Kinder spielen sehr laut Schalgzeug!

24. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Aileen1992
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kinder spielen sehr laut Schalgzeug!

Hallo,

es ist einfach der pure Wahnsinn! im Haus gegenüber spielen die Kinder schon immer Recht laut draußen aber nun gut es sind Kinder. Jetzt haben die Eltern ihnen aber ein Schlagzeug gekauft was in der Garage steht und selbstverständlich wird immer wild darauf herum getrommelt! Das ist nun wirklich keine Musik und auch kein üben das ist einfach nur ein darauf rumtrommeln. Man hört es in der gesamten Nachbarschaft! Ich habe schon versucht mich im Internet dazu schlau zu machen aber zu so einem konkreten Fall steht da leider nichts. Vielleicht hat jemand selber Erfahrungen gemacht, denn wirklich reden bringt nichts mit den Eltern.
Vielen Dank schon einmal.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Die Eltern wollen es auch nicht in Haus, daher müssen die Kinder ja in der Garage spielen ;)

Es ist wie immer bei Lärm: es kommt drauf an. Wie oft, wie lang, wie laut..... wenn die Eltern nicht einlenken, dann muss man es halt gerichtlich klären lassen und per Gutachten usw versuchen etwas zu erreichen. Als ersten Anhaltspunkt: http://www.frag-einen-anwalt.de/Schlagzeug-und-Musizieren-am-Sonntag--f226688.html zwar ist die Frage nach dem Sonntag, aber mehr als "
Das kann man pauschal nicht sagen, da es immer auf den konkreten Einzelfall und die Intensität der Belästigung ankommt" wird man nicht sagen können.

Letztendlich gelten auch für Schlagzeuge die Lärmschutzvorschriften. Und Schlagzeug im der Garage spielen ist erst mal nicht verboten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Aileen1992):
Vielleicht hat jemand selber Erfahrungen gemacht, denn wirklich reden bringt nichts mit den Eltern.

Kinder dürfen spielen, so wie es sich liest, ist das Schlagzeug ein Spielzeug.
Der BHG hat nun mal entschieden Kinderlärm zählt nicht als Umweltmangel, sonder ist zu ertragen.
Nachts werden die Kinder wohl nicht spielen, sonst könnte man das Jugendamt einschalten, unter Tags muss man eben damit leben.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Der BHG hat nun mal entschieden Kinderlärm zählt nicht als Umweltmangel, sonder ist zu ertragen.

Auch da gibt es Grenzen.
Die sind aber durchaus so weit weg, das sie nur schwer zu überschreiten sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Nun ja, aber auch Kinder dürfen nicht alles. Natürlich kann man das Schlagzeug nicht grundsätzlich verbieten, aber doch sicherlich erwirken: pro Tag nur eine Stunde. Oder was immer. Ein Schlagzeug ist ja wirklich sehr, sehr laut. Und auch wenn Kinder drauf spielen, ist es doch immer noch ein Schlagzeug.

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Und Schlagzeug im der Garage spielen ist erst mal nicht verboten.

Doch > Baunutzungsverordnung Zweckentfremdung
Eine Garage ist kein Aufenthaltsraum für Personen sondern eben nur Nebennutzfläche und darf daher weder als Hobbyraum noch als Werkstatt genutzt werden - bzw. es wäre ein Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt erforderlich und zur Genehmigungserteilung wären sicher bauliche Änderungen erforderlich (hinsichtlich Brandschutz/Schallschutz/Wärmeschutz) und auch das Sonderrecht "Garage an der Grenze" würde entfallen ... ;)

Wenn in der Garage ein notwendiger Stellplatz (für die Baugenehmigung) nachgewiesen wurde, dann entsteht zusätzlicher Ärger bzw. dann ist der notwendige Stellplatz anderweitig sicherzustellen

siehe auch jeweilige Landesbauordnung - z.B. BauO NRW § 51
(8) Notwendige Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden.
https://anwalt-und-kommunalrecht.de/nachbarschutz-bei-stellflaechen-und-garagen/

Diverse Kommunen haben sogar zusätzlich ausdrückliche Zweckentfremdungsverbote
http://www.rundschau-online.de/ratgeber/motor/bussgeld-moeglich-geruempel-in-der-garage-ist-nicht-immer-erlaubt-22589744

M.M. ist die Lösung über öffentlich-rechtliche Bestimmungen weitaus eleganter und risikoärmer als eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassung von vermeidbarem und übermäßigem Lärm durch Kinder.



Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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