Kfz-Versicherung will nicht zahlen

30. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
DerTobi92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz-Versicherung will nicht zahlen

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Im Oktober letzten Jahres ist eine Frau an mein parkendes Auto gefahren und geflüchtet. Eine Zeugin aus unserem Haus hat den Unfall wohl nicht direkt gesehen, aber nach dem Knall aus dem Fenster geschaut und ein Foto von dem Kennzeichen des unfallverursachenden Autos gemacht und von der Situation wo mein Auto stand, ohne den gegnerischen Wagen.
Der Sachverhalt wurde von der Polizei aufgenommen, es wurden die Schäden an beiden Autos vermessen und eindeutig festgestellt, dass diese zusammenpassen. Laut meinem Anwalt erhielt die Gegnerin von der Polizei ein Verwarnungsgeld und der Schlussbericht der Polizei ging eindeutig davon aus, dass der Unfall von der Dame verursacht wurde. Was sie persönlich dazu ausgesagt hat, weiß ich nicht. Der Schaden beläuft sich auf etwa 2.200 Euro, dieser wurde von einem Gutachter meiner Wahl ermittelt.

Nun stellt sich die Versicherung quer, den Schaden zu begleichen, mit der Begründung, dass die Zeugin lediglich Vermutungen anstellt. Wie schätzt ihr in diesem Sachverhalt den Erfolg vor Gericht ein, da ich anders laut meinem Anwalt nicht die Chance hab, an mein Geld zu kommen? Selbst wenn die Aussage der Zeugin wegfällt, ist der Fall für mich trotzdem eindeutig.

Vielen Dank schonmal für eure Tipps.
Grüße Tobias

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von DerTobi92):
Wie schätzt ihr in diesem Sachverhalt den Erfolg vor Gericht ein


Wir kennen die Akten undderen Inhalt nicht - im Gegensatz zu Deinem Anwalt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Wenn allerdings alle Fakten so stimmen, wie geschildert, würde die Versicherung wohl bei Klageeingang spätestens zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerTobi92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider muss ich dieses Thema nochmal hochholen, da ich nun echt verzweifelt bin, weil sich in diesem Fall einiges zu meinem Nachteil gewandelt hat. Der Sachverhalt ist aber eigentlich so klar und kann auch nicht anders gewesen sein. Mittlerweile wurde die Zeugin vor Gericht befragt, welche nochmals ihre Wahrnehmungen bestätigte. Die Richterin war der Ansicht, seitens der Zeugin sei es kein Beweis, da es noch dunkel war und diese das betreffende Fahrzeug nur hat anfahren sehen und dann ein verdächtiges Geräusch gehört habe. Laut Gericht sind dies nur Indizien und die Zeugin hätte zumindest mein Fahrzeug sich bewegen sehen müssen. Daher wurde nun ein gerichtlicher Sachverständiger beauftragt mit einem Gutachten. Die Kosten hierfür in Höhe von 2.500 Euro (!!) habe ich vorgeschossen. Das ist Weiß Gott kein Pappenstiel für mich und nur anhand der eigentlich völlig klaren Sachlage bin ich dieses Risiko eingegangen. Die Polizei hatte ja die Schadensbilder auch bereits abgeglichen und eindeutig bezeugt, dass diese zueinander passen. Warum also sollte der vereidigte Gutachter (incl. Vorortbesichtigung, Verursacherwagen ist allerdings bereits repariert, jedoch existieren Fotos der Polizei) jetzt etwas anderes ermitteln?? PUSTEKUCHEN!! Heute flatterte das Gutachten ins Haus, welches die Schäden für nicht plausibel erklärt!! Wir können nun noch eine Stellungnahme gegenüber dem Gericht erlassen.

Muss ich denn jetzt mit dieser Ungerechtigkeit leben oder welche Möglichkeiten stehen mir jetzt noch offen? Insgesamt bleibe ich auf einem Schaden, Gerichtskosten und Gutachterkosten von über 5000 Euro sitzen. Ich bin echt verzweifelt und würde mich über jegliche Hilfe und Tipps sehr freuen!! :-(

Beste Grüße
Tobias

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Warum also sollte der vereidigte Gutachter (incl. Vorortbesichtigung, Verursacherwagen ist allerdings bereits repariert, jedoch existieren Fotos der Polizei) jetzt etwas anderes ermitteln??

Anscheinend waren die Feststellungen der Polizei für das Gericht nicht eindeutig genug, so dass das Gericht nicht ohne zusätzliches Gutachten entscheiden wollte.
Es ist also erst die Zeugin weggebrochen (weil die Aussage nicht eindeutig genug war) und dann die Feststellungen der Polizei (weil die auch nicht eindeutig genug waren).

Zitat:
Muss ich denn jetzt mit dieser Ungerechtigkeit leben oder welche Möglichkeiten stehen mir jetzt noch offen?

