Kinderbetreuungskosten ohne Geldzahlung?

11. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
DiMarco
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinderbetreuungskosten ohne Geldzahlung?

Sehr geehrte Damen und Herren,
Hallo,

Meine Schwiegermutter, Rentnerin, betreut unsere Kinder unentgeltlich, sie möchte als Familienmitglied kein Geld von uns nehmen.

Nun holen wir Oma immer zur Betreuung mit unserem Auto ab, und bringen sie auch immer wieder zurück, weil sie zwar nur 11 km entfernt wohnt, jedoch ist die Busanbindung unpassend, und sie müsste zweimal umsteigen.

Oma übernimmt die Betreuung unserer Kinder in unserem Haushalt, nach Rückkehr der Kinder aus der Schule, bis zum Abend, wenn wir eintreffen.

Selbstverständlich ißt Oma beim Mittagessen auch mit, und Montags ißt sie auch beim Abendessen mit, weil wir Eltern Montags arg spät nach Hause kommen.

Bisher haben wir nie Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht, weil wir kein Geld bezahlt haben, nun hat mir aber ein Kollege erläutert, unser eigener Aufwand (Oma stets mit dem Auto holen und zurück fahren einerseits, und das Mittagessen auf der anderen Seite, wären sehr wohl absetzbare Kosten.

Hat er damit recht?

Wenn und insoweit das zutrifft, ist dies für die Oma als Altersrentnerin mit Bezug ihrer ungekürzten Vollrente in irgendeiner Art zusätzliches Einkommen?

herzlichen Dank im voraus für hilfreiche Erläuterung und/oder Klärung
und freundliche Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

nun hat mir aber ein Kollege erläutert, unser eigener Aufwand (Oma stets mit dem Auto holen und zurück fahren einerseits, und das Mittagessen auf der anderen Seite, wären sehr wohl absetzbare Kosten Eine kühne These - bisher hat das noch keiner durchbekommen, vielleicht auch nicht versucht. Insofern können Sie das natürlich ausprobieren, aber große Chancen würde ich mir da nicht ausrechnen. Die Erstattung eigener Fahrtkosten der Großmutter hat schon mal jemand vor dem Finanzgericht durchsetzen können - allerdings auch nur mit Vertrag und Überweisung der Kosten (FG Baden-Württemberg, 4 K 3278/11 ). Die wären für die Rente der Oma unschädlich - das ist ja kein Verdienst, sondern bloß die Erstattung von eigenen Kosten.

-- Editiert von muemmel am 11.12.2017 18:27

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Ich sehe hier keine Möglichkeit, die Kosten anzusetzen.

Aufwendungen für die Kinderbetreuung durch Angehörige können nur berücksichtigt werden, wenn klare und eindeutige, zivilrechtliche Vereinbarungen, sprich ein Vertrag, vorliegen.
Aufwendungen, die die Oma hätte, könnten dann evtl. abgezogen werden.

Eigene Aufwendungen (Fahrten) können nicht abgezogen werden.

Nachzulesen ist das ganze im Anhang 19 a des EStG. Falls jemand langweilig ist ;-)

Ein Antrag beim Finanzamt wird sicherlich keinen Erfolg haben. Man müsste also schon den Klageweg bestreiten. Und da bin ich mir auch ziemlich sicher, dass man bei dieser Konstellation unterliegen würde.

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