Kfz-Halter brauchte Geld und verpfändete es an Kreditgeber. Alles schriftlich vertraglich geregelt. Kfz-Halter übergab Kfz-Brief und Gläubiger ließ bei Kfz-Stelle einen Sicherungseintrag machen. Durch einen Trick/Diebstahl/Veruntreuung durch Dritte kam der Kfz-Halter an den Kfz-Brief ran. Frage: Was passiert rechtlich, wenn der die Sicherungsübereignung lt. Vertrag hintergeht? Kann man ihn strafrechtlich belangen?
Kfz-Halter verkauft Auto, obwohl er es verpfändete
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Wenn der Eigentümer den KFZ Brief zurückerhalten hat ist davon auszugehen, dass die Schuld komplett oder doch zu einem großen Teil getilgt ist.
Allein deshalb nicht, denn die Sicherungsübereignung besteht ja weiterhin, sprich der Vertrag ist dadurch ja nicht erloschen.ZitatFrage: Was passiert rechtlich, wenn der die Sicherungsübereignung lt. Vertrag hintergeht? Kann man ihn strafrechtlich belangen? :
Berry
[b]Bitte richtig lesen[/b]! Er hat ihn nicht zurück erhalten! Gehen wir von einem Diebstahl aus! Nun kommt nicht und fragt nach dem Diebstahl!
Damit es klarer wird: Wenn ich eine Eisanlage in einen Laden liefere und Eigentumsvorbehalt mache und die Anlage trotzdem weiter verkauft wird, was kann man dann rechtlich/strafrechtlich machen?
PS: Das ist klar, dass der Vertrag nicht nichtig wird, wenn er Kfz-Brief wieder hat. Man kann ja auch ein Auto sicherungsübereignen lassen, ohne dass man den Kfz-Brief hat! Gefahr des Untergangs ist dann natürlich größer!
-- Editiert von Trailor85 am 07.07.2017 14:36
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ZitatDamit es klarer wird: Wenn ich eine Eisanlage in einen Laden liefere und Eigentumsvorbehalt mache und die Anlage trotzdem weiter verkauft wird, was kann man dann rechtlich/strafrechtlich machen? :
1. Vor dem Zivilgericht klagen.
2. Den Vorgang den Strafverfolgungsbehörden nebst Zugabe von Beweisen melden.
Wenn der VK durch arglistig an den Brief gekommen ist und den Wagen ohne Wissen des Gläubigers verkauft hat dann ist es doch Unterschlagung. Warum macht man nicht einfach eine Anzeige bei der Polizei?
Ok, das wollte ich wissen: Polizei gehen für die "Strafe" und bei Zivilgericht den Schaden einklagen! Danke
PS: Glaube aber kaum, dass Staatsanwaltschaft was macht. Die werden mich nur auf Zivil-Klage verweisen .... ich werde berichten!
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