Kind fährt ins Auto - Versicherung tut sich nichts

10. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
-lil-
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Kind fährt ins Auto - Versicherung tut sich nichts

Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob das Verkehrsrecht Forum das richtige ist oder ein anderes - aber ich versuche es mal hier:

Vor etwa einem halben Jahr ist mir ein Kind (nicht deliktunfähig!) mit seinem Fahrrad in mein an der Straße parkendes Auto gefahren und hat dabei einen dicken Kratzer hinterlassen. Dem Kurzen ist zum Glück nichts passiert.

Wir haben es selber nicht mitbekommen, aber die Mutter stand nachher mit dem Jungen und dem älteren Bruder, der bei dem "Unfall" dabei war, vor unserer Tür um uns Bescheid zu geben. Das finde ich schon mal super - das gibt es nur noch selten.

Dann haben wir zusammen das Ganze geklärt - Kostenvoranschlag, Fotos, aufgefüllten Fragebogen der Versicherung zugesendet und es tut sich nichts.
Die Mutter ruft immer wieder dort an und fragt nach, aber es tut sich nichts...

Daher meine Fragen:
Kann eine derartige Bearbeitungszeit durch so eine "banale" Sache gerechtfertigt sein?
Und sollte ich evtl. doch langsam mal einen Anwalt einschalten?
Kann sowas eigentlich verjähren, wenn es noch bei der Versicherung liegt? (Entschuldigt die naive Frage, aber ich habe von sowas wirklich keine überhauptkeine Ahnung!)

Ich habe an sich keine Eile - die Macke am Auto ist zur Rostvermeidung provisorisch mit Lackstift überdeckt, da der Kratzer ziemlich tief war - die Bilder wurden vorher gemacht.
Allerdings würde ich das Auto evtl. in nächster Zeit gerne verkaufen und da wäre es natürlich von Vorteil, wenn der Schaden bis dahin behoben wurde.
Außerdem weiß ich nicht, wie lange die Werkstatt den eingereichten Kostenvoranschlag noch einhalten kann.

Danke schonmal für Rückmeldungen!

Liebe Grüße
-lil-

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Das Kind ist alsi Älter als 10 Jahre?


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Vor etwa einem halben Jahr ist mir ein Kind (nicht deliktunfähig!) mit seinem Fahrrad in mein an der Straße parkendes Auto gefahren und hat dabei einen dicken Kratzer hinterlassen.

Beim Straßenverkehr sind Kinder bis einschließlich 10 in aller Regel nicht deliktsfähig (Ausnahme: vorsätzlich ins Auto gefahren). Zwischen 10 und 18 KÖNNEN Kinder deliktsfähig sein. 828 Abs. 2 BGB.
quote:
Und sollte ich evtl. doch langsam mal einen Anwalt einschalten?

Ist das Kind zehn Jahre oder jünger – so ließt es sich jedenfalls in ihrer Darstellung – dann KEINEN Anwalt einschalten. Sie haben gegenüber dem Kind KEINEN eigenen Anspruch und ggf. bleiben Sie auf ihrem Schaden sitzen. Auch ein Staranwalt kann das nicht ändern.

Trotzdem gibt es Versicherung, die auch in diesen Fällen zahlen. Die sind in der Regel etwas teurer und übernehmen den Schaden auch dann, wenn nur eine „moralische" aber keine rechtliche Verpflichtung zum Ersatz besteht. Das ist aber eine Sache zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung, die Sie nicht betrifft. Ohnehin wissen sie nicht, ob es eine derartige Versicherung für Schäden durch deliktsunfähige gibt, und wie da die Versicherungsbedingungen sind.

Unklar ist, ob die Eltern, einen eigenen Verstoß begangen haben (Aufsichtspflichtverletzung), indem sie ihr Kind nicht ausreichend beaufsichtigt mit dem Fahrrad auf die Straße gelassen haben. Das hängt aber immer vom Einzelfall ab. Fährt das Kind schon länger Rad und ist der Unfall einfach nur ein Unfall, wie er eben mal passieren kann, dann liegt eine Aufsichtspflichtverletzung sicherlich nicht vor.
Liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor, sind die Eltern – nicht das deliktsunfähige Kind – diejenigen, die haften. Da die Eltern deliktsfähig sind, könnte deren Haftpflicht eintreten müssen.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-lil-
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und danke erstmal für die Rückmeldungen.

quote:
Das Kind ist alsi Älter als 10 Jahre?


10 oder 11 Jahre - ich bin mir nicht mehr sicher, ich weiß nur noch, dass wir das damals schon geprüft haben und das Kind definitiv laut Gesetz (also §828 Abs. 2BGB) deliktfähig war bzw. ist. Mit 10 hätte er ja auch schon das 10te Lebensjahr vollendet, wäre damit also grundlegend deliktfähig.

quote:
Unklar ist, ob die Eltern, einen eigenen Verstoß begangen haben (Aufsichtspflichtverletzung), indem sie ihr Kind nicht ausreichend beaufsichtigt mit dem Fahrrad auf die Straße gelassen haben.


Der Junge war mit seinem älteren Bruder unterwegs - ich persönlich denke nicht, dass eine Verletzung der Aufsichtspflicht zutrifft, da ein Junge in dem Alter ja durchaus schonmal alleine - oder wie hier mit seinem Bruder - in der Nachbarschaft ein bisschen Fahrradfahren darf (Spielstraße). Aber wie das gesetzlich aussieht, weiß ich leider nicht.

Für mich steht jedoch noch die Frage im Raum, ob die Bearbeitung bei einer Versicherung so lange (also ca. 1/2 Jahr) dauern kann bzw. darf.
Ich würde natürlich auch gerne wissen, ob bzw. wie ich etwas zur Beschleunigung beitragen kann.

Vielen Dank nocheinmal und viele Grüße
-lil-

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Mit 10 hätte er ja auch schon das 10te Lebensjahr vollendet, wäre damit also grundlegend deliktfähig.

Sie haben Recht - wenn das Kind wirklich 10 oder älter ist.
quote:
Ich würde natürlich auch gerne wissen, ob bzw. wie ich etwas zur Beschleunigung beitragen kann.

Keine wirkliche Ahnung - ich würde es noch ohne Anwalt versuchen. Ggf. sich die Schadensmeldung von den Eltern des Kindes mal geben lassen und mit dieser mal selbst bei der Versicherung nachfragen und (vorsichtig) mit dem Anwalt drohen.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-lil-
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke - ich werde Sie auf dem Laufenden halten.

Eigentlich würde ich mich einfach nur über einen Erfahrungsaustausch freuen, da ich selber bisher noch keinen derartigen Fall kenne - daher nochmal die Frage: hat denn jemand schon Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall? Wenn ja, hat die Bearbeitung da auch so lang gedauert? Was habt ihr/ haben Sie dann getan, damit der Fall abgeschlossen werden konnte?

Vielen Dank nochmals für weitere Rückmeldungen und viele Grüße
-lil-

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