Kfz-Schaden - Versicherung hält mich hin

12. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Staml
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz-Schaden - Versicherung hält mich hin

Hallo Community! :)

Ich habe zurzeit folgendes Problem: vor fast zwei Monaten hatte ich einen Unfall und mein Fahrzeug wurde beschädigt. Die Polizei war vor Ort, hat Fotos gemacht und eine Anzeige gegen den Täter wegen Fahrerflucht aufgenommen. Ich hatte sogar eine Zeugin, die alles gesehen und bestätigt hat. Im Anschluss habe ich den Schaden der Versicherung des Verursachers gemeldet. Ich hatte bereits Kontakt zu dem Unfallverursacher und er hat angeblich den Unfall zugegeben, seine Versicherung informiert und auch einen ausführliche Stellungnahme bei der Versicherung abgegeben.

Jetzt nach genau 55 Tagen warte ich immernoch auf die Schadensregulierung. Ich habe die Versicherung angerufen und mal nachgefragt und mir wurde gesagt, dass nichts gemacht werden kann, solange man keine Einsicht in die Ermittlungsakte erhält bzw. solange die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. Die Sachlage war aber eindeutig, ich verstehe nicht, wie man sich hier an der Schuldfrage aufhängen kann. Das Ganze wäre halb so schlimm, wenn ich nicht auf das Auto angewiesen wäre. Ich habe leider nicht die Mittel dazu, den Schaden mal so zu begleichen auch wenn es "nur" ca. 2000€ sind.

Ich weiß nun gar nicht, wie ich vorgehen soll. Wenn ich mir einen Anwalt hole, muss ich doch zunächst in Vorkasse gehen und seine Kosten übernehmen. :???:

Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir hierzu Rückmeldungen geben könnt!

-- Editier von Staml am 12.03.2017 14:15

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Staml):
ch weiß nun gar nicht, wie ich vorgehen soll. Wenn ich mir einen Anwalt hole, muss ich doch zunächst in Vorkasse gehen und seine Kosten übernehmen.


Diese macht er direkt mit dem Schreiben an die Versicherung bei dieser geltend. Gibt es ein Gutachten? Würde Montag direkt zum Anwalt.

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#2
 Von 
Staml
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ja, es wurde ein Gutachten erstellt und ca. zwei Wochen nach dem Unfall der Versicherung zugesandt.

Bin ich Verpflichtet die Versicherung schriftlich erst "vorzuwarnen", dass ich einen Anwalt einschalten werde?

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Staml):
Bin ich Verpflichtet die Versicherung schriftlich erst "vorzuwarnen", dass ich einen Anwalt einschalten werde?



Nein, aber 4-8 Wochen muß auch der Anwalt der Versicherung zubilligen bevor eine Klage Sinn macht.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung gehören zum Schadensersatz. Die Notwendigkeit steht aufgrund der Unfallflucht und des Zeitraums von 2 Monaten außer Frage.

Zitat (von Staml):
Ja, es wurde ein Gutachten erstellt


Beauftragt von der Versicherung? Mit dem Anwalt durchsprechen, ob ein eigenes Gutachten angebracht ist.

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Diese macht er direkt mit dem Schreiben an die Versicherung bei dieser geltend.


Das wird zwar regelmäßig von der Rechtsanwälten gemacht, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass zahlungspflichtig gegenüber dem RA erstmal sein Mandant (also der TS) ist. Von daher sollte schon vor Beauftragung des RA die Karten auf den Tisch gelegt werden und mit diesem abgesprochen, wie das ganze abläuft. Wir wissen ja momentan auch noch gar nicht was genau passiert ist und ob evtl. doch eine Mitschuld des TS an dem Unfall besteht. Von daher halte ich es doch für nicht angebracht, den TS nur darauf hinzuweisen, dass man die RA-Kosten als Schadenersatz geltend machen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Staml
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Beauftragt von der Versicherung? Mit dem Anwalt durchsprechen, ob ein eigenes Gutachten angebracht ist.


Das Gutachten wurde von einem unabhängigen Gutachter erstellt. Es kam gar kein Gutachter von der Versicherung...ich habe lediglich einen Brief von der Versicherung bekommen, ca einen Monat nach dem Unfall, dass noch die Stellungnahme des VN aussteht. Aber diese wurde ja auch schon abgegeben. Jetzt liegt es nur noch an der fehlenden Akteneinsicht, die die Versicherung anscheinend nicht beeinflussen kann.

Zitat (von Eidechse):
Das wird zwar regelmäßig von der Rechtsanwälten gemacht, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass zahlungspflichtig gegenüber dem RA erstmal sein Mandant (also der TS) ist. Von daher sollte schon vor Beauftragung des RA die Karten auf den Tisch gelegt werden und mit diesem abgesprochen, wie das ganze abläuft.


Genau deshalb traue ich mich nicht, einfach einen Anwalt einzuschalten. Reicht es aus, wenn ich der Versicherung einen Brief schicke und ihr eine Frist von max. 7 Tagen setze zur Schadensregulierung, weil 2 Monate sind ja schon rum, in denen die Versicherung Zeit hatte, die Schuldfrage zu klären bzw. den Schaden zu ersetzen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Staml):
Frist von max. 7 Tagen


14 Tage sind angemessen.

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