Hallo,
es ist einfach der pure Wahnsinn! im Haus gegenüber spielen die Kinder schon immer Recht laut draußen aber nun gut es sind Kinder. Jetzt haben die Eltern ihnen aber ein Schlagzeug gekauft was in der Garage steht und selbstverständlich wird immer wild darauf herum getrommelt! Das ist nun wirklich keine Musik und auch kein üben das ist einfach nur ein darauf rumtrommeln. Man hört es in der gesamten Nachbarschaft! Ich habe schon versucht mich im Internet dazu schlau zu machen aber zu so einem konkreten Fall steht da leider nichts. Vielleicht hat jemand selber Erfahrungen gemacht, denn wirklich reden bringt nichts mit den Eltern.
Vielen Dank schon einmal.
Kinder spielen sehr laut Schalgzeug!
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Die Eltern wollen es auch nicht in Haus, daher müssen die Kinder ja in der Garage spielen
Es ist wie immer bei Lärm: es kommt drauf an. Wie oft, wie lang, wie laut..... wenn die Eltern nicht einlenken, dann muss man es halt gerichtlich klären lassen und per Gutachten usw versuchen etwas zu erreichen. Als ersten Anhaltspunkt: http://www.frag-einen-anwalt.de/Schlagzeug-und-Musizieren-am-Sonntag--f226688.html zwar ist die Frage nach dem Sonntag, aber mehr als "
Das kann man pauschal nicht sagen, da es immer auf den konkreten Einzelfall und die Intensität der Belästigung ankommt" wird man nicht sagen können.
Letztendlich gelten auch für Schlagzeuge die Lärmschutzvorschriften. Und Schlagzeug im der Garage spielen ist erst mal nicht verboten.
ZitatVielleicht hat jemand selber Erfahrungen gemacht, denn wirklich reden bringt nichts mit den Eltern. :
Kinder dürfen spielen, so wie es sich liest, ist das Schlagzeug ein Spielzeug.
Der BHG hat nun mal entschieden Kinderlärm zählt nicht als Umweltmangel, sonder ist zu ertragen.
Nachts werden die Kinder wohl nicht spielen, sonst könnte man das Jugendamt einschalten, unter Tags muss man eben damit leben.
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ZitatDer BHG hat nun mal entschieden Kinderlärm zählt nicht als Umweltmangel, sonder ist zu ertragen. :
Auch da gibt es Grenzen.
Die sind aber durchaus so weit weg, das sie nur schwer zu überschreiten sind.
Nun ja, aber auch Kinder dürfen nicht alles. Natürlich kann man das Schlagzeug nicht grundsätzlich verbieten, aber doch sicherlich erwirken: pro Tag nur eine Stunde. Oder was immer. Ein Schlagzeug ist ja wirklich sehr, sehr laut. Und auch wenn Kinder drauf spielen, ist es doch immer noch ein Schlagzeug.
ZitatUnd Schlagzeug im der Garage spielen ist erst mal nicht verboten. :
Doch > Baunutzungsverordnung Zweckentfremdung
Eine Garage ist kein Aufenthaltsraum für Personen sondern eben nur Nebennutzfläche und darf daher weder als Hobbyraum noch als Werkstatt genutzt werden - bzw. es wäre ein Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt erforderlich und zur Genehmigungserteilung wären sicher bauliche Änderungen erforderlich (hinsichtlich Brandschutz/Schallschutz/Wärmeschutz) und auch das Sonderrecht "Garage an der Grenze" würde entfallen ...
Wenn in der Garage ein notwendiger Stellplatz (für die Baugenehmigung) nachgewiesen wurde, dann entsteht zusätzlicher Ärger bzw. dann ist der notwendige Stellplatz anderweitig sicherzustellen
siehe auch jeweilige Landesbauordnung - z.B. BauO NRW § 51
(8) Notwendige Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden.
https://anwalt-und-kommunalrecht.de/nachbarschutz-bei-stellflaechen-und-garagen/
Diverse Kommunen haben sogar zusätzlich ausdrückliche Zweckentfremdungsverbote
http://www.rundschau-online.de/ratgeber/motor/bussgeld-moeglich-geruempel-in-der-garage-ist-nicht-immer-erlaubt-22589744
M.M. ist die Lösung über öffentlich-rechtliche Bestimmungen weitaus eleganter und risikoärmer als eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassung von vermeidbarem und übermäßigem Lärm durch Kinder.
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