Da Sie ja etwas haben wollen (nämlich die Reparaturkosten für Ihr Auto) müssen Sie den Beweis bringen, dass Ihre Forderung berechtigt ist. Sie glaubten zwei Beweise zu haben (Zeuge + Polizeifeststellung), jetzt haben Sie keinen mehr.
Noch ist ja kein Urteil gefallen - aber Ihre einzige Chance besteht darin, entweder die Zeugenaussage oder die Polizeifeststellung so "nachzubessern", dass Sie wieder Beweiskraft haben. Die Zeugin hat alles gesagt, was sie gesehen hat, da kann man nicht mehr rausholen - bleiben nur die Untersuchungen der Polizei. Was hat die denn gemacht? (Lackproben genommen? Oder nur Fotos gemacht? Der Gutachter hat auch bestimmt was dazu geschrieben, warum sein Ergebnis vom Ergebnis der Polizei abweicht. Was?)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

Deine Zeugin ist doch nichts wert.
Sie hat das Unfallereignis selbst nicht gesehen. Schreibst Du selbst.
Sie hat nur einige Sekunden später ein Fahrzeug gesehen, weil sie nach einem wahrnehbaren Geräusch aus dem Fenster gesehen hat. Dass reicht alleine nicht aus, denn das Geräusch könnte auch von einem anderen Ereignis ausgelöst worden sein und der Unfall mit Deinem KFZ könnte auch schon vorher passiert sein.
Das zweimalige "könnte" soll deutlich machen, dass es auch andere Möglichkeiten geben kann, und Du als Fordernder diese ausschließen musst.

Zitat (von DerTobi92):
Die Polizei hatte ja die Schadensbilder auch bereits abgeglichen und eindeutig bezeugt, dass diese zueinander passen.
Nein.
Die Polizei hat einen Anfangsverdacht geäußert. Sie hat nicht die Kompetenz / das Fachwissen hier abschließend zu urteilen.

Zitat (von drkabo):
Was hat die Polizei denn gemacht? (Lackproben genommen?

Der Vergleich der Lackprobe wäre ein eindeutiger Beweis, aber das macht die uniformierte Polizei nicht, dass hättest Du selbst in Auftrag geben müssen.

Ich verstehe nicht wirklich, wie man bei der doch recht unsicheren Ausgangslage auch noch dem Gutachtereinsatz zustimmen konnte (aus Kostensicht).

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Der Vergleich der Lackprobe wäre ein eindeutiger Beweis, aber das macht die uniformierte Polizei nicht, dass hättest Du selbst in Auftrag geben müssen.

Zumindest in meinem Bundesland nimmt die Polizei auch Lackproben (bestimmt nicht bei jeder Bagatelle, aber im Allgemeinen bei Unfallflucht schon). Die werden - wenn nötig - beim LKA untersucht, da gibt es extra eine Abteilung für die Untersuchung von Lackproben. Nach welchen Kriterien die Polizei entscheidet, ob die Lackproben zum LKA geschickt werden, ist mit aber nicht bekannt. Deshalb war meine (schwache) Hoffnung, dass bei der Polizei noch Lackproben lagern, die man evtl. noch nachträglich untersuchen könnte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zumindest in meinem Bundesland nimmt die Polizei auch Lackproben


In NRW auch, aber nicht die uniformierten, wenn dann die hinzugerufene Kripo, weil nur die entsprechend ausgebildet ist die Proben verunreinigungsfrei abzunehmen.

Ich fand Deinen Hinweis richtig.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DerTobi92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):

Noch ist ja kein Urteil gefallen - aber Ihre einzige Chance besteht darin, entweder die Zeugenaussage oder die Polizeifeststellung so "nachzubessern", dass Sie wieder Beweiskraft haben. Die Zeugin hat alles gesagt, was sie gesehen hat, da kann man nicht mehr rausholen - bleiben nur die Untersuchungen der Polizei. Was hat die denn gemacht? (Lackproben genommen? Oder nur Fotos gemacht? Der Gutachter hat auch bestimmt was dazu geschrieben, warum sein Ergebnis vom Ergebnis der Polizei abweicht. Was?)


Ich gehe nicht davon aus, dass Lackproben genommen wurden, da zu dem Zeitpunkt der Fall klar auf der Hand lag und niemand daran Zweifel hatte, es war in dem Sinne ja keine Unfallflucht ohne Verursacher. Auch der erste Gutachter, der meinen Schaden aufnahm, sagte ich solle mir vorsichtshalber einen Anwalt nehmen, da ich das Recht dazu habe, aber es wird wohl anhand der Sachlage alles klar gehen. Wir hatten dank der Zeugin ein Kennzeichen (welches diese fotografiert hatte), nur so konnten wir auf den Verursacher ja überhaupt aufmerksam werden. Die Verursacherin meldete sich bei der Polizei, nachdem sie von der Polizei zuhause nicht angetroffen wurde, die Schäden lagen in einer einheitlichen Fahrzeughöhe. Sie selbst bestätigte, dass der Schaden vorher noch nicht dagewesen ist, sie den Unfall angeblich nicht mitbekommen hat und ihr der Schaden bei sich dann erst später im Hellen aufgefallen ist. Die Polizei sagte hierzu, dass es mehr als unwahrscheinlich sei, dass sie den Unfall bei dieser Schadenshöhe nicht mitbekommen hat.

Meine Frage als Laie, hat man denn hier nach fast 2 Jahren noch die Chance, Lackpartikel an meinem Fahrzeug zu finden? Wäre dann der vereidigte Sachverständige nicht auch auf diese Idee gekommen?

Der Gutachter schreibt nicht direkt, warum sein Ergebnis von dem der Polizei abweicht. Er erwähnt stellenweise sogar, die Schadenshöhen würden korrespondieren. Angeblich wäre das Schadensbild in einigen Punkten nicht passend. Das jetzt hier genau aufzuführen, würde wohl zu weit führen.

Zitat (von Sir Berry):

Deine Zeugin ist doch nichts wert.
Sie hat das Unfallereignis selbst nicht gesehen. Schreibst Du selbst.
Sie hat nur einige Sekunden später ein Fahrzeug gesehen, weil sie nach einem wahrnehbaren Geräusch aus dem Fenster gesehen hat. Dass reicht alleine nicht aus, denn das Geräusch könnte auch von einem anderen Ereignis ausgelöst worden sein und der Unfall mit Deinem KFZ könnte auch schon vorher passiert sein.
Das zweimalige "könnte" soll deutlich machen, dass es auch andere Möglichkeiten geben kann, und Du als Fordernder diese ausschließen musst.


Nicht ganz richtig.. Die Zeugin sah das Fahrzeug anfahren kommen und in die Parklücke einsteuern und hörte dann ein merkwürdiges Geräusch. Daraufhin sah sie, dass das Fahrzeug ganz schnell wieder rückwärts rausfuhr und wo anders gehalten hat. Dort wurde dann ein Foto vom Kennzeichen angefertigt.

Zitat (von Sir Berry):

Ich verstehe nicht wirklich, wie man bei der doch recht unsicheren Ausgangslage auch noch dem Gutachtereinsatz zustimmen konnte (aus Kostensicht).


Ich wurde ja auch durch meinen Anwalt beraten und dieser versicherte mir, dass die Chancen aufgrund der Ausgangslage sehr gut seien. Denkste... Auch vom logischen Menschenverstand her konnte ich mir nicht vorstellen, dass ein Gutachter so widersprüchliche Aussagen treffen kann. Wir wissen im Endeffekt zu 100%, dass sich der Vorfall so zugetragen haben muss und können wohl nix dagegen tun. Dieses Gutachten müsste normalerweise nochmals von unabhängiger Stelle geprüft werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Laut meinem Anwalt erhielt die Gegnerin von der Polizei ein Verwarnungsgeld

Falls damit eine Geldauflage nach §153a StPO gemeint sein sollte: Das wäre bei Unfallflucht mit einem vierstelligen Schaden aber ungewöhnlich. Das *könnte* ein Indiz sein, dass schon die Staatsanwaltschaft sich nicht mehr so sicher war, wie es die Polizei vor Ort ursprünglich war.

Zitat:
Meine Frage als Laie, hat man denn hier nach fast 2 Jahren noch die Chance, Lackpartikel an meinem Fahrzeug zu finden?

Wenn der Schaden nicht repariert wurde: Prinzipiell ja.
Aber:
(a) Die Polizei wird nichts machen, weil aus Polizeisicht der Fall mit dem "Verwarnungsgeld" abgeschlossen ist. D.h. Sie müssten die Suche nach Lackpartikeln und deren Laboruntersuchung selbst organisieren und bezahlen (wobei ich gar nicht weiß, ob es außerhalb der Polizei überhaupt Labore für derartige Lackuntersuchungen gibt.)
(b) Selbst wenn Sie Fremdlack-partikel finden, wird sich nach 2 Jahren nicht mehr beweisen lassen, dass die Partikel vom damaligen Unfall stammen. In der Zwischenzeit kann ja viel passiert sein ....

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von DerTobi92):
Wie schätzt ihr in diesem Sachverhalt den Erfolg vor Gericht ein, da ich anders laut meinem Anwalt nicht die Chance hab, an mein Geld zu kommen?
Zwischen 0 und 100%. Wie schätzt denn der Anwalt die Sache ein? Der kennt ja die ganze Geschichte, alle Akten, etc.

Zitat (von drkabo):
(b) Selbst wenn Sie Fremdlack-partikel finden, wird sich nach 2 Jahren nicht mehr beweisen lassen, dass die Partikel vom damaligen Unfall stammen. In der Zwischenzeit kann ja viel passiert sein ....


Rein technisch ließe sich schon feststellen, ob die entsprechende Lackprobe von Auto X oder Y stammt. Als problematisch sehe ich es an, dass man mindestens eine Vergleichsprobe bräuchte. Ob der Gegner bereit ist diese mechanisch vom Auto abtragen zu lassen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.085 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen