Kind auf Steuerkarte, wenn die bei der Ex wohnen

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)
Kind auf Steuerkarte, wenn die bei der Ex wohnen

Hallo!

Wie sieht die Sachlage aus, wenn mein Partner seine Kinder-die bei der Exfrau wohnen-auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen will? Ist dies Möglich? Die Ex meinte, sie hätte dadurch Nachteile, aber er kann doch durch die Tatsache mehr Unterhalt bezahlen, da sein Nettolohn steigt. Sie arbeitet nicht und bezieht Sozialhilfe.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Was will sie dann mit dem Freibetrag ???
Das Recht allerdings hat er nur auf die Hälfte. Sprich: In diesem Falle auf ein Kind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke für Deine Antwort.
Sie hat also dadurch keine Nachteile zu erwarten??
Welche Lohnsteuerklasse hätte er dann? und sie?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

An seiner Steuerklasse ändert sich nichts! Er hat pro Kind Anspruch auf einen halben Kinderfreibetrag. Bei Zustimmung seiner Ex kann er aber auch den vollen pro Kind bekommen.
Dies hat aber eigentlich keine bzw. wenige relevante Vorteile. Der Kinderfreibetrag wird bei der Einkommenssteuererklärung mit dem Kindergeld gegen gerechnet. Je nachdem, wie er besser kommt (meistens ist es mit dem Kindergeld), bringt der Freibetrag kein zusätzliches Extra. Viel Stress - leider meistens um nichts.

Gruß, Franzi


-----------------
"Es kommt nicht darauf an, WAS man ist, sondern WIE man es ist :) "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Durch den Kinderfreibetrag sinkt der Soli etwas und, falls er sie zahlt, die Kirchensteuer. Es handelt sich aber nur um ein paar Euro pro Monat.

Erst bei hohen Einkommen wirkt sich der Kinderfreibetrag auch auf die Einkommensteuer aus, aber erst durch die Einkommensteuererklärung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kati-Ann
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 38x hilfreich)

Das heißt also, dass er bei seinen zwei Kindern eins auch ohne Zustimmung der Ex auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann? Die Kinder leben nicht bei Ihm sondern bei Ihr.
Und noch etwas - Kindergeld bekommt sie voll - wieso sollte es bei der Einkommenssteuererklärung mit dem Kinderfreibetrag gegen gerechnet werden? Vielleicht keine kluge Frage sorry- aber es ist mir noch nicht so verständlich.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Eines der beiden Kinder stehen ihm auf der Steuerkarte zu.
Dadurch ändert sich jedoch nicht die Steuerklasse, und es macht im Prinzip netto auch nicht merkbar etwas aus.
Ich denke, da man da leider eh nichts dran machen kann, solltest Du es so hinnehmen, denn es ist einfach so. Ärger Dich nicht drüber, bringt nichts.
Ist leider so, das man als getrennte Eltern durch die herabstufung in die andere Steuerklasse wieder mit den Singles gleichgestellt wird. Das die Kinder nun mal da sind, und weiterhin kosten, sieht da wohl der Gesetzgeber nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Eintragung eines halben Kinderfreibetrages pro Kind, bei Deinem Partner also ein Kinderfreibetrag sollte eigentlich automatisch durch die Gemeinde bei der Erstellung der Steuerkarte passieren.

Eine andere Aufteilung als die, dass jedes Elternteil einen halben Kinderfreibetrag bekommt, bedarf der Zustimmung desjenigen, der seinen Anteil abgibt. Falls es bei Deinem Partener anders ist, bitte mal bei der Gemeinde bzw. Stadt nach dem Grund fragen.

Das Kindergeld wird ebenfalls steuerrechtlich zur Hälfte jedem Elterteil zugeordnet, weil dies ja auch bei der Berechnung des Unterhalts zugrunde gelegt wird. Das gilt unabhängig davon, wer das Kindergeld tatsächlich erhält.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@hh,
das ist nicht ganz richtig..... das hälftige Kindergeld wird erst ab Einkommensstufe 6 Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt. Vorher gar nicht oder nur anteilig.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

@teufelin
Da hast Du recht. Im Steuerrecht sieht es trotzdem anders aus.

§36 Abs. 2 Satz 1 EStG lautet:
Wurde das Einkommen in den Fällen des § 31 um einen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 vermindert, so wird im entsprechenden Umfang das gezahlte Kindergeld der Einkommensteuer hinzugerechnet; § 11 Abs. 1 findet insoweit keine Anwendung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen