Kind krank mit AU - trotzdem Überstunden abgezogen

7. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
katja283
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Kind krank mit AU - trotzdem Überstunden abgezogen

Hallo!
War vorletzte Woche 2 Tage mit AU vom Kinderarzt krank geschrieben, da meine Tochter nicht zur Schule konnte.
Nun wurde mir von meinem AG der eine Tag als krank angerechnet, für den anderen Tag wurden mir Überstunden abgezogen, da ich eigentlich Überstunden abbauen wollte. - Die Begründung des AG: "Krank ist, wie im Arbeitsplaner geplant".
Unsere Firma arbeitet zwar mit Zeitkonten, aber da ich eine Krankschreibung wegen meines Kindes hatte und ich für diesen Tag ja Krankengeld von der Krankenkasse bekomme, verstehe ich nicht so ganz, warum ich die Überstunden nehmen soll.
Gibt es da eine rechtliche Grundlage?
Vielen Dank für Rückmeldungen!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38392 Beiträge, 13990x hilfreich)

Lies Dir mal § 45, insbes. auch Abs. 3 SGB V durch.

wirdwerden

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#2
 Von 
katja283
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für den Tip, aber ich blick da leider net durch.....Gibt's vielleicht ne "Übersetzung" für Leute wie mich, die kein Beamtendeutsch verstehen?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Hat der AG Überstunden und zusätzlich 2 Tage beim Gehalt abgezogen?

-- Editiert von Tasti123 am 08.11.2017 09:04

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#4
 Von 
katja283
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, hatte ja die AU vom Kinderarzt, daher 2 Tage Gehalt gekürzt. 1 Tag als krank und 1 Tag Ü-Stunden abgezogen.

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Hattest du dieses Jahr schon "Kind krank"-Tage? Dann wäre es eine Erklärung, dass du von den möglichen Tagen nur noch einen übrig hattest.
Ansonsten, wundert mich das Wort gekürzt. In den meisten Arbeitsverträgen steht üblicherweise, dass man vom AG unbezahlt freigestellt wird. Dann bekommt man einen Teil von der eigenen KV wieder, hat aber Einbußen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
katja283
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Also, hatte bisher nur 1 Tag Kind krank, daran kann es also nicht liegen. Und mit "gekürzt" meinte ich natürlich, daß ich ja von der Krankenkasse nur 90% des Gehalts ersetzt bekomme, wenn ich bei meinem Kind daheim bleibe und mein AG für diese Tage ja keinen Lohn bezahlt (also unbezahlt freigestellt).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Und das Kind ist auch noch unter 12?!

Ich würde den AG auf den Fehler aufmerksam machen. Vielleicht ist ja nur etwas falsch eingegeben worden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Wenn der AG das Gehalt um 2 Tage gekürzt hat und die KK Krankengeld für 2 Tage gezahlt hat, stellt sich die Frage nach bereits in Anspruch genommenen Tagen oder dem Alter des Kindes nicht (mehr).

Die Überstunden sind natürlich nicht zusätzlich in Abzug zu bringen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
die KK Krankengeld für 2 Tage gezahlt hat


DIe KK hat aber ja noch nicht gezahlt. Und sie zahlt auch nur für die Tage, an denen der AN regulär gearbeitet hätte. Das wird von der KK beim AG abgefragt (da muss auch angegeben werden wieviele Stunden an diesen Tagen gearbeitet worden wäre und wie hoch der Verdienst gewesen wäre). Wenn nun der AG an die KK zurückmeldet, dass der AN an nur einem der beiden "Kind krank"-Tage gearbeitet hätte (weil der AN am anderen Tag frei, Urlaub oder Überstundenabbau gehabt hätte), dann wird auch nur der eineTag bezahlt.

Von daher schon wichtig den AG darauf aufmerksam zu machen, dass da ein Fehler vorliegt. Auch wenn der AG beide Tage der KK meldet und dann doch noch Überstunden abzieht muss das ja auch korrigiert werden.

Zitat:
Nun wurde mir von meinem AG der eine Tag als krank angerechnet, für den anderen Tag wurden mir Überstunden abgezogen, da ich eigentlich Überstunden abbauen wollte.


Und ich denke das sich der AG darauf bezieht. Eigentlich war geplant, dass am Tag 1 gearbeitet wird und am Tag 2 freigenommen wird, um Überstunden abzubauen. Dann kam die Krankheit des Kindes dazwischen. Und nun stellt sic hder AG auf den Standpunkt der Einsatz des AN war nur für Tag 1 geplant, für Tag 2 nicht. Der AN stellt sich auf den Standpunkt. Der Arzt hat 2 "Kind-krank"-Tage ausgestellt, also muss der AN diese auch so anerkennen, unabhängig von der Einsatzplanung (bei eigener Krankheit wäre das ja z.B. im Urlaubsfall so. Da wird der Urlaub durch Krankheit unterbrochen)

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