Kilometerstand manipulation, wer muss haften

14. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
911
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 19x hilfreich)
Kilometerstand manipulation, wer muss haften

Hallo,
folgendes Problem. Habe ein Auto verkauft mit der dem mir bekannten Km-Stand. Dieser Km-Stand steht auch in meinem Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer.
Nun bekomme ich Post vom Anwalt, dass der Km-Stand nachweislich falsch ist. Ich wusste davon nicht, habe ihn laut Vertrag ja auch mit dieser KM-Stand gekauft.

Muss der Käufer jetzt meinen Vorbesitzer verklagen, oder verklagt er mich und ich muss meinen Verkäufer verklagen?

Wie sieht das rechtlich aus?

Problem nach Autokauf?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
Sie haben den abgelesenen KM Stand zugesichert.
Wenn Sie einen Ankaufsvertrag haben, wo Sie das Auto gekauft haben, können Sie sicher nachweisen, dass Sie nicht manipuliert haben??
Ansonsten müsste Ihnen der Käufer beweisen, dass Sie die KM geändert haben. Das dürfte i.d.R. nicht so einfach sein.Wenn Sie in gutem Glauben gehandelt haben dürfte alles OK sein.
Ich denke mal, Sie sind Privat oder Händler??
Dann müssen Sie das Auto zurück nehmen allerdings.

Gruß Spezi

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tosha
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 11x hilfreich)

@Spezi
"Ich denke mal, Sie sind Privat oder Händler??
Dann müssen Sie das Auto zurück nehmen allerdings."

Häh??

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
911
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 19x hilfreich)

Hi, bin Privatperson. Und wusste 100%ig nix von den Kilometern. Habe ja auch den Ankaufsvertrag mit 209.000km bekommen.

Wenn es zur Klage kommt, wer wird dann verklagt? Ich oder Vorbesitzer?

19x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

Hallo,
schreiben Sie dem Anwalt und schicken eine Kopie Ihres Kaufvertrages mit.
Dann wird sicherlich gegen Sie nichts unternommen, da Sie in gutem Glauben gehandelt haben.

Also entspannt zurück lehnen.


Gruß Spezi

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Das klang hier <A href='http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=26339' Target=_Blank>Link</a> aber noch ganz anders ????????

Irgendwas stimmt hier doch nicht...........

Wo ist denn der Ankaufsvertrag aufeinmal hergekommen ???????

quote:
Ich habe aber auch kein Beleg, wo ich bestätigen kann, das ich ihn mit 209000 geakuft habe. Das habe ich nur mündlich von meinem Verkäufer



-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

-- Editiert von krull14 am 14.09.2004 13:58:32

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi
Status:
Lehrling
(1311 Beiträge, 205x hilfreich)

@ Krull
... gut aufgepasst,

Gruß Spezi

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
digibeta
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei Zusicherung des Km-Standes trägt der Verkäufer das Risiko.

Urteil: Verkäufer haftet für falschen Tachostand, auch bei Unkenntnis!

Der Verkäufer eines Fahrzeuges haftet für auch dann für einen manipulierten Tacho-Stand, wenn er von dem Betrug nichts gewusst hat. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Trier auf und gab der Klage eines Autokäufers statt. Dieser hatte ein Auto mit einer angeblichen Laufleistung von 207.000 Kilometern erworben. Später stellte sich heraus, dass der Kilometerzähler um 100.000 Kilometer zurückgestellt worden war. Der Kläger verlangte die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Wagens und Schadenersatz. Dem hielt der Verkäufer entgegen, er habe von der Manipulation nichts gewusst.

Anders als das Landgericht ließ das OLG in seinem Urteil (5 U 1385/03 -) den Einwand nicht gelten. Insbesondere werteten es die Richter als unerheblich, dass in dem Kaufvertrag alle so genannten Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen waren. Bei einer Zusicherung trage allein der Verkäufer das Risiko, dass diese auch korrekt sei. Der Käufer könne vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

OLG Koblenz, Urteil (5 U 1385/03 -)

Na dann, viel Glück!
;)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
911
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 19x hilfreich)

Das letzte klingt ja nicht so gut......

@spezi. Fakt ist, dass ich mit dem Vorbesitzer kein Vertrag habe. Wollte ja auch nur wissen, was wäre wenn...

