Kindergartenbeiträge vom Selbsbehalt?

13. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
SamsonXY
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)
Kindergartenbeiträge vom Selbsbehalt?

Hallo an Alle!
Ich lebe seit Januar getrennt und zahle Unterhalt inklusive Ehegattenunterhalt. Ich verdiene ca. 1750 Netto, da ich ja noch verheiratet bin und die Kinderfreibeträge habe.Zusätzlich habe ich noch einen 400€ Job. Mein Einkommen wurde auf 1900 hochgerechnet, da ich auch Urlaubs und Weihnachtsgeld bekomme. Sprich ich habe ca 2250 Euro im Monat. Sie hat einen 400 € Job und ist arbeitslos. Ich zahle jeden Monat 723 Unterhalt inkl Ehegattenunterhalt plus ca 350 Kitabeiträge der Kinder (1 und. 3) Was mir aber auch angerechnet wird, ist ein aus der Ehe entstandenener Kredit von 219 Euro für das Auto, welches ich ja benötige zur Schichtarbeit. Ist es dann richtig die vollen 350 Kitagebühren zu tragen?

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16 Antworten
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#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ist deine Frau nun arbeitslos, oder arbeitet sie?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SamsonXY
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Lediglich einen 400 Euro Job macht sie

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Lediglich einen 400 Euro Job macht sie


So arbeitslos ist sie also gar nicht. ;)

quote:
Ist es dann richtig die vollen 350 Kitagebühren zu tragen?


Dein Selbstbehalt liegt bei 1050 €.

Wer soll denn Deiner Meinung nach die Kosten für die Kita tragen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SamsonXY
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Soweit ich weiß muss ich schon etwas hinzusteuern, aber ob dies dann mein Selbstbehalt anfechten darf ist die Frage

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

Wie siehts denn bei Deiner Frau finanziell gesehen aus? Wie viel erhält sie monatl. (ohne Kindergeld u. Kindesunterhalt, der ist nämlich für Kost und Logis gedacht)?

Ich sehe da eigentlich nur 3 Möglichkeiten:

1. Mutter zahlt mit (wenn sie kann).
2. Du betreust Deine Kinder mit.
3. Der Versuch einer Kostenübernahme über das Jugendamt.





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-- Editiert Marie-Sophie40 am 13.08.2012 22:47

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

http://www.kitagutschein-berlin.de/index.php/eltern/beitragsberechnung :
"Wessen Einkommen zählt für die Berechnung?
Maßgeblich ist das Einkommen der leiblichen Eltern, wenn diese mit dem Kind zusammenleben - egal ob verheiratet oder nicht. Bei getrennt Lebenden zählt nur das Einkommen desjenigen, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (in der Regel ist das der Hauptwohnsitz)."

Ich weiß nicht, ob das nur für Berlin gilt. Aber das wäre wohl zu prüfen, wie das bei Ihnen vor Ort aussieht.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SamsonXY
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Sie hat halt nur den 400 Euro Job. Sie hat inklusive aller Zahlungen ca. 1507 zur Verfügung. Ohne Kindergeld und Unterhalt bleiben wie gesagt die 400 Euro

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
bei 2 Kleinkindern müsste deine Ex überhaupt nicht arbeiten. Es würde den Ehegattenunterhalt entsprechend erhöhen, wenn sie nicht arbeitet. Ob du nun den KiTa.Beitrag oder mehr Unterhalt an deine Ex zahlst kann dir doch egal sein. Der Beitrag ist immerhin für deine Kinder, der Unterhalt wäre für deine Frau, ich weiß, was mir lieber wäre.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#9
 Von 
SamsonXY
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Es geht ja nicht darum, dass ich nicht zahlen will, sondern lediglich darum, ob die kitagebühren vom Selbstbehalt abgezogen werden dürfen.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
du gibst an €2250 Netto zu haben, abzüglich €723 Unterhalt bleiben doch mehr als der vorgesehene Selbstbehalt. Davon der KiTa-Beitrag abgerechnet macht €1177. Wo ist das Problem? Oder verstehe ich die Frage falsch?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#11
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 317x hilfreich)

Unabhängig von der Frage des Unterhalts und des Selbstbehalts:
Die erste Frage muss lautet:

In welchem Bundesland geht Dein Kind in den Kindergarten?

Ggf. ist dann noch weiter zu fragen, in welcher Gemeinde.

Die Kindergartengebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern von Bundesland zu Bundesland verschieden, und dann, z.B. in NRW, auch noch von Gemeinde zu Gemeinde.

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
SamsonXY
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Also wir leben in Fulda, Hessen. Wie sieht das aber nun mit dem Autokredit aus? 219 Euro. Ich brauche es unbedingt, da ich Schichtarbeiter bin. Der Betrag wird in diesem Falle ja auch mit einberechnet.

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#13
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen,

dass der Autokredit hier bereinigend angesetzt wird, ist sehr wohlwollend für den Unterhaltsschuldner. In der Regel sind diese Kosten mit der Kilometerpauschale abgegolten.

Siehe dazu die unterhaltsrechtlichen LL der OLG, hier im Zitat aus dem Punkt 10.2.2 Hamm:

quote:
Neben den Fahrtkosten sind regelmäßig keine weiteren Kosten (etwa für Kredite oder Reparaturen) abzugsfähig.


LG nero

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#14
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 317x hilfreich)

Fulda:
Dann gilt für die Höhe der Elternbeiträge
Folgendes

und

Dies hier.


Stell' doch mal einen Antrag nach §11 Abs. 5 auf Verminderung!


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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

-- Editiert Felicia Absahn am 15.08.2012 09:50

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#15
 Von 
SamsonXY
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Ist es denn möglich, dass man seinen Lohn nicht hochrechnen lässt und dafür aber, wenn man Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld bekommt, mehr zahlt?


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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38327 Beiträge, 13979x hilfreich)

Nein, das ist so nicht vorgesehen. Wenn Du Dich mit Deiner Ex einigst, dann ist natürlich alles möglich.

Noch was zu den Kita-Beiträgen. Es ist Sache des jeweiligen Trägers, wie er die Gebühren gestaltet. Kann also selbst in einem Ort unterschiedlich sein, von Kita zu Kita. Wie wärs damit, sich da mal mit der Satzung zu befassen? Bei uns haben die kirchlichen Kitas andere Gebührenordnungen, als die privat betriebenen und die städtischen sind nochmals anders organisiert, was die Gebühren angeht.

wirdwerden

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