Ein guter Bekannter möchte seinem Bruder einen Gefallen tun und das von diesem genutzte Fahrzeug - aus welchen Gründen auch immer - auf dessen Wunsch auf seinen Namen anmelden. Ich habe ihm - allerdings nur "aus dem Bauch heraus" - dringend davon abgeraten. Ist mein Rat empfehlenswert und wenn ja, weshalb? Danke im Voraus für alle Antworten.
Kfz-Halter nicht Besitzer des Fahrzeugs
12. November 2017
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Frage vom 12. November 2017 | 13:24
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 3x hilfreich)
Kfz-Halter nicht Besitzer des Fahrzeugs
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#1
Antwort vom 12. November 2017 | 13:46
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Mir fällt nur Negatives ein: Strafmandate, Versicherungsprobleme, Ärger mit der Polizei bei Unfallflucht, Straftaten usw.
SEPA für KFZ-Steuer u.a.m.
-- Editiert von Mr.Cool am 12.11.2017 13:48
#2
Antwort vom 12. November 2017 | 18:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatIst mein Rat empfehlenswert :
Ja, ist es.
Im Bekanntenkreis war das mal so, das der Vater Halter des Fahrzeugs war, der Sohn der Eigentümer und Nutzer. Sohn nutzte das Auto als Kurierfahrzeug für Drogenschmuggel. Man kann sich vorstellen wie das Haus der Eltern aussah nachdem das SEK mit der Durchsuchung fertig war ...
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