Aber ich denke, das ist also egal, ob ich einen Vertrag habe oder nicht. Ich muss wohl haften für Sachen, dieich nicht wusste.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Mich würde mal generell eines interessieren: wann gilt überhaupt eine bestimmte Fahrleistung durch den Verkäufer als zugesichert?

In den Verträgen der Autohändler und wohl auch den meisten Formularverträgen wird ein Bezug auf die tatsächliche Fahrleistung sorgsam vermieden. Meist steht da etwas wie "Stand des Kilometerzählers", evtl. noch "Gesamtfahrleistung nach Angabe des Vorbesitzers".

Kann bei so einer Formulierung ein Verkäufer überhaupt haftbar gemacht werden, wenn die tatsächliche Fahrleistung vom Tachostand abweicht, er aber davon nichts wußte?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

Als Händler ja
Als Privatmann nein

Bei dem genannten OLG Urteil wurde allerdings eine Gesamtfahrleistung zugesichert !!! Diese steht natürlich über einem Gewährleistungsausschluß. Wird bei Privatverkauf allerdings nur der Km-Stand angegeben und rechtswirksam ein Gewährleistungsausschluß vereinbart, braucht i.d.F. der VK nicht haften.

Anders allerdings beim Händler !!!! Durch die Änderung der Schuldrechtsreform, stellt eine falsche Km-Angabe einen Sachmangel i.S. §434 BGB dar und das würde zum sofortigen Rücktritt reichen, dabei spielt es dann in der Tat keine Rolle mehr ob der Händler davon wußte oder nicht. Da helfen vermutlich auch keine Zusätze wie lt. Tacho, lt Vorbesitzer, etc.

-----------------
"Beamte dürfen nichts annehmen, nicht einmal Vernunft."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
amz475550-62
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo meine Lieben,
Ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben.

Bei uns liegt ein recht ähnlicher Fall vor.

2015 haben wir ein Motorrad mit Kilometerstand 3000, privat mit Kaufvertrag erworben. Wir waren 3. Besitzer.
Vor 2 Wochen wurde das Motorrad mit einem Kaufvertag von automobile.de verkauft. Kilometerstabd 5100, wie der Tacho anzeigt.
Jetzt kommt durch eine TÜV-Bescheinigung von 2014 heraus, dass da der Kilometerstand bei 8000 stand!

Wir haben nichts gemacht. Auch der 2. Besitzer hat wagrscheinlich nicht manipuliert.

Jetzt möchte, verständlicherweise der Käufer vom Kaufvertrag zurück treten. Da wir aber genauso betrogen worden sind scheint es mir nicht fair. Allerdings möchte keine Partei die Geschichte vor Gericht schleppen. Arglist wird uns vom Käufer auch nicht vorgeworfen.
Aber wie sieht das zwecks Mängeln aus, da wir durch den Kaufvertag den Kilometerstand versichert haben. Aber besten Gewissens.
Die unfreundliche Telefondame von der Rechtsschutzversicherung konnte auch keine klare Antwort geben.

Nun weiß ich nicht was wir machen sollen. Gilt der Kaufvertrag? Welchen Anspruch hat der Käufer? Und hat der Verkäufer da gar kein Recht?

Ein kleiner Tipp würde scho helfen...


Liebe Grüße


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jule28
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 173x hilfreich)

Zitat (von amz475550-62):
Hallo meine Lieben,
Jetzt kommt durch eine TÜV-Bescheinigung von 2014 heraus, dass da der Kilometerstand bei 8000 stand!
Aber wie sieht das zwecks Mängeln aus, da wir durch den Kaufvertag den Kilometerstand versichert haben.
Hier käme es auf den genauen Wortlaut im Kaufvertrag an.
Aber grundsätzlich: Ihr habt euch vorher nicht informiert & sichert dann etwas zu was ihr garnicht genau wisst?! Wenn es der Käufer darauf anlegt kann euch das zum Nachteil sein.


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#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Bitte keine neuen Beiträge an Uralt-Beiträge anhängen, sondern neuen Thread eröffnen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von amz475550-62):
scheint es mir nicht fair.

Das leben ist nicht fair ...


Zitat (von amz475550-62):
Aber wie sieht das zwecks Mängeln aus, da wir durch den Kaufvertag den Kilometerstand versichert haben.

Das ist ein Mangel.

Man hat was zugesichert, das muss man dann auch halten.
Kann man es nicht halten, muss man haften. Entweder durch Lieferung eines entsprechenden Teils oder - weil das hier nicht möglich ist - durch Zahlung von Geld.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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