Guten Tag an die Community,
das Wichtigste steht bereits in der Überschrift. Ich habe mein Kind ( lebt bei der Mutter ) vor drei Wochen für 4 Tage bei mir gehabt. Ausgemacht war, dass ich es am Tag X wieder übergebe. Sie hatte mir vorgeschrieben, dass ich das Kind 2 Tage länger nehmen muss, da ich auch mal Urlaub mit dem Kind verbringen soll. Ich sagte nur, dass ich keinen Urlaub habe und es am vereinbarten Tag zurück bringe. Ist auch per Email so abgeklärt gewesen. Mittlerweile habe ich erfahren, dass die Übergabe deshalb nicht stattfand, da die Mutter im Urlaub im Ausland war. Deshalb wollte sie mich auch "zwingen", den Kleinen noch 2 Tage länger zu nehmen mit der Ausrede, ich könne ruhig mal länger mit ihm Urlaub machen. Ihr Urlaub ging nämlich 2 Tage länger als besagter Tag X der eigentlichen Übergabe.
Nun ja. Am besagten Tag X scheiterte logischerweise die Übergabe. Es war niemand da. Anrufe schlugen fehl. Also nahm ich den Kleinen wieder mit zu mir. Ihm sagte ich, ich hätte mich wohl im Tag geirrt - es soll ja nicht so auffallen, dass die Mutter "keinen Bock" hatte...
Mit dem Kleinen bin ich dann am nächsten Tag früh auf Arbeit und habe dort nach 2 Tagen spontanen Urlaub gefragt (die Situation habe ich hinter verschlossener Tür mit meinem AG erläutert). Die 2 Tage waren somit erst mal gerettet.
Nun zur Frage:
Was kann ich gegen die Mutter tun, um meine 2 Tage Urlaub zu "entschädigen"?
Wie kann man sich gegen sowas vorher absichern?
Kind nach Vereinbarung nicht abgeholt von Mutter, da Sie noch im Urlaub ist
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo rene,
absichern, am besten Vorsorge treffen.mit Plan B.
Großeltern, Freunde usw. Wie alt sind die KInder?
edy
Großeltern wohnen leider nicht mehr hier. Aber im Ernst - ich kann doch nicht zu jedem Termin vorher anfragen, ob die Großeltern Zeit hätten (wenn die hier wohnen würden). Und Freunden möchte ich das nicht antun - die müssen ja auch arbeiten. Das muss irgendwie anders gehen falls sowas nochmal passiert.
Der "Kleine" ist 10 Jahre alt.
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Versuchen, kurzfristig eine Tagesmutter zu bekommen, beispielsweise über entsprechende Portale wie betreut.de o.ä. - was anderes fiele mir auch nicht ein.
daran hatte ich in der Tat auch schon gedacht Die Frage ist, wer das zahlt - ich hätte sie ja eigentlich nicht gebraucht -.-
Hätte man ihn nicht eh zur Schule/Hort geben können? Wichtig ist dass das Kind sich nicht "ungewollt"fühlt und mitbekommt, dass es darüber Streit gibt, dass weder der eine noch der andere ihn gerade betreuen kann/möchte. Am wenigsten kann das Kind ja für die Situation etwas, es wurde nicht gefragt ob es geboren werden möchte (dass sollten sich alle beteiligten stets im Kopf behalten). Eigentlich stößt man bei solchen Situationen meist zum Glück auf Verständnis bei Arbeitgebern etc.
Kann ich denn "nachträglich" beim Jugendamt/der Polizei was machen? Ich möchte das nicht auf mir sitzen lassen... Ich befürchte, dass das wieder passieren wird
Hallo Rene,
Sie wird vermutlich sagen, es war doch so besprochen.
edy
Ja, Sie können das Jugendamt bitten, die Umgänge zu regeln. Wenn es dann nicht klappt wird die Mutter in die Pflicht genommen.
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