Kinderfreibetrag

18. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
darthputzer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderfreibetrag

Hallo.

Ich habe meine Lebensgefährtin geheiratet.Sie hat einen 7-jährigen Sohn,durch den ich jetzt auf der Steuerkarte 1,0 Kinderfreibetrag.Wird dem leiblichen Vater jetzt der Kinderfreibetrag weggenommen?Unterhalt zahlt er noch nicht,ist in der privaten Insolvenz,die Unterhaltsklage läuft schon

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo darthputzer,

das ist so in Ordnung.
Bei weniger als 75% Kindesunterhalt und keiner Unterhaltsvorschussleistung, kein Kinderfreibetrag für den pflichtigen jedoch für den berechtigten Elternteil.
Zu entnehmen, z.B. dem Formular "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2012", auf Seite 2.

LG

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Bei mir hat der Kinderfreibetrag durchaus was gebracht. Ich hab ihn immer mit dem Jahresausgleich geltend gemacht. An eidesstatt versichert, dass er wie all die Jahre zuvor nichts gleistet hatte. Und das wars.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

Da noch gar keine Unterhaltspflicht festgestellt wurde, kann bleibt der halbe Kinderfreibetrag auch beim unterhaltspflichtigen Elternteil.

Wenn bei der Klage raus kommt, dass er 0 € Unterhalt zu zahlen hat, dann erfüllt er jetzt schon seine Unterhaltspflicht zu 100 %

Hier geht es nicht um den Mindestunterhalt, sondern lediglich um seine Unterhaltspflicht. Erfüllt er die zu mindestens 75 %, dann bleibt auch der halbe Kinderfreibetrag beim Unterhaltspflichtigen.

lg

Camper

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