Kfz-Halter verkauft Auto, obwohl er es verpfändete

6. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)
Kfz-Halter verkauft Auto, obwohl er es verpfändete

Kfz-Halter brauchte Geld und verpfändete es an Kreditgeber. Alles schriftlich vertraglich geregelt. Kfz-Halter übergab Kfz-Brief und Gläubiger ließ bei Kfz-Stelle einen Sicherungseintrag machen. Durch einen Trick/Diebstahl/Veruntreuung durch Dritte kam der Kfz-Halter an den Kfz-Brief ran. Frage: Was passiert rechtlich, wenn der die Sicherungsübereignung lt. Vertrag hintergeht? Kann man ihn strafrechtlich belangen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Wenn der Eigentümer den KFZ Brief zurückerhalten hat ist davon auszugehen, dass die Schuld komplett oder doch zu einem großen Teil getilgt ist.

Zitat (von Trailor85):
Frage: Was passiert rechtlich, wenn der die Sicherungsübereignung lt. Vertrag hintergeht? Kann man ihn strafrechtlich belangen?
Allein deshalb nicht, denn die Sicherungsübereignung besteht ja weiterhin, sprich der Vertrag ist dadurch ja nicht erloschen.

Berry

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#2
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

[b]Bitte richtig lesen[/b]! Er hat ihn nicht zurück erhalten! Gehen wir von einem Diebstahl aus! Nun kommt nicht und fragt nach dem Diebstahl!

Damit es klarer wird: Wenn ich eine Eisanlage in einen Laden liefere und Eigentumsvorbehalt mache und die Anlage trotzdem weiter verkauft wird, was kann man dann rechtlich/strafrechtlich machen?

PS: Das ist klar, dass der Vertrag nicht nichtig wird, wenn er Kfz-Brief wieder hat. Man kann ja auch ein Auto sicherungsübereignen lassen, ohne dass man den Kfz-Brief hat! Gefahr des Untergangs ist dann natürlich größer!

-- Editiert von Trailor85 am 07.07.2017 14:36

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Trailor85):
Damit es klarer wird: Wenn ich eine Eisanlage in einen Laden liefere und Eigentumsvorbehalt mache und die Anlage trotzdem weiter verkauft wird, was kann man dann rechtlich/strafrechtlich machen?

1. Vor dem Zivilgericht klagen.
2. Den Vorgang den Strafverfolgungsbehörden nebst Zugabe von Beweisen melden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenn der VK durch arglistig an den Brief gekommen ist und den Wagen ohne Wissen des Gläubigers verkauft hat dann ist es doch Unterschlagung. Warum macht man nicht einfach eine Anzeige bei der Polizei?

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#5
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Ok, das wollte ich wissen: Polizei gehen für die "Strafe" und bei Zivilgericht den Schaden einklagen! Danke

PS: Glaube aber kaum, dass Staatsanwaltschaft was macht. Die werden mich nur auf Zivil-Klage verweisen .... ich werde berichten!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Ok, das wollte ich wissen: Polizei gehen für die "Strafe" und bei Zivilgericht den Schaden einklagen! Danke

PS: Glaube aber kaum, dass Staatsanwaltschaft was macht. Die werden mich nur auf Zivil-Klage verweisen .... ich werde berichten!

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