Kindergartengebühren Erhöhung

21. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
CrazyPlaya
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Kindergartengebühren Erhöhung

Hallo zusammen,

wir haben heute eine Beitragserhöhung von unserer Verwaltung zugesandt bekommen in der eine Erhöhung des Beitrages von 25-30% beansprucht wird.

Ist eine Erhöhung in dieser Höhe rechtlich wirklich in Ordnung? Ich finde das schon krass das wir ab August anstatt 112 € eine Gebühr von 140 € zahlen sollen.

Das find ich schon echt heftig.

Besten Gruß
Karsten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 317x hilfreich)

1. Wie begründet die Verwaltung die Erhöhung?
2. Ab wann soll die Erhöhung gelten?
3. Wo wohnst Du (Bundesland)?

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CrazyPlaya
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

1.) Müsste ich mich heute abend nochmal melden, hab die Unterlagen gerade nicht vor mir liegen.

2.) Ab August 2013
3.) NRW



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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CrazyPlaya
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

So nochmal zu Punkt 1:
Ein Beschluss der Stadt vom 22.04. wo die Einkommensgrenzen und die Höhe der Beiträge entschieden wurden. Keine sonstige Begründung.

Besten Gruß

Karsten

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 317x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein Beschluss der Stadt vom 22.04. wo die Einkommensgrenzen und die Höhe der Beiträge entschieden wurden. <hr size=1 noshade>


Dann hat der Stadtrat zum 01.08. die Beitragstabelle für die Elternbeiträge in Deiner Stadt geändert. Die Höhe der Beiträge und die Beitragsstufen kann jede Gemeinde in NRW selbst festlegen und ändern. Beitragstabellen findet man meist auf der Homepage der Stadt oder man kann sie natürlich auch anfordern.

Also völlig normal und grundsätzlich in Ordnung so.

Falls Du der Meinung bist, den Elternbeitrag nicht in dieser Höhe zahlen zu können, kannst Du noch einen Erlassantrag nach § 90 Abs. 3 SGB VIII stellen.

Und, wenn es so weit ist, mit daran denken:
Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung braucht kein Elternbeitrag gezahlt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CrazyPlaya
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)

Also normal und ok find ich daran gar nichts. Wenn ich mit einer 30% Gehaltserhöhung zu meinem Chef gehe bekomme ich vllt noch ein müdes Lächeln mit der Bitte mit realistischen Vorstellungen wieder zu kommen.
Es geht nicht darum das ich das nicht zahlen kann sondern ich finde sowas als Abzocke der Gemeinde. So wie es der Staat mit der gesellschaft ja gerne mal macht. Läge die Erhöhung des Beitrages bei 5% würde ich darin kein Problem sehen aber 25 - 30 ist in meinen Augen nicht normal. Nur weil die Stadt nicht haushalten kann soll wieder der Bürger büßen.

Das geht einfach nicht und mich würde interessieren wenn man vllt. genügend Eltern zusammen bekommt wie dei Chancen stehen sich gegen so eine dreiste Erhöhung zu wehren und die Stadt wieder auf den Boden der Tatsachen zu holen.



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 317x hilfreich)

quote:
Das geht einfach nicht und mich würde interessieren wenn man vllt. genügend Eltern zusammen bekommt wie dei Chancen stehen sich gegen so eine dreiste Erhöhung zu wehren und die Stadt wieder auf den Boden der Tatsachen zu holen.

Selbstverständlich steht es Dir frei zu versuchen, über eine Bürgerinitiative oder auch allein auf Deine Lokalpolitiker Einfluss zu nehmen. Aber das ist natürlich alles schon in der Politik diskutiert worden.
Du kannst auch einen Leserbrief schreiben oder in die Bürgermeistersprechstunde gehen, vielleicht gibt es bei Euch auch einen fähigen Jugendamtelternbeirat ...

Aber an der Rechtmäßigkeit des Bescheides habe ich keinen Zweifel.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von CrazyPlaya am 24.06.2013 09:49

Es geht nicht darum das ich das nicht zahlen kann sondern ich finde sowas als Abzocke der Gemeinde.

Es steht dir frei, die Erhöhung der Gebühren abzulehnen und dein Kind/deine Kinder aus dem Kindergarten zu nehmen.
Um dein Beispiel mit der Gehaltserhöhung zu vervollständigen: Wenn du die Gehaltserhöhung nicht bekommst, bleiben dir auch 2 Möglichkeiten; zum alten Gehalt weiterarbeiten oder neuen Job suchen.

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"Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?"

1x Hilfreiche Antwort

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