Kenner des VRR Bundes innerhalb Nordrhein-Westfalen

13. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Kenner des VRR Bundes innerhalb Nordrhein-Westfalen

Hallo liebe Mitschreiber :-)

weiß jemand aus Nordrhein-Westfalen,
ob das VRR generell Kündigungen per Email für zulässig erklärt?
Auf deren Seite geben Sie nur Ihre Adresse an.
Kann aber trotzdem sein, vielleicht hat jemand Praxiserfahrung oder was gehört?
Danke im voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von cass):
ob das VRR generell Kündigungen per Email für zulässig erklärt

Selbst wenn diese zulässig wären, ohne Zustellnachweis steht man im Falle das Falles dumm da ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Der VRR erlaubt im Regelfall die "Textform".
Textform schließt Emails mit ein, d.h. eine Kündigung per Mail ist beim VRR erlaubt.
Das hilft Ihnen aber nichts, wenn der VRR behauptet, bei ihm sei keine Email angekommen, denn den Beweis, dass die Email beim Empfänger angekommen ist, können Sie wahrscheinlich nicht bringen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

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