der Familienkasse angeschrieben werden würde, ob er mit der Abzweigung einverstanden ist. Und da müßte er auch unterschreiben.

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#5
 Von 
guest123-1126
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Nochmal zu dem Antrag:

Mir liegt der "Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes" vor.

Ist der nun richtig für die Abzweigung oder gibt es noch einen anderen? :augenroll:

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#6
 Von 
guest123-1126
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 1x hilfreich)

Korrekt heisst der Abzweigungsantrag:

Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes

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