Kelleranteil

13. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb482009-47
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kelleranteil

Hallo an alle,

Vielleicht liest das hier sogar ein Anwalt für Mietrecht, was natürlich am beten wäre. Aber jetzt zu meinem Problem.
Ich bin Mieter eines privaten Vermieters. Ich habe, wie die anderen Mieter auch, zwei Kelleranteile.
Einen davon kann ich nicht abschließen das sich in diesem Kelleranteil die Wasserrohre für da gesamte Haus darin
befinden und diese jederzeit zugänglich ein müssen, was mich auch so weiter nicht stört. Da dies aber alles Eigentumswohnungen sind gibt es natürlich dementsprechend eine Hausverwaltung die ab und an auch mal, wegen evtl Reparaturen, das Haus und auch den Keller betritt. Nun zu meiner Frage, weshalb ich auch schon Ärger hatte. Dürfen die Personen der Hausverwaltung, obwohl mein Kelleranteil nicht verschlossen ist, einfach so betreten ohne meine Erlaubnis? Zumal da zwar die Wasserrohre des gesamten Hauses durchlaufen, diese aber nur zugänglich sein müssen für die Gemeindewerke wegen eine möglichen Wasserrohrbruches oder sonstiger Arbeiten. Ich wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Ochs

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Was steht denn diesbezüglich im Mietvertrag?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von fb482009-47):
Dürfen die Personen der Hausverwaltung, obwohl mein Kelleranteil nicht verschlossen ist, einfach so betreten ohne meine Erlaubnis?

Kommt darauf an, was genau bezüglich dieses Kelleranteils vertraglich vereinbart wurde und warum genau die den Kelleranteil betreten haben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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