Kind wird "abgeschoben"

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
dora2005
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 6x hilfreich)
Kind wird "abgeschoben"

Hallo Ihr Lieben,

Ich brauche ein wenig rechtliche Unterstüzung um einem Vater zu helfen.

Die kurze Version von der Geschichte ist :

Vater hat 1988 erfahren, dass bei einer Affäre ein Kind gezeugt worden ist. Wurde sofort nach der Geburt auf Unterhalt verklagt. Vaterschafttest war positiv. Bis vor 2 Jahren war es Unternehmer und hat auch kräftig Unterhalt fürs Kind bezahlt.
Es gab unzählige Probleme wegen Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht...
Sie hat alles getan damit er das Kind so gut wie nie sah. Vor 5 Jahren hat er den Kampf aufgegeben und das Kind nie mehr gesehen.
2004 ging er Pleite. Es hat bis Ende 2005 gedauert um den Unterhaltstitel per Abbänderungsklage als Mangelfall neu berechnen zu lassen. Seit November bekommt die Mutter kein Unterhalt mehr. Sie bekommt auch kein Vorschuss von Jugendamt weil da noch offene Rechnung wegen einem anderen Kind. Sie selbst hat kein Einkommen ( sie will nicht arbeiten).

Nun kam gestern ein Brief von Kind. Er ist traurig wie sich alles entwickelt hat. Er möchte entlich sein Vater kennenlernen und sofort zu ihm ziehen. Der Vater soll alle Schritte bei JA machen. Die Mutter würde auf das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht sofort verzichten.

Die Sache könnte wirklich traumhaft sein. Der Vater könnte nicht finanziell fürs Kind sorgen. Jeder Cent zuviel geht an die Gläubiger.

Kann die Mutter das Kind einfach so "abschieben" nur weil sie kein Unterhalt mehr bekommt?

Der Vater würde lieber erstmals langsam wieder den Kontakt aufbauen. Er hat das Kind ungefähr 5-mal gesehen und würde es nicht mal erkennen.

Was kann man da machen ? Zählt bei JA nur, dass das Kind zum Vater will ?

Vielen Dank und LG

Dora

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Dora,

nein, es zählt nicht nur der Wille des Kindes allein. Es müssen genau die Gesamtumstände abgewogen werden. Das Kind ist jetzt 17? Das hat es natürlich schon ein Mitspracherecht, anders als bei Kleinkindern.

Der Vater soll alles in die Wege leiten? Da wäre ich auch vorsichtig. Das Kind kann zunächst selbst zum Jugendamt gehen und den Wunsch äußern. Auch wäre, wie du schon sagst, eine Kennenlernphase sehr wichtig. Nachher kommt man überhaupt nicht miteinander klar und dann ist das Desaster da.

Ich würde das dem Kind auch so rüberbringen. Kann es euch denn aufgrund der Entfernung einfach immer besuchen kommen? Auch alltags?

Vermutest du einen Schachzug der Mutter?

Mal zu den Gläubigern: Sollte es tatsächlich so kommen, dass das Kind zu euch zieht, wäre die Pfändungsfreigrenze deines Mannes heraufzusetzen, da er dann einer weiteren Person zum Unterhalt verpflichtet ist, den er dann ja auch durch Betreuung (Miete usw) erbringt. Und Kindergeld gäbe es dann auch. Das wäre also die kleinste Sorge. ;)

Wie gesagt, ich würde dem Kind sagen, dass es zunächst erst einmal zu Besuch kommen soll, vielleicht einen längeren Zeitraum auch mal in den Ferien (geht es noch zur Schule?). Überstürzen würde ich in diesem Fall auch nichts.

Grüße



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