Kinderfreibetrag - Was wird vom Brutto abgezogen?

29. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Freya1984
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)
Kinderfreibetrag - Was wird vom Brutto abgezogen?

Hallo liebe User,

ich habe dieses Thema bereits im Familienrechtforum gepostet, bin mir inzwischen jedoch darüber bewusst, dass es hier eher hinpassen würde. Sorry, falls es dadurch Unannehmlichkeiten gibt :/


Kurz zu mir: Ich wurde Ende Oktber 25 und studiere momentan. Nebenbei übe ich einen Beruf in einem Modegeschäft aus und verdiene auch ganz gut.

Nun ist folgende Situation:

Mein Vater beansprucht den Kinderfreibetrag und ist der Meinung, dass dieser auf das komplette Jahr bezogen wird und somit auch mein Gehalt für das ganze Jahr relevant ist.
Wie festgelegt, liegt meine Einkommensgrenze bei 7680€, da komm ich aber ohne Probleme drüber.
Von meinem Bruttoeinkommen kann ich ja nun die Werbungskostenpauschale von 920€ abziehen.
Nun werden von meinem Bruttoeinkommen monatlich auch Rentenversicherungsbeiträge abgezogen und wenn ich richtig informiert bin, kann ich die auch von meinem Bruttogehalt abziehen, um auf die geforderten 7680€ zu kommen.
Ist es nun so, dass ich die Werbungskostenpauschale UND den Rentenversicherungsbeitrag abziehen kann? Dann hätte ich nämlich keine Probleme mehr und alles wäre mega ;)

Und wenn das so ist, kann ich das irgendwo auf einer "offiziellen Seite" nochmal genauer nachlesen, auch damit ich meinen Vater beruhigen kann?

Beste Grüße,
Freya :)

-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mein Vater beansprucht den Kinderfreibetrag und ist der Meinung, dass dieser auf das komplette Jahr bezogen wird <hr size=1 noshade>


Sofern Du nicht Zivildienst oder Wehrdienst geleistet hast, endet der Anspruch auf Kindergeld und den Kinderfreibetrag mit dem Monat, in dem Du das 25. Lebensjahr vollendet hast, in Deinem Fall also mit Oktober 2009 (§ 32 Abs. 4 Satz 7 und 8 EStG).

Es zählt dann auch nur Dein Einkommen bis Oktober 2009 mit einer Grenze von 10/12 von 7.680€, also 6.400€. Vom Einkommen können Werbunskosten und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen werden.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.995 